Überarbeiteter Freizeitlärmerlass gibt den Kommunen gewünschten Spielraum

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
wie Ihr sicherlich den Medien entnommen habt, arbeitet die Landesregierung an einer Novellierung des Freizeitlärmerlasses. Auslöser für diese Überarbeitung war der vielfache Wunsch aus den Kommunen,  zusätzliche Veranstaltungen zu ermöglichen. Diesem Wunsch nachkommend ist das federführende Umweltministerium derzeit dabei, den Erlass zu überarbeiten, der selbstverständlich auch die Schutz- und Ruhebedürfnisse von Anwohnerinnen und Anwohnern berücksichtigen muss. Leider betreiben Interessensvertreter*innen im laufenden Prozess gezielte Desinformation. Weder die Intention der Überarbeitung, noch der aktuelle Bearbeitungsstand wurde dabei wahrheitsgemäß wiedergeben. Dass es zu Einschränkungen bestehender Volks- und Brauchtumsfesten kommen wird, ist schlichtweg falsch. Im Gegenteil: Die Kommunen erhalten mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum, die Vereine mehr Gelegenheiten zum Feiern, die Immissionswerte bleiben unverändert.
Zur Information und zur Versachlichung der Debatte will ich Euch hiermit einen Überblick über die Fakten und einen Zwischenbericht der Planungen geben: 
Derzeit gibt es einen gültigen Freizeitlärmerlass vom 16.9.2009. Dieser enthält Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen durch Freizeitanlagen, also unter anderem auch Veranstaltungen. Der Erlass soll dem einheitlichen Verwaltungsvollzug dienen und somit dem Ausgleich zwischen den Interessen der Freizeitgestaltung auf der einen und dem Bedürfnis nach Ruhe auf der anderen Seite. Bei der Beurteilung von Geräuschimmissionen wird dabei auf die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zurückgegriffen. Der derzeit gültige Erlass ermöglicht, eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte bei zehn „seltenen Ereignissen“ im Jahr. Weitere Veranstaltungen können gemäß Landesimmissionsschutzgesetz zulässig sein, eine starre Obergrenze gibt es also nicht.
Im vergangenen Jahr hat das zuständige Umweltministerium NRW auf Initiative von diversen Städten in NRW mit der Überarbeitung des Freizeitlärmerlasses begonnen. Dieser Prozess wurde unter breiter Fachbeteiligung angestoßen und ist noch nicht abgeschlossen. Doch die zentrale Änderung des Erlasses ist bereits bekannt: Das Umweltministerium wird die Anzahl der zulässigen „seltenen Ereignisse“ von derzeit 10 auf 18 erhöhen.
Am Status quo des zentralen Beurteilungsmaßstabes der Immissionsrichtwerte ändert sich nichts. Anders als von Interessensvertreter*innen behauptet wird, wird es keine Vorgaben vom Land entweder direkt oder indirekt für Lärmgutachten oder Lärmberechnungen geben. Die fiktive "Lärmobergrenze" (65 Dezibel), die von der Opposition kritisiert wird, wurde von Schwarz-Gelb selbst in den Erlass aufgenommen. Es handelt sich dabei aber um eine Soll-Vorschrift von Bundesebene, von der die Kommunen abweichen können.
Sobald der fertige Entwurf des Erlasses vorliegt, werde ich hierzu eine weitere Information veröffentlichen.
Bis dahin fröhliche Feste und die nötige Ruhe,

Hans Christian Markert