Bargeld-Obergrenze bringt mehr Schaden als Nutzen

Martin-Sebastian Abel zum Schutz der Privatsphäre

Es klingt verlockend: weniger Schwarzarbeit, weniger Steuerhinterziehung, mehr Kontrolle für die Finanzbehörden und somit mehr Einnahmen für die Gemeinschaft. Das alles versprechen die Befürworterinnen und Befürworter einer Bargeldobergrenze. Dies sind zweifelsohne ernstzunehmende Argumente. Wer will dagegen sein? Und wer hat überhaupt schon mal mehr als 5000 Euro in bar bezahlt? Ich jedenfalls nicht.

Doch der Vorschlag fällt in eine Zeit großer Verunsicherung: Selbst aufgeklärte, technikfreundliche Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, was alles mit ihren Daten passiert. Wer speichert, wer hat Zugriff, was wird damit gemacht?

Eine Obergrenze für Barzahlungen wie sie die Bundesregierung nun plant, ist daher ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre und eine weitere Attacke der Bundesregierung auf den Datenschutz.

Es wird langsam schwer erträglich, dass in Deutschland nicht gelingt, was selbst den zerstrittenen Parteien in den Vereinigten Staaten gelungen ist: Die ansatzlose Speicherung der Daten und somit die Überwachung wurde vom Senat der Vereinigten Staaten aufgehoben. Die Politikerinnen und Politiker der Bundesregierung sollten sich die Debatte im Senat einmal zu Gemüte führen und begreifen, dass auch Werkzeuge zur Aufdeckung von Kriminalität und der Verfolgung von Terrorismus ihre Grenzen haben, nämlich dort wo die Freiheitsrechte der Bevölkerung beschnitten werden.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet eine Bargeld-Obergrenze mehr Überwachung. Sie ist unverhältnismäßig und deswegen ein Eingriff in die Freiheitsrechte. Bei allen Verlockungen, mehr Steuereinnahmen und Terrorismusbekämpfung zu gewährleisten, sollte die Bundesregierung in diesen Zeiten nicht ein weiteres Kontrollinstrument einführen. Es bringt mehr Schaden als Nutzen.