Martina Maaßen: „Wir sind weiterhin der Meinung, dass die papiergestützte Ausweisung der Qualifikationen reicht“

Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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Martina Maaßen (GRÜNE): Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin, Frau Jansen, hat schon sehr viel zu den Rahmenbedingungen dieses Gesetzes gesagt. Sie stellte fest, dass es sich um eine EU-Richtlinie handelt, die wir hier in Landesgesetzform gießen müssen. Des Weiteren hat sie gesagt, dass vorwiegend ein Ansprechpartner bei der Bezirksregierung eingerichtet wird und dass es um weitere Vereinfachungen bei Verfahrensfragen geht.
Ich möchte doch darauf eingehen, was Herr Burkert bezüglich der Dunkelziffer gesagt hat. – Das sind reine Vermutungen. Wir haben in der Anhörung mehrfach nachgefragt und darum gebeten, uns Zahlen zu nennen. Es wurde von einer hohen Zahl berichtet. Der Begriff „Überschwemmung“ stand schon fast im Raum. Es war von Anträgen, die nicht stimmen würden, sowie von Urkundenfälschungen etc. die Rede. Wir haben wirklich drei, vier Fragerunden gebraucht, um den Experten einmal eine konkrete Zahl aus der Nase zu ziehen. Es kam heraus, dass es sich um annähernd 5 % handelt.
Die Behauptung, es gebe eine Dunkelziffer, steht im Raum. Die kann letztendlich niemand von uns benennen und auch nicht entkräften. Das ist aus meiner Sicht ein Totschlagargument, mit dem Sie jetzt hier argumentieren. Und darauf gründen Sie auch Ihren Änderungsantrag.
Wir halten das für nicht zielführend …
(Beifall von der CDU)
… und sind weiterhin der Meinung, dass die papiergestützte Ausweisung der Qualifikationen durchaus reicht. Wir glauben, dass das kein großes Problem ist. Von daher bleiben wir bei unserer Auffassung.
Auch findet der Vorschlag der Ärztekammer Westfalen-Lippe, dass in jedem Fall bei Anerkennung aus einem Nicht-EU-Ausland eine mündliche oder praktische Prüfung durch die Kammer vorzunehmen ist, bei uns keine Zustimmung. Wir wollen hier keinen generellen Verdacht gegenüber Menschen aussprechen, die mit ihren Zertifikaten aus Nicht-EU-Ländern zu uns kommen. Wir akzeptieren das und nehmen erst einmal das, was sie vorbringen, ernst und gehen nicht direkt davon aus, dass sie gefälschte Unterlagen vorlegen.
Ich komme zum rot-grünen Antrag und damit auch schon zum Schluss. Hiermit stellen wir sicher, dass Mitteilungen über Berufsverbote sowohl für ausländische wie auch für inländische Inhaber von Berufsqualifikationen an die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union versandt werden. Das ist noch eine entscheidende Änderung, die wir einbringen wollen. Ansonsten ist das Gesetz, denke ich, so, wie es ist, in Ordnung. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)