Arif Ünal: „Wir haben sehr großes Interesse, dass die Ergebnisse nicht nur den Behandelnden, sondern auch den Patientinnen und Patienten zukommen“

Gesetzentwurf für ein neues Krebsregister in NRW

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Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen haben dargestellt, dass Krebs heutzutage die zweithäufigste Todesursache in der Bundesrepublik ist. Dadurch ist es dringend notwendig, dass wir auf der Landesebene die Krebsregistrierung noch einmal verabschieden. Deswegen war es erforderlich, neben dem epidemiologischen Krebsregister ein klinisches Krebsregister zu errichten.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch dem Geschäftsführer des epidemiologischen Krebsregisters, Dr. Heidinger, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für ihre gute Arbeit danken. Wir haben in NRW mit 8,5 Millionen Meldungen europaweit das beste epidemiologische Krebsregister. Das ergänzen wir jetzt noch einmal mit dem klinischen Krebsregister. Damit wollen wir die onkologische Versorgung der an Tumoren erkrankten Menschen verbessern.
Meine Damen und Herren, wir haben sowohl in der Anhörung als auch im Ausschuss mehrmals darüber diskutiert. Trotzdem kommen diese Bedenken von der CDU.
Die Verlagerung des epidemiologischen Krebsregisters von Münster nach Bochum ist 2009 beschlossen worden. Mehrmals haben wir auch im Aufsichtsrat darüber diskutiert, wie diese Verlagerung sozialverträglich gestaltet werden kann. Heutzutage ist dies weder bei den Mitarbeitern noch bei der Fachöffentlichkeit ein Thema. Deswegen bitte ich Sie, noch einmal darüber nachzudenken, ob diese Bedenken tatsächlich Sinn machen oder nicht.
Mit dieser Neuregelung wollen wir nicht nur die Verteilung bestimmter Krebserkrankungen erfassen, sondern Behandlungsmethoden und Behandlungsverläufe festhalten. Wir hoffen, dadurch eine bessere Versorgung zu bekommen, damit sowohl behandelnde Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten selber von diesen Behandlungsmethoden profitieren können.
Bei unserem Änderungsantrag haben wir auch die in der Anhörung erwähnten Regionalisierungen in Betracht gezogen. Darin sagen wir, dass wir in NRW fünf verschiedene Regionen bilden werden. In der Anhörung habe ich aber – vielleicht erinnern Sie sich daran – die Experten selber gezielt gefragt, ob diese Regionalisierung unbedingt fünf verschiedene Geschäftsstellen benötigt oder ob sie im Gesundheitscampus angesiedelt sind und bestimmte Teams für diese Regionen zuständig sind. Alle Expertinnen und Experten in der Anhörung haben zugestimmt. Mit dieser Lösung können sie leben. Insofern ist diese Regionalisierung mit unserem Änderungsantrag erledigt. Darüber gibt es keine Diskussionen mehr. Alle beteiligten Fachreferenten haben diesem Modell zugestimmt.
Mit unserem jetzigen Antrag wollen wir auch die Öffentlichkeit daran teilnehmen lassen. Wir haben sehr großes Interesse, dass die Ergebnisse der Krebsregister nicht nur den Behandelnden, sondern auch den Patientinnen und Patienten zielgruppenspezifisch zukommen. Deswegen haben wir in unserem Entschließungsantrag gefordert, die Öffentlichkeit verständlich zu informieren und ihr zielgruppenspezifische Informationen zukommen zu lassen.
Diese Anhörung hat gezeigt, dass die Beratung über dieses Krebsregister sehr konstruktiv und beteiligungsfreudig abgelaufen ist. Alle Experten haben gesagt: Wir diskutieren seit Monaten mit den Ministerien bzw. mit den Fachabteilungen darüber, wie wir diese Krebsregistrierung in NRW besser gestalten können.
Meiner Ansicht nach sind alle offenen Fragen, die in der Anhörung thematisiert wurden, damit erledigt. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, im Interesse der Patientinnen und Patienten in NRW diesem Krebsregister zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)

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