NRW erhöht Mittel für Katzenkastration und Tierheime deutlich

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
am 28. Mai 2015 ist das neue Ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen (ÖJG) in Kraft getreten. Aus Sicht des Tierschutzes ist es uns damit gelungen, das Staatsziel Tierschutz konsequent umzusetzen.
Ein großer Erfolg war das überfällige Verbot des so genannten Katzenabschusses. Um Flora und Fauna zu schützen, war dieses tierschutzwidrige Töten von Katzen völlig ungeeignet. Konservative Schätzungen von Tierschutzverbänden gehen davon aus, dass es allein in Nordrhein-Westfalen fast eine halbe Million wild lebender Katzen gibt. Hauskatzen vermehren sich schnell und können bei unkontrollierter Fortpflanzung zu einem Problem werden. Um Tierleid zu verhindern und unsere Natur wirksam zu schützen, haben wir GRÜNEN stets eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht gefordert.
Auf diese Weise greifen wir langfristig viel effektiver in die Katzenpopulation ein, als es der Abschuss jemals getan hat. Halterinnen und Halter, die ihre Katzen draußen frei laufen lassen, aber auch Tierheime, die herrenlose Katzen aufnehmen, sollten diese daher kastrieren lassen.
Dies könnte die Bundesregierung ganz einfach bundesweit mit einer Reform des Tierschutzgesetzes (§13b) regeln und dieses Problem unbürokratisch lösen. Stattdessen hat sie es auf Länder und Kommunen abgewälzt: Mit der Regelung des § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG) wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist.
Darüber hinaus kann in einer Verordnung die Kennzeichnung und Registrierung für sogenannte Freigängerkatzen vorgeschrieben werden. Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben (meist auf GRÜNE Initiative) entsprechende Verordnungen erlassen. In über 80 Städten und 2 Kreisen gilt bereits eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht. Aus meinen Besuchen bei Tierschutzverbänden und Tierheimen weiß ich, dass sich in diesen Regionen die Population spürbar und messbar verringert hat.
Auf Wunsch von kommunalen VertreterInnen und unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände, Katzenschutzvereinen aus ganz Nordrhein-Westfalen sowie den nach dem Verbandsklagerecht anerkannten Tierschutzvereinen hat das Ministerium nun eine „Musterverordnung“ und Verwaltungsvorschriften erarbeitet. Diese rechtssichere Vorlagehilft den Städten und Gemeinden, die noch keine Regelung erlassen haben, diese einzuführen.
Um die Maßnahmen auch finanziell zu flankieren und die Kommunen zu unterstützen, haben wir in den Haushaltsberatungen entsprechende Änderungsanträge eingebracht:  Die Mittel zur Sanierung und Modernisierung von Tierheimen haben wir um 250.000 auf 750.000 Euro erhöht. Das Finanzvolumen des sehr erfolgreichen Förderprogramms Katzenkastration, welches meist schon zur Mitte des Jahres ausgeschöpft wurde, werden wir verdoppeln.
Mit der endlich erschienen Musterverordnung habt Ihr nun für die Arbeit vor Ort eine rechtssichere Handhabe, um die für den Natur- und Tierschutz so wichtige Maßnahme umzusetzen.
Für Rückfragen stehe ich Euch jederzeit zur Verfügung, ebenso unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Christine Zechner (christine.zechner@landtag.nrw.de). Gerne biete ich meine Teilnahme an Veranstaltungen oder Gesprächen mit den Tierschutzvereinen vor Ort an.
Herzlich grüßt
Euer
Martin-Sebastian Abel 

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