Arif Ünal: „Ich hoffe, dass dadurch mehr Organe gespendet werden und Menschen geholfen werden kann, die seit Jahren auf ein Organ warten“

Gesetzentwurf zum Transplantationsgesetz

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Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich kann es wirklich sehr kurz machen. Meine Vorredner haben anhand der Zahlen dargelegt, wie wichtig das ist.
Wie Sie wissen, sind auf der Bundesebene am 1. August 2012 das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und am 1. November 2012 das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz in Kraft getreten. Wichtigste Regelungen waren in diesem Zusammenhang die Umsetzung der Entscheidungslösung, zum Beispiel die Aufklärungsmaßnahmen und die verpflichtende Bestellung von Transplantationsbeauftragten sowie die Regelung der wesentlichen Aufgaben, Pflichten und Qualifikationen der Transplantationsbeauftragten.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes vorzulegen, um die Regelungen des Transplantationsgesetzes auf der Landesebene umzusetzen und einige Punkte zu konkretisieren.
Wir haben im Ausschuss öfters über den Rückgang der Spendenbereitschaft diskutiert. In diesem Zusammenhang haben wir die organisatorische Dreiteilung des Organtransplantationsprozesses immer begrüßt.Sie lautet: Organentnahme, Organvermittlung und die eigentliche Transplantation.
In diesem System spielt die Organentnahme natürlich eine wesentliche Rolle. Deshalb ist es dringend notwendig gewesen, Regelungen zu treffen, um die Organentnahme und damit auch insgesamt den Organtransplantationsprozess zu unterstützen. Wir hoffen, dass damit die Bereitschaft der Bevölkerung zunimmt und Zehntausende Menschen, die auf ein Organ warten, behandelt werden können.
Im vorliegenden Gesetzentwurf werden besonders die Sicherstellung der Qualifikation der Transplantationsbeauftragten sowie die Sicherstellung des Erfordernisses nach aktuellen Daten und Transparenz geregelt.
Meine Damen und Herren, in der Verbändeanhörung gab es keine großen Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf. Deshalb haben wir im Fachausschuss einvernehmlich auf eine Anhörung verzichtet und dem Gesetzentwurf zugestimmt. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir diesen Gesetzentwurf heute einstimmig verabschieden werden. Ich hoffe, dass dadurch mehr Organe gespendet werden und Menschen geholfen werden kann, die seit Jahren auf ein Organ warten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN) 

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