Neue Freizeitlärm-Richtlinie eröffnet Kommunen mehr Spielraum

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
wie bereits durch ein Kommunalinfo im Februar angekündigt, will ich Euch hiermit darüber informieren, dass der geänderte Freizeitlärm-Erlass ab morgen gilt. Ihr findet ihn im Anhang.
Die zentrale Änderung ist, dass die Anzahl der zulässigen „seltenen Ereignisse“ (beispielsweise Heimat- und Schützenfeste) von derzeit 10 auf 18 pro Jahr erhöht wird. Die Überarbeitung des Erlasses wurde auf ausdrücklichen Wunsch verschiedener Kommunen vorgenommen. Der neue Erlass trägt damit dem Ausgleich zwischen dem Interesse an Freizeitgestaltung auf der einen und dem Anwohnerschutz auf der anderen Seite Rechnung. Veranstaltungen wie beispielsweise Schützenfesten können damit wie bisher durchgeführt werden, die Veranstalter*innen bekommen mehr Flexibilität.
Am Status quo des zentralen Beurteilungsmaßstabes der Immissionsrichtwerte ändert sich ebenfalls nichts. Kommunen empfiehlt der neue Freizeitlärmerlass bei der Ausweitung von Veranstaltungen auf ein Konzept zurückzugreifen, das unter anderem die jeweiligen möglichen Veranstaltungsorte und die Art und Anzahl der dort durchführbaren und geplanten Veranstaltungen beinhaltet und an dem sich die Öffentlichkeit beteiligen kann. Dadurch kann die Transparenz und Rechtssicherheit in der kommunalen Praxis umgesetzt werden.
Beste Grüße
Hans Christian Markert

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