Flüchtlingszuweisungen und mehr Geld für Kommunen

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
am vergangenen Mittwoch hat der Landesinnenminister Ralf Jäger angekündigt, nach einem halbjährigen Zuweisungsstopp an fast alle NRW-Kommunen, wieder mit Zuweisungen an etwa 100 Kommunen ab Mitte Juli zu beginnen. Außerdem wurde ein neues Aufnahmesystem mit einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum vorgestellt. Über diese Themen, sowie eine finanzielle Nachsteuerung bei der kommunalen Flüchtlingsfinanzierung und die Vertagung der Abstimmung über die Einstufung der Maghreb-Staaten als Sichere Herkunftsstaaten, möchte ich Euch in diesem Kommunalinfo in Kenntnis setzen.

Neuausrichtung des Asylsystems in NRW

Seit März dieses Jahres liegt die Zahl der Geflüchteten, die monatlich nach NRW kommt, jeweils unter den Vorjahreswerten. Es kommen immer noch viele Menschen zu uns, doch die Zahl sinkt deutlich auf derzeit 1.000 – 1.500 pro Woche. So ist es dem Land möglich, alle Notunterkünfte in ganz NRW in den nächsten Monaten zu schließen. Die Gesamtzahl an Plätzen in Landesunterkünften soll von aktuell 69.000 auf 50.000 sinken, wovon 35.000 im Regelbetrieb genutzt werden sollen und der Rest als Stand-by-Plätze (10.000) und freie Flächen für weitere Unterkünfte (5.000 Plätze) je nach Zugangszahlen kurzfristig aktiviert werden können. Diese Umstellung soll im Übergangsjahr 2016 erfolgen. Zum 01.01.2017 soll in Bochum eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) als erste Anlaufstelle für alle Geflüchteten, die nach NRW kommen, eröffnet werden. Hier sollen alle Flüchtlinge registriert werden. Geflüchtete, für die NRW nicht zuständig ist, die jedoch in NRW ankommen, können von hier aus direkt in andere Bundesländer gebracht werden. Alle anderen werden in NRW-Landeseinrichtungen aufgenommen. Die Neuausrichtung des NRW-Asylsystems wird in diesem Erlass des Innenministeriums noch genauer beschrieben.
Der Platzbedarf in den Landeseinrichtungen hängt in erster Linie an der Geschwindigkeit der Verfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ziel ist es, die Asylverfahren hier deutlich zu beschleunigen, um eine Zuweisung an Kommunen einerseits oder eine – möglichst freiwillige – Rückkehr andererseits schneller als bisher realisieren zu können. Auch in komplexen Fällen soll die Zahl Geflüchteter, die ohne abgeschlossenes Asylverfahren an Kommunen zugewiesen werden, deutlich reduziert werden. Das BAMF richtet in NRW in enger Abstimmung mit dem Land und räumlicher Nähe zu unseren Erstaufnahmeeinrichtungen fünf Ankunftszenten ein, von denen vier bereits ihre Arbeit aufgenommen haben. Einfache Fälle sollen dort in den ersten Tagen nach Ankunft in NRW samt Antragsstellung, Anhörung und Entscheidung abgeschlossen werden. Beschleunigt werden sollen auch die Verfahren der Menschen, die schon länger bei uns sind. Bis Ende September will das BAMF alle Asylsuchenden in NRW in ein Asylverfahren bringen.

Zuweisungen an NRW-Kommunen

In den letzten Monaten hatte das Land auf immer mehr Landesnotunterkünfte beispielweise in Turnhallten verzichten und diese wieder freigeben können, da die Zahl der zu uns kommenden Geflüchteten gesunken ist. In den nächsten Monaten sollen alle Notunterkünfte des Landes geschlossen werden. Insbesondere die Kommunen, in denen bereits Landesunterkünfte abgebaut wurden, erfüllen nunmehr die Zuweisungsquoten laut Flüchtlingsaufnahmegesetz oft nicht mehr, da die Landesunterkünfte zuvor angerechnet wurden. An rund 100 Kommunen, die zum Stichtag 30. Juni weniger als 90 Prozent ihrer Quoten erfüllen, sollen nach einem Dialogverfahren die Zuweisungen nun wieder aufgenommen werden. Ein Vorlauf von bis zu sechs Wochen sowie die Möglichkeit, Zuweisungen gestaffelt bis zum Ende des Jahres vorzunehmen, sollen den Kommunen angeboten werden. Weiterhin finden Zuweisungen an große Kommunen wie Düsseldorf und Köln statt, die aufgrund ihrer Dispense zur Vermeidung von Obdachlosigkeit im vergangenen Jahr bis dato ihre Quoten noch nicht erfüllen. Eine hohe Quotenerfüllung über das ganze Land hinweg ist wichtig, um eine faire und ausgeglichene Flüchtlingsfinanzierung auf Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes im Übergangsjahr 2016 zu ermöglich.
Insbesondere aus Sicht der Geflüchteten, die zum Teil seit mehr als drei Monaten in Landesunterkünften auf ihre Zuweisung an Kommunen, und damit auch auf die Beschulung ihrer Kinder und Integrationsangebote warten, ist der Schritt, die Zuweisungen nun wieder aufzunehmen sehr wichtig. Diese Gruppe und insbesondere Familien sollen daher zuerst zugewiesen werden. Die Pressemitteilung des Innenministeriums findet ihr hier.

Mehr FlüAG-Mittel für Kommunen

Mit der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für NRW im Mai-Plenum und der Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushaltes 2016 im Landtagsplenum in der vergangenen Woche, sind die rechtlichen und finanziellen Grundlagen geschaffen worden, bei den FlüAG-Mitteln zur Flüchtlingskostenfinanzierung der Kommunen nachzusteuern. Wie zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung vereinbart, hat das Land die tatsächlichen Flüchtlingszahlen in den Kommunen zum 01.01.2016 erhoben und passt nun, wie versprochen, die FlüAG-Mittel auf dieser Grundlage an. NRW stellt den Kommunen daher auf Grundlage von 197.793 Flüchtlingen und 13.620 Geduldeten am 01. Januar rund 166 Millionen Euro zusätzlich und insgesamt 2,11 Milliarden Euro zur Verfügung. Das bedeutet für die einzelnen Kommunen, dass ihnen nochmal rund 8 bis 9 Prozent mehr Mittel zur Verfügung stellen. Kommunenscharfe Zahlen findet ihr hier in der Tabelle. Die von einigen Kommunen zu Recht kritisierte ungleiche tatsächliche Verteilung Geflüchteter auf die einzelnen Kommunen konnte in der Zwischenzeit deutlich ausgeglichen werden, da in den letzten Monaten Flüchtlinge nur noch an Kommunen zugeteilt wurden, die zuvor aufgrund von Dispensen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu wenig Geflüchtete aufgenommen hatten. Daher schafft es NRW auch in diesem Übergangsjahr in der Flüchtlingskostenfinanzierung 2016 eine faire und gute Finanzierung der Kommunen sicherzustellen.

Entwicklung der Zahl der Geflüchteten in NRW

Vom 01.01. bis 18.05.2016 wurden nach Angaben den NRW-Innenministeriums etwa 58.000 Geflüchtete in NRW Landeseinrichtungen erstaufgenommen, 45.000 Flüchtlinge sind sogenannte NRW-Fälle, werden NRW also auch zugewiesen. Seit März liegen die Zuweisungen um 33 bis 53 Prozent niedriger als in den entsprechenden Vorjahresmonaten. Der Trend deutlich sinkender Neuzugänge hält demnach an. Die Hauptherkunftsländer für NRW sind nach wie vor Syrien (730 im April 2016), Irak (481), Afghanistan (325) und der Iran (227).

Sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat

Die Einstufung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten wurde in der letzten Woche auf die nächste Sitzung am 8. Juli vertagt, nachdem der Bundestag diese bereits am 27. Mai beschlossen hat. Wir GRÜNE wollen die gewonnene Zeit nutzen, um unsere alternativen Ideen gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen. Den aktuellen Gesetzentwurf lehnen wir ab.
In NRW befinden sich circa 2.300 ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Marokko, Algerien und Tunesien. Die Rückführungen scheitern nicht an fehlenden Gesetzen sondern deren Umsetzung. Es ist schlicht so, dass die Einstufung der drei Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten nichts an den Problemen der Rückführung ändern würde. Wir GRÜNE fordern stattdessen mehr qualifiziertes Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das eine zügige Bearbeitung der Anträge sicherstellt, eine erleichterte Ausstellung von Passersatzpapieren und eine belastbare Rücknahmebereitschaft der Herkunftsländer. Hinzu müssen Aufklärungskampagnen in diesen Ländern kommen sowie Programme und Anreize zur freiwilligen Rückkehr.
Angesichts der Menschenrechtsverletzungen in den Maghreb-Staaten, die von Kirchen, Verbänden und Menschenrechtsorganisationen ganz konkret beschrieben und belegt werden, erfüllen die drei Länder aus unserer Sicht nicht die Voraussetzungen, um als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden zu können – weder nach deutschem Verfassungsrecht, noch nach Unionsrecht. Über die Vertagung im Bundesrat habe ich mit WDR online gesprochen.
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch an meinen Mitarbeiter Robert Wendt (robert.wendt@landtag.nrw.de) wenden.
Mit herzlichen Grüßen
Monika Düker

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