Arif Ünal: „Der Bundesrat hat auf Initiative von NRW eine Verdoppelung der Mittel für das Pflegestellensonderprogramm gefordert.“

Antrag der Piraten für mehr Pflegepersonal

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Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie andere Kolleginnen und Kollegen auch, hatte ich heute Gelegenheit, mit den Pflegenden vor dem Landtag über ihre Probleme zu diskutieren. Von hier aus möchte ich besonders die Familienangehörigen, die 70 % der Pflegeleistungen in der Altenpflege erbringen, und die professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Einrichtungen begrüßen.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Piraten haben mit ihrem Antrag sicher ein wichtiges Thema angesprochen. Allerdings sind die in ihrem Antrag geforderten Maßnahmen nicht geeignet, diesem Personalmangel – besonders im Bereich der Krankenhäuser – wirksam zu begegnen.
Ich möchte das mit zwei Beispielen verdeutlichen:
Die ausreichende Ausstattung von Krankenhäusern mit Personal ist eine bundesweite Problematik, die nur bundeseinheitlich gelöst werden kann. Anhaltspunkte für diese Lösung finden wir im Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes, der auf den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe von 2014 beruht.
Bereits jetzt ist vorgesehen, beim Bundesgesundheitsministerium eine Expertenkommission zu gründen. Das heißt, es hat keinen Sinn, auf der Landesebene eine Expertenkommission zu gründen, weil auf der Bundesebene diese Kommission auf der Planungsebene gegründet wird.
Diese Kommission muss auch den Pflegebedarf der demenzkranken Patientinnen und Patienten genau ermitteln. Dabei geht es auch um den Umgang mit den behinderten Menschen und darum, wie dies im DRG-System sachgerecht abgebildet werden kann. Im Moment werden nämlich besonders Demenzpatienten und schwer pflegebedürftige Menschen in der DRG-Abrechnung überhaupt nicht abgebildet. Das muss man aber ermitteln.
Allerdings bleibt festzuhalten, dass auch wir das im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Pflegestellensonderprogramm in Höhe von 660 Millionen € alleine nicht für ausreichend halten. Deswegen hat der Bundesrat auf Initiative von NRW eine Verdoppelung dieser Mittel gefordert. Wir müssen jetzt abwarten, ob man mit diesem Sonderprogramm tatsächlich mindestens eine Notfalllösung finden kann. Deshalb ist der Bundesrat auch aktiv geworden, und wir unterstützen diese Vorgehensweise.
Sie haben es in Ihrem Antrag angesprochen: Die Investitionskostenförderung des Landes und die Personalkostenfinanzierung der Krankenkassen haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Frau Lück hat auch die Investitionskosten des Landes erwähnt, die zweckgebunden auf jede Personalfinanzierung nicht angewandt werden können, weil die Personalfinanzierung über die DRGs und über die Krankenkassen läuft.
So gesehen bringen Sie alles durcheinander. Hier wird jetzt auch über Pflegepauschalen geredet. Man muss genau sagen, ob wir über Altenpflege oder über Pflege im Krankenhaus reden. Denn das sind unterschiedliche Bereiche. Die Zuständigkeiten sind anders, und die Voraussetzungen und – ich glaube – auch die Bedingungen sind ganz anders, besonders in NRW.
Sie wissen auch, was unsere Landesregierung seit fünf Jahren besonders in der Altenpflege geleistet hat. Das möchte ich nicht wiederholen. Aber ich stimme natürlich der Überweisung in den Fachausschuss zu und freue mich, dass wir in dieser Differenziertheit im Fachausschuss diskutieren und hoffentlich gute Ergebnisse erarbeiten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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