Stefan Engstfeld: „Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Mehr Staatsferne und größere Unabhängigkeit des Fernsehrats“

Gesetz zum 17. Rundfunkstaatsvertrag

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Stefan Engstfeld (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das Ergebnis des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht, das durch die Ereignisse rund um den damaligen Chefredakteur Nikolaus Brender und die klare und harte Einflussnahme durch den seinerzeitigen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ausgelöst wurde.
Ursprünglich waren es die Grünen und hier insbesondere meine Bundestagskollegin Tabea Rößner, die den Gang nach Karlsruhe angestrebt haben.
Kurt Beck und die Sozialdemokratische Partei zogen nach, und das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: mehr Staatsferne, größere Unabhängigkeit des Fernsehrats und keine Versteinerungstendenzen mehr.
All das haben wir in einer eigens dazu beantragten Anhörung hier im Landtag Nordrhein-Westfalen ausführlich mit den Expertinnen und Experten erörtert. Die einhellige Aufforderung aller Medien- und Verfassungsrechtler war: Stimmen Sie diesem runderneuerten ZDF-Staatsvertrag zu. Es gibt bisher keinen besseren.
Auch wenn es einzelne Kritikpunkte geben mag, die man auch begründen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt ist für uns Grüne klar: Wir lehnen den Entschließungsantrag der FDP ab und stimmen dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)

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