Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes NRW

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
das Land Nordrhein-Westfalen kann Neu- und Ausbaumaßnahmen im ÖPNV über verschiedene Finanztöpfe fördern: mithilfe von Regionalisierungsmitteln und Entflechtungsmitteln sowie Großprojekte über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Diese Mittel sind natürlich begrenzt und derzeit laufen auf Bundesebene die Verhandlungen, damit der Bund endlich den Nahverkehr auskömmlich, verlässlich und für NRW fair finanziert.
Um die Verausgabung der Mittel zu koordinieren, wird gesetzlich festgelegt, welche Projekte mit welcher Priorität gefördert werden können. Damit ein größeres Vorhaben beim Schienenpersonennahverkehr überhaupt eine Chance auf Förderung hat, ist eine Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW zwingend notwendig.
Dieser wird vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags erstellt. Was dieser genau regelt, steht in § 7 ÖPNVG NRW. Demnach geht es um folgende Maßnahmen: Neu- oder Ausbau von Schieneninfrastruktur und bedeutsame ÖPNV-Investitionen mit Gesamtkosten von jeweils mehr als drei Millionen Euro.
Der zurzeit gültige Plan ist noch aus dem Jahr 1998 und daher kaum noch als Grundlage geeignet. Jetzt soll der ÖPNV-Bedarfsplan neu erstellt werden.
Der weitere Zeitplan hierfür sieht wie folgt aus:
Derzeit fragt das NRW-Verkehrsministerium bei den Bezirksregierungen und dem Regionalverband Ruhr (RVR) mögliche Projekte ab.
Es ist davon auszugehen, dass Bezirksregierungen und RVR nun ihrerseits kurzfristig eine Rückäußerung der Kommunen und Kreise anfordern.
Bis spätestens zum 31.01.2016 sollen die Bezirksregierungen und der RVR Maßnahmenvorschläge an das Verkehrsministerium in Düsseldorf melden.
Anschließend wird ein Gutachter die Projektvorschläge bewerten.
Es besteht nun also die Möglichkeit, über baldige Initiativen in Euren Räten, Kreistagen und weiteren Gremien (Regionalräte, Zweckverbandsversammlungen der SPNV-Aufgabenträger) ÖPNV-Projekte zur Überprüfung anzumelden.
Als Orientierung findet ihr hier den derzeit gültigen Bedarfsplan aus dem Jahr 1998.
Über den weiteren Prozess werde ich Euch auf dem Laufenden halten. Bis dahin stehen unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Mobilität, Martin Metz (martin.metz@landtag.nrw.de), und ich Euch gerne für Anregungen und Rückfragen zur Verfügung.
Euer
Rolf Beu MdL

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