Birgit Beisheim: „Behörden und Betriebe brauchen Klarheit im Genehmigungsverfahren“

Antrag der CDU zur Seveso III-Umsetzung

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Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kerkhoff, wir haben uns eigentlich gut verstanden in der Chemie-Enquete. Deshalb bin ich jetzt etwas ratlos nach Ihrem Debattenbeitrag, weil hier ein Antrag von Ihnen vorliegt, der eine relativ komplizierte Rechtsmaterie beschreibt. Es ist nicht die Landesregierung, die hier die Verspätung verschuldet hat, sondern die Bundesregierung hat letzten Endes eine längst überfällige Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung versäumt. Wie Sie sicherlich wissen, ist ein Vertragsverletzungsverfahren auf dem Weg. Sicherlich braucht es die Fachlichkeit zweier Ressorts, um daran mitzuwirken, dass es eben keine rechtlichen Unklarheiten am Ende für diesen Gesetzentwurf gibt, der aus meiner Sicht viel zu spät vorgelegt worden ist.
Die Betroffenen dieses Gesetzes sind unterschiedliche Parteien. Zum einen ist es die Bevölkerung, die durch die Gefahren betroffen ist. Wir müssen ihr den Schutz gewähren, die sich aus den Gefahren von Störfällen von Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, ergeben. Auf der anderen Seite brauchen auch Behörden und Betriebe selber Klarheit im Genehmigungsverfahren.
Ich denke, an der Stelle sind wir uns einig. Wenn Sie wie ich in der Kommunalpolitik verortet sind, wissen auch Sie, dass Gebühren für Abwasser, für Müll – sehr beliebt sind auch Gebühren für Straßenreinigung – am Ende durch Gerichtsurteile ermittelt werden. Das darf uns hier nicht passieren. Deshalb ist es wichtig, dass alle daran arbeiten, am Ende der Strecke zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch die Landesregierung ihren Beitrag leistet, eine gute Lösung für Nordrhein-Westfalen zu finden.
Bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit oder der Öffentlichkeitsbeteiligung ganz allgemein kann ich nur sagen: Es ist für die Betreiber höchste Zeit, von sich aus aktiv zu werden, ohne immer wieder durch Gesetzeslagen aufgefordert zu werden, frühzeitig die Öffentlichkeit herzustellen und die Menschen, die im Umfeld wohnen, mit einzubeziehen. Das schützt im Genehmigungsverfahren vor aufwendigen Einsprüchen seitens Dritter.
Dazu kann ich Ihnen aus der Region, aus der ich komme, genügend gute Beispiele nennen, dass durch frühzeitige, freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung allen Beteiligten in einem Verfahren die Prozesse erleichtert worden sind. Gerade hier in Nordrhein-Westfalen, wo Wohnbebauung, historisch gewachsen, nahe an die Betriebe heranreicht bzw. wo Wohnbebauung ganz bewusst in unmittelbarer Nähe zu Betrieben errichtet worden ist, sind die Gründe für diese Anordnung sehr vielfältig. Nicht zuletzt darf man nicht vergessen, dass auch eigene kommunale Fehlplanungen am Ende zu dieser Anordnung geführt haben.
Dieser Gesetzentwurf liegt jetzt zur Beratung auf dem Tisch. Die Landesregierung arbeitet sehr gut daran, gemeinsam zu einer guten Lösung für Nordrhein-Westfalen zu kommen. Der Antrag hat wohl damals wichtige Fragen aufgeworfen. Er bringt uns leider an dieser Stelle nicht weiter. Wir hatten ein Angebot gemacht, den Antrag gemeinsam zu ergänzen bzw. zu verändern. Das Angebot haben Sie nicht angenommen.
Deshalb kann ich nur sagen: Dieser Antrag taugt nicht für eine allgemeine wirtschaftspolitische Debatte. Wir werden ihn ablehnen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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