Martin-Sebastian Abel: „Das Gesetz ist ein Ergebnis intensiver und konstruktiver Gespräche mit den Gewerkschaften“

Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge

Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lohn, ich fühlte mich bei Ihrer Rede an den CDU-Politiker Hans Dichgans erinnert. Er hat einmal gesagt: Ich möchte leidenschaftlich das Recht der Parlamentarier verteidigen, Unsinn zu reden. Das ist eines der Grundrechte der Abgeordneten.
(Beifall von der SPD)
Sorry, aber bei dem Redeverlauf und bei dem, was Sie zum Schluss versucht haben, kann man das nicht anders sagen.
Meine Damen und Herren, heute liegt in zweiter Lesung der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor. Das Ihnen vorliegende Gesetz ist ein Ergebnis intensiver und konstruktiver Gespräche mit den Gewerkschaften, die dem Gesetzentwurf vorausgegangen sind.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass unsere Beamtinnen und Beamte attraktive Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung haben. Sie wissen, dass diese drei Faktoren für die Zukunft und für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes ausschlaggebend sind. Wir sind uns auch bewusst, dass die Bezahlung bei der Frage nach der Attraktivität des Berufes oder nach Aufstiegsmöglichkeiten eine wichtige Rolle spielt. In der Haushaltsberatung sind wir jetzt darauf angewiesen, eine Balance zwischen den Rahmenbedingungen des Haushalts und diesem Anspruch, den wir uns verpflichtet fühlen, zu finden.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzeswerk sehen wir eine zeitlich verzögerte, aber vollständige Übertragung vor. Das war auch das erzielte Gesprächsergebnis mit den Verbandsvertreterinnen und mit den Gewerkschaften. Dafür sind wir den Vertreterinnen und Vertretern ausgesprochen dankbar. Wir erkennen an, dass auch sie sich ihrer Verantwortung stellen. Es ist ihre Aufgabe, die Interessen der Landesbediensteten zu vertreten und Forderungen durchzusetzen. Wir müssen einen Kompromiss finden, und das ist uns auf Augenhöhe gelungen und auch im gegenseitigem Respekt vor den unterschiedlichen Ausgangslagen. Schauen Sie sich das an, was die Kolleginnen und Kollegen in der Anhörung geschrieben und gesagt haben, die das ausdrücklich so anerkennen, es ist anders als Herr Lohn das hier erzählt hat.
Natürlich haben wir bei der Erstellung des Gesetzes die neuen Vorgaben des Verfassungsgerichtes aus seinem Urteil vom 5. Mai geprüft und beachtet. Das Ergebnis ist detailliert in der Gesetzesbegründung und in den dazugehörigen Anlagen dargestellt. Damit wird auch den prozeduralen Anforderungen, die das Verfassungsgericht gestellt hat, Rechnung getragen.
Deswegen komme ich zurück auf das Lob an die Gewerkschaften und an die Landesregierung. Vor einem Jahr und jetzt auch haben Sie den Umgang zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften bemängelt. Die Aussagen zu der Versorgungsrunde wurden ja teilweise von den Vertreterinnen geteilt, nur jetzt müssen Sie sich vor Augen führen, dass alle Gewerkschaftsvertreter – das hatte ich eben schon erwähnt – in der Anhörung gesagt haben, dass der Umgang ausdrücklich gut war und dass das auch gelobt wird.
Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich loben. Er ist ausgewogen und beinhaltet eine tragfähige Lösung.
Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass die meiste Arbeit, die in den nächsten Tagen geleistet werden muss, von den Kolleginnen und Kollegen vom Landesamt für Besoldung und Versorgung geleistet werden muss. Das ist so, dass mehrere Hunderttausend Bescheide jetzt neu ergehen, dass sie geändert werden müssen. Ich möchte den Finanzminister bitten, und ich denke, dass sich da alle anschließen können, unseren Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgaben jetzt administrieren müssen, auszurichten. Damit möchte ich enden. – Vielen Dank. 

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