Andrea Asch: „Die Hälfte der Menschen, die bei uns Schutz und Zuflucht suchen sind Kinder“

Antrag der CDU zu Flüchtlingskindern in Kitas

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Andrea Asch (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig, dass wir unsere besondere Aufmerksamkeit den Flüchtlingen zuwenden. Wir wissen, ungefähr 50 % – das sind die Hälfte der Menschen, die bei uns Schutz und Zuflucht suchen – sind Kinder. Und diese Kinder haben ganz schreckliche Erfahrungen hinter sich, oft eine monatelange Flucht. Wenn sie hier ankommen und sich auf sicherem Boden befinden, müssen sie die Situation in den Massenunterkünften bewältigen. Von einer kindgerechten Umgebung kann man dort wahrlich nicht sprechen. Deswegen brauchen diese Kinder unsere besondere Fürsorge und besondere Unterstützungsangebote.
Deswegen hat auch die Landesregierung schon vor Monaten ein Programm und 6 Millionen € bereitgestellt und in sehr enger Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Es wurden die sogenannten Brückenprojekte aufgebaut, die vor allen Dingen in den Not- und Erstaufnahmeunterkünften wichtig sind, weil die Kinder ja aufgrund des bevorstehenden Ortswechsels keine dauerhafte Betreuung haben können.
Diese geschaffenen niedrigschwelligen Angebote wie zum Beispiel die mobile Kita, die insbesondere zu nennen ist, haben sich bewährt, und wir werden sie weiter ausbauen. Das hat Frau Ministerin Schäfer bereits in der Sitzung des Ausschusses am 17. September 2015 erklärt. Das heißt konkret: Zu den 6 Millionen €, die bereits im Haushalt stehen und die in diese Projekte fließen, kommen noch einmal – das steht im Haushaltsentwurf 2016 – 4,5 Millionen € hinzu.
In den kommunalen Unterbringungseinrichtungen ist die Kinderbetreuung mit den finanziellen Pauschalen für die Betreiber eigentlich abgedeckt. Mit diesem Geld sollen Spielstuben oder Eltern-Kind-Gruppen eingerichtet werden. Ich sage „eigentlich“, weil wir Rückmeldungen aus den Kommunen haben – die Medien haben das als Problem aufgegriffen –, dass diese Kinderbetreuungsmöglichkeit nicht überall in den Unterkünften realisiert wird. Hier ist es Aufgabe der kommunalen Kontrolle oder auch der Bezirksregierungen, sicherzustellen, dass dieses Betreuungsangebot, für das die Betreiber ja die finanziellen Mittel erhalten, auch umgesetzt und vorgehalten wird. Das ist ein Punkt, den wir sicher noch einmal gemeinsam anschauen und im Ausschuss besprechen sollten.
Viele Flüchtlingsfamilien kennen aus ihren Heimatländern das Angebot der frühkindlichen Bildung als Regelangebot nicht. Deswegen soll mit diesen niedrigschwelligen Maßnahmen eine Überleitung in die Kita oder in die Kindertagespflege erreicht werden. Denn die frühkindliche Bildung ist der Grundstein für die Integration, den Spracherwerb und natürlich auch für das erfolgreiche Lernen in der Schule.
Klar ist aber – das hat Frau Kollegin Hack eben gesagt und das sollte eigentlich auch die CDU-Opposition wissen, Frau Dr. Bunse –, dass jedes Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Nordrhein-Westfalen hat. Das heißt natürlich, dass wir für die Flüchtlingskinder zusätzliche Plätze brauchen. Das ist aber im Haushaltsentwurf bereits so vorgesehen. Auch Herr Kollege Tenhumberg hat das heute Morgen nicht wissen wollen oder er weiß es tatsächlich nicht, aber ich empfehle ihm, sich mit dem Haushaltsentwurf intensiver zu beschäftigen. Auf Seite 65 finden wir das. Es gibt 840 Neuplätze für die U3-Kinder und 3.600 Plätze für die Kinder über drei. Das findet sich auf Seite 65 des Einzelplans; das nur als Förderhinweis.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Wir werden diese Platzzahlen entsprechend den wachsenden Bedarfen weiter anpassen müssen. Insofern braucht es aber nicht die Aufforderung der CDU-Fraktion; der Prozess ist bereits im Gange. Auch ich bin – das muss ich sagen – sehr gespannt, ob die CDU-Fraktion dann auch entsprechende Haushaltsanträge vorlegen wird, damit das, was Sie hier im Antrag fordern, auch substanziell mit Haushaltsmitteln unterlegt werden kann.
Ebenso wenig ist es nötig, wie Sie das in Ihrem Antrag schreiben, zu fordern, dass eine unterjährige Aufnahme in die Kitas möglich sein soll. Auch da ist Ihnen offenbar wieder etwas entgangen. Das haben wir im zweiten KiBiz-Änderungsgesetz bereits geregelt. Die unterjährigen Aufnahmen sind möglich. Das heiß: Auch hier sind Sie offenbar nicht ganz à jour.
Meine Damen und Herren, es ist gut, wenn wir die Situation der Flüchtlingskinder im Ausschuss weiter in den Blick nehmen. Wir haben das bereits gemacht. Frau Ministerin Schäfer hat auch den Obleuten angeboten, sie regelmäßig darüber zu unterrichten. Ich würde mich freuen, wenn Sie, Frau Kampmann, das weiterführen würden.
Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.
Andrea Asch (GRÜNE): Dieser Antrag kann für die weiteren Beratungen zu dem Thema im Ausschuss nur Anlass, aber sicher nicht Leitlinie unserer Beratungen sein. – Ich danke Ihnen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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