Masterplan Salzreduzierung konsequent und umgehend umsetzen

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Weserministerkonferenz hat am 18. März 2016 ein „Detailliertes Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flußgebietsgemeinschaft Weser“ beschlossen. Die Anrainerländer der Flussgebietsgemeinschaft Weser haben hierbei ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Salzabwässer der K+S AG Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Kalirevier beschlossen.
Die Verständigung der Länderminister sieht mehrere Maßnahmen vor, die eine Reduzierung der Abwassermengen durch technische Verfahren, durch Einstapeln eines Teils der verfestigten Produktionsabwässer in den bisherigen Förderstollen unter Tage sowie eine Abdeckung der großen Halden aus den Produktionsabfällen vorsehen. Zugleich wurde ein zeitnaher Werra-Weser-Check vereinbart, der 2018 die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen soll.
Im Lauf der Verhandlungen zwischen den betroffenen Bundesländern hat jedoch die K+S AG im Dezember 2015 beim zuständigen Regierungspräsidium in Kassel die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zum Bau einer Pipeline zur Oberweser (inkl. Speicherbecken und Einleiterbauwerken) mit einem jährlichen Durchleitungsvolumen von bis zu 5,5 Millionen Kubikmeter beantragt. Der Kasseler Regierungspräsident hat das erforderliche Verfahren eröffnet und im Januar 2016 die öffentliche Beteiligung eingeleitet. Damit verfolgt das für die Weserversalzung verantwortliche Unternehmen eine von den politischen Entscheidungen abgekoppelte Strategie. Die K+S AG griff mit diesem Verfahren den politischen Entscheidungen des Masterplan Salzreduzierung vor. Dieser zielt auf die Reduzierung und Vermeidung von Produktionsabwässern und die Verbringung von Produktionsrückständen unter Tage. Das Unternehmen K+S AG verweigert sich somit der Kooperation und negiert das Verursacherprinzip. Weiterhin erklärt das Unternehmen, eine Klage gegen den Masterplan zu erwägen.
Der hessische Wirtschaftsminister – in dessen Ressort auch die Zuständigkeit für die Raumordnung liegt – und die hessische Umweltministerin haben den Regierungspräsidenten Kassel mit Erlass gebeten, das Raumordnungsverfahren bis zur Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenplans Salzreduzierung auszusetzen. Einer zukünftigen Entscheidung im Raumordnungsverfahren sind somit der behördenverbindliche Bewirtschaftungsplan und der Maßnahmenplan Salzreduzierung zu Grunde zu legen.
Beschluss
Der Landtag NRW bittet vor diesem Hintergrund die Landesregierung, im Rahmen der Kooperation mit den anderen Weseranrainerländern:
den beschlossenen „Masterplan Salzreduzierung“ stringent umzusetzen, um den gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten ökologischen Zustand der Weser bis zum Ende des Jahres 2027 zu erreichen;
Maßnahmen abzulehnen, die geeignet sind, die beschlossenen Zielwerte aus dem „Masterplan Salzreduzierung“ hinsichtlich der Belastung der Weser mit Chlorid, Kalium und Magnesium auszuhebeln;
jedwede andere Form einer Oberweserpipeline, die den Zielwert für Boffzen von 300 mg Cl/l (90-Perzentil) in Frage stellt, zu verhindern und
das von der K+S AG entwickelte Kainit-Kristallisations-Flotationsverfahren ebenso wie das sogenannte K-UTEC-Verfahren der K-UTEC AG Salt Technologies aus Sondershausen sowie weitere Verfahren (bspw. Membranverfahren) weiter zu prüfen und gegebenenfalls nach dem Verursacherprinzip umzusetzen.