Dagmar Hanses: „Mit dem Gesetz wird Fachlichkeit der Jugendhilfe gesichert, Gerechtigkeit zwischen den Kommunen gewährleistet“

Gesetzentwurf zum Kinder- und Jugendhilfegesetz

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Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! UMF, UMFs – was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Kürzel? Es ist zum Beispiel das Mädchen aus Somalia, das zu uns gekommen ist, es ist zum Beispiel der Junge aus Afghanistan, es sind die Teenies aus Syrien, und es sind die vielen Einzelschicksale, die in den Wirren von Krieg und Verfolgung, teilweise ohne ihre Eltern, um die halbe Welt gereist sind, um bei uns Schutz und Zuflucht zu erhalten. Sie sind zum Teil verwaist, sie haben ihre Eltern aus den Augen verloren, teilweise fliehen sie vor ihren Eltern.
Die Gründe, warum Minderjährige fliehen, sind mindestens so vielfältig, wie sie eben auch bei Erwachsenen sind. Deshalb hat diese Zielgruppe unsere besondere Aufmerksamkeit und unseren besonderen Schutz verdient. Auch ich bin froh, dass es gelungen ist, bei diesem sensiblen Thema einen fraktionsübergreifenden Konsens zu erreichen, auch mit dem Bund. Dass der Bund das Bundesgesetz vorgezogen hat, war sicherlich hilfreich und ist nicht zuletzt auf das Drängen von Nordrhein-Westfalen zustande gekommen. Also, auch da kann ich mich anschließen. Frau Kampmann, Sie haben da wirklich ein ganz tolles Team, das zum Teil hier anweisend ist. Herr Walhorn, Herr Lamontain, sie sind sicherlich bundesweit bekannt dafür, dass sie sich für diese Zielgruppe besonders engagieren und die Fachlichkeit der Jugendhilfe in den Vordergrund gestellt haben. Vielen Dank dafür!
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Frau Scharrenbach, in der Tat, Inobhutnahme muss jedes Jugendamt können, muss jeder öffentliche Träger der Jugendhilfe können. Aber den Umgang mit traumatisierten Jugendlichen muss auch jedes Jugendamt können. Auch deshalb sind wir froh, dass jeder örtliche Träger der Jugendhilfe mit dem Gesetz erfasst wird.Das führt eindeutig zu mehr Gerechtigkeit.
Bisher sind die Jugendlichen in wenigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen angekommen. Eine Kommune kann für ihre geografische Lage nichts. Deshalb müssen alle die Verantwortung übernehmen, damit Jugendliche die Hilfe bekommen, die sie verdient haben. Ich bin froh, dass es ein Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz ist, weil da ganz eindeutig festgelegt ist: Jeder junge Mensch. Da steht nicht, jeder deutsche Mensch oder jeder, dessen Aufenthaltsstatus geklärt ist oder der einen Asylantrag gestellt hat.
(Beifall von Walter Kern [CDU])
Sondern jeder Mensch, der in diesem Land lebt, hat alle Rechte, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert sind.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Der Verweis auf die Handreichungen ist im Änderungsantrag gelungen. Die Handreichungen, die in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurden und Grundlage für das Gesetz geworden sind, haben da Maßstäbe gesetzt, insbesondere was die Altersfeststellung von jungen Menschen angeht. Die Jugendlichen aus anderen Ländern haben über wirklich gruselige Zustände – sowohl ganz im Norden als auch ganz im Süden – berichtet, wie Altersfeststellung von Jugendlichen stattgefunden hat. Mit diesem Gesetz ist dem ein Ende gesetzt, und wir haben klare Bedingungen für einen Clearingverfahren. Und auch darüber sind wir sehr froh.
(Beifall von den GRÜNEN)
Weil in dem Bereich auch einiges neu ist, haben wir auch noch eine sehr frühzeitige Berichtspflicht in dem Gesetz verankert. Es ist vielleicht kein Geheimnis, dass gerade die Fachverbände, die bei der internen Anhörung dabei waren, nämlich die kommunalen Spitzenverbände und die Flüchtlingsinitiativen nun nicht gerade die sind, die uns besonders loben oder besonders unkritisch sind. Ganz im Gegenteil! Das sind die, die immer ganz genau hinsehen und sich sehr kritisch äußern. Bei diesem Gesetz haben wir sie selten gemeinsam so zufrieden erlebt wie an der Stelle. Das ist ein gutes Signal für die Jugendlichen, die zu uns kommen. Mit dem Gesetz wird Fachlichkeit der Jugendhilfe gesichert, Gerechtigkeit zwischen den Kommunen gewährleistet. Sie haben eine Zukunft. Wir freuen uns auf die jungen Menschen, damit sie gerne in Nordrhein-Westfalen ankommen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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