Mario Krüger / Lisa Steinmann: „Landtag stärkt das kommunale Ehrenamt“

So sollen unter anderem die Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger einmalig um zehn Prozent erhöht werden, durch eine landesweite Vereinheitlichung der Verdienstausfallgrenzen für eine verbesserte Vereinbarkeit von ehrenamtlichen Mandat und Beruf gesorgt sowie die Mindestausstattungen für Fraktionen an die modernen Erfordernisse angepasst werden. Diese Initiativen gehen auf die Empfehlungen der Ehrenamtskommission zurück, die Ende August 2015 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte. Dazu erklären Lisa Steinmann (SPD), Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt, und Mario Krüger, kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion:
Lisa Steinmann: „Es kommt jetzt darauf an, dass die im Abschlussbericht der Ehrenamtskommission aufgeführten Handlungsempfehlungen zügig in geltendes Recht umgesetzt werden. Dass die Stärkung des kommunalen Mandats uns ein besonderes Anliegen ist, beweist, dass wir diesen Antrag fraktionsübergreifend als SPD mit den GRÜNEN, CDU und FDP erarbeitet und beschlossen haben und gemeinsam den weiteren Weg für die nunmehr folgende gesetzgeberische Arbeit vorgeben. Für die rund 20.000 ehrenamtlich engagierten kommunalen Mandatsträger in Nordrhein-Westfalen werden in puncto Fraktionsausstattung und Anhebungen im Rahmen der Entschädigungsverordnung deutliche Verbesserungen festgelegt. Ohne gewählte Personen mit der entsprechenden Verantwortlichkeit lässt sich keine Kommune lenken und regieren.“
Mario Krüger: „Wir wollen zum Beispiel die Ausstattung der einzelnen Fraktionsgeschäftsstellen an die Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen und insbesondere die erheblichen Unterschiede im ländlichen Raum abbauen. Beispielsweise werden den Fraktionen in Mechernich, Kreis Euskirchen (26.677 Einwohner), jährlich 3.045 Euro je Ratsmitglied zur Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstelle zur Verfügung gestellt, in Sprockhövel, Ennepe-Ruhr-Kreis (25.537 Einwohner), demgegenüber nur 60 Euro. Dazu wird momentan der noch aus dem Jahr 1989 stammende Erlass des Innenministeriums ‚Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung‘ aktualisiert. Damit werden die ehrenamtlich tätigen Rats- und Ausschussmitglieder entlastet und die Fraktionsarbeit gerade bei Fraktionen im ländlichen Raum gestärkt.“