Nordrhein-Westfalen ist bundesweiter Vorreiter für gute Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Ausgangslage:

Nordrhein-Westfalen hat die dichteste Wissenschaftslandschaft in Europa mit einer Vielzahl an hervorragenden Universitäten und Fachhochschulen. Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen im Wissenschaftssystem – wozu neben guter Forschung und Lehre eine ausreichende Finanzierung und verlässliche Karrierewege gehören – gilt es, die nordrhein-westfälische Hochschullandschaft weiterhin zukunftsfähig und attraktiv zu gestalten. Die Hochschulen konkurrieren dabei national und international um die besten Köpfe in Wissenschaft, Technik und Verwaltung. Um die klügsten und kreativsten Köpfe dauerhaft für unser Bundesland zu gewinnen, ist daher das Thema gute Beschäftigungsbedingungen ein zentrales Anliegen und eine Vorbedingung für zukunfts- und wettbewerbsfähige Hochschulen. Aber auch der Blickwinkel der Beschäftigten muss stärker in den Fokus genommen werden. Wer sich dafür entscheidet, als wissenschaftlicher Nachwuchs an der Hochschule zu arbeiten und forschen, erwartet zu Recht verlässliche Karrierewege, um Beruf, Qualifikation und Familie miteinander vereinbaren zu können.
Vor diesem Hintergrund wurde im Hochschulzukunftsgesetz der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ angelegt. Gute Arbeitsbedingungen wirken sich positiv auf Forschung und Lehre aus. Dies ist für die NRW-Hochschulen ein entscheidender Standortvorteil. Gute Beschäftigungsbedingungen sind aber auch im gesamten Arbeitskontext wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Der Rahmenkodex wurde nach der Verabschiedung des Hochschulzukunftsgesetzes umfassend von Hochschulleitungen, Arbeitnehmervertretungen und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung gemeinsam erarbeitet und in Form eines Vertrags unterzeichnet. Inzwischen haben fast alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen das Vertragswerk unterschrieben. Es sorgt für verlässliche, planbare und nachhaltige Beschäftigungsbedingungen an unseren Hochschulen. Dazu gehören:

  • der Abbau der befristeten Beschäftigung beim wissenschaftlichen Personal,
  • verlässlichere Beschäftigungsmodalitäten für Promovierende,
  • Verbesserungen für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, die Lehrbeauftragten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung,
  • der familiengerechte Umgang mit Teilzeitbeschäftigung,
  • die Etablierung und der Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und
  • die Schaffung eines „Hochschularbeitsmarktes“.

Damit werden die Beschäftigungsbedingungen an unseren Hochschulen zukünftig deutlich verbessert. Zudem geht der Rahmenkodex vielfach weiter als das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Bundesebene. Nordrhein-Westfalen konnte sich leider mit weitergehenden Verbesserungen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl dieser gleichzeitig unter anderem den Prozess in NRW und damit den Rahmenkodex in einem Beschluss als vorbildlich beschreibt: „Hier haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengesetzt und sehr konkrete, praxistaugliche und von beiden Seiten als tragfähig anerkannte Regelungen für die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen entwickelt“ (Bundesratsdrucksache 395/15(B), Seite 4). Der nordrhein-westfälische Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen bleibt damit die weitestgehende Regelung für Hochschulen in Deutschland und wird damit bundesweit zum Vorreiter. Indem der Rahmenkodex freiwillig zwischen den beteiligten Parteien ausgehandelt wurde, erhält er eine hohe Verbindlichkeit.
Der Rahmenkodex im Gesetz sowie die freiwillige Verhandlung zwischen den Vertragsparteien konnten gegen heftige Widerstände der Opposition durchgesetzt werden, obwohl diese mehrfach deutlich gemacht hat, dass bessere Arbeitsbedingungen an Hochschulen für sie offenbar kein vorrangiges Ziel ist. Die Skepsis gegenüber der Form des freiwilligen Vorgehens hat sich als unbegründet herausgestellt. Für die Koalitionsfraktionen steht fest, dass gute Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen und deren weitere Verbesserung weiterhin ein zentrales Anliegen unserer Politik sind.
Mit dem Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen und der Hochschulvereinbarung, die finanzielle Planbarkeit und verlässliche Rahmenbedingungen bietet, werden die Hochschulen in NRW zukunftsfähig aufgestellt. So können die Hochschulen in NRW ihre Attraktivität deutlich steigern.

II. Der Landtag stellt fest:

Die durch den Rahmenkodex in NRW mit angestoßene aktuelle Diskussion um bessere Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen hat auch in den anderen Bundesländern, im Bund und bei außerhochschulischen Forschungseinrichtungen zu weiteren Debatten geführt.
Nordrhein-Westfalen ist weiterhin bundesweit prägend hinsichtlich besserer Beschäftigungsbedingungen für Hochschulbeschäftigte.
Im neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz gibt es klar erkennbare Fortschritte für bessere Beschäftigungsbedingungen. Aus nordrhein-westfälischer Sicht wären in dem Gesetz aber weitergehende, verbindliche Regelungen notwendig gewesen.
Der erarbeitete Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ ist ein bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.
An den Hochschulen wird es jetzt wesentlich darauf ankommen, dass der Vertrag vollständig umgesetzt wird und ein konstruktiver Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen entsteht, der künftig weitere Verbesserungen ermöglicht.
Die wenigen verbleibenden Hochschulen, welche die Vereinbarungen bisher nicht unterzeichnet haben, sind aufgerufen, dies alsbald nachzuholen, damit zumindest im Hochschulraum Nordrhein-Westfalen einheitlich gute Beschäftigungsbedingungen herrschen.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, den Beschluss des Landtags umzusetzen: parallel zur Erarbeitung des Landeshochschulentwicklungsplans die Verhandlungen zu einer neuen Hochschulvereinbarung fortzuführen. Diese soll die finanzielle Planungssicherheit unserer Hochschulen nahtlos gewährleisten und an die Laufzeit und die Anforderungen des Landeshochschulentwicklungsplans gekoppelt werden. Sie soll daher zeitgleich mit dem Landeshochschulentwicklungsplan in Kraft treten und umgesetzt werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • dem Landtag über die weitere Entwicklung des Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen und den einzelnen Verträgen an den Hochschulen, vor allem über den Stand der Unterzeichnung und seine Umsetzung, zu berichten.
  • dafür zu werben, dass alle Hochschulen den Vertrag unterzeichnen.
  • im Dialog mit den unterzeichnenden Gruppen an den Hochschulen in NRW dafür zu sorgen, dass die unterzeichneten Verträge mit Leben gefüllt werden und die Hochschulen darüber hinaus weiter motiviert werden, für die stete Verbesserung von Arbeitsbedingungen einzutreten.