Rot-grüne Landesregierung veröffentlicht Arbeitskreisrechnung für das GFG 2016 – insgesamt 313 Millionen Euro mehr als 2015

Kommunalinfo

die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen im nächsten Jahr mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) fast zehn Milliarden Euro vom Land. Hierzu veröffentlichte das Ministerium für Inneres und Kommunales nun eine „Arbeitskreis-Rechnung GFG“, die die erste Modellrechnung ersetzt. Sie ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen rot-grüner Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden. Diese hat zum Ziel, die NRW-Kommunen frühzeitiger über die gemeindescharfe Verteilung der GFG-Mittel zu informieren und ihnen somit ein höheres Maß an Planungssicherheit zu geben. Wie bereits in den vergangenen Jahren hat es auch jetzt wieder eine Steigerung der GFG-Mittel gegeben. Daher weist das GFG 2016 die höchste Zuweisung auf, die es in NRW im GFG bisher gegeben hat.
Über die Veränderung der einzelnen Verteilungsparameter habe ich euch ja schon in meiner Kommunalinfo vom 26. Juni 2015 ausführlich informiert. Die normative, das heißt die auf Basis der mittleren Hebesätze ermittelte, Steuerkraft der Kommunen ist im Bemessungszeitraum um 2,1 Prozent bzw. auf 19,736 Milliarden Euro angestiegen. Die Orientierungsdaten des Landes vom Juli 2014 gingen demgegenüber von einer Steigerung der kommunalen Steuereinnahmen (Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Grundsteuer) von 4,2 Prozent aus.
Was heißt das?
Neben den durch die Regressionsanalyse ausgelösten Änderungen der einzelnen Verteilungsparameter, unter anderem der

  • Anhebung des Soziallastenansatzes
    (Folge: Höhere Schlüsselzuweisungen für Kommunen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit)
  • Abflachung der Hauptansatzstaffel
    (Folge: Die Absenkung der sogenannten „Einwohnerveredlung“ führt zu Verlusten für größere Städte und zu Gewinnen für kleinere Kommunen)
  • Anhebung des Zentralitätsansatzes
    (Folge: Kommunen mit Pendlerüberschüssen an sozialversicherungspflichtigen ArbeitnehmerInnen werden stärker mit GFG-Zuweisungen bedacht als im Vorjahr)

ist die jeweilige eigene Steuerentwicklung maßgeblich für die Höhe der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen aus dem GFG.
Kommunen mit Steuermehreinnahmen, welche größer als 2,1 Prozent sind, erhalten aufgrund des GFG-Ausgleichmechanismus geringere Schlüsselzuweisungen. Kommunen mit einer unterdurchschnittlichen Steuerentwicklung, das heißt der Zuwachs ist kleiner als 2,1 Prozent gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum, erhalten höhere Schlüsselzuweisungen.
Die rot-grüne Landesregierung hält an ihrem kommunalfreundlichen Kurs fest – auch in Zeiten einer weiter angespannten Haushaltslage des Landes. Die Sanierung der kommunalen Haushalte gehört zu den wichtigsten Anliegen des rot-grünen Koalitionsvertrages. So werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und sind wieder an den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. Dadurch stehen jährlich rund 400 Millionen Euro mehr im GFG zur Verfügung.
Mit dem GFG 2016 erhalten die kreisfreien Städte zusammen fast 171 Millionen Euro (+ 3,8 Prozent) mehr als 2015, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können sich über Mehreinnahmen von über 81 Millionen Euro (+ 2,6 Prozent) freuen, während die Kreishaushalte insgesamt rund 3,2 Prozent oder 34 Millionen Euro mehr bekommen. Die beiden Landschaftsverbände erhalten 2016 insgesamt 3,4 Prozent bzw. fast 30 Millionen Euro mehr als mit dem letztjährigen GFG.
Wieviel Geld euer Kreis bzw. eure Kommune mit dem GFG 2016 nach der Arbeitskreisrechnung vom Land NRW genau bekommt, könnt ihr der Anlage entnehmen.
Der Landtag wird nun die kommunalen Spitzenverbände wieder beteiligen. Die Anhörung des Gesetzentwurfs im Kommunalausschuss findet nach der Sommerpause statt. Die Verabschiedung des GFG 2016 ist zusammen mit der Verabschiedung des Landeshaushalts im Dezember vorgesehen.
Bei Rückfragen steht Simon Rock, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunalpolitik, zur Verfügung (Telefon 0211-8842591, simon.rock@landtag.nrw.de).

Mit grünen Grüßen

Mario Krüger