Mario Krüger: „Seit 2012 wurden insgesamt 70 Bürgerbegehren initiiert. Davon sind sieben am Quorum gescheitert“

Gesetzentwurf der PIRATEN zur Abschaffung der Quoren bei Bürgerentscheiden

Mario Krüger (GRÜNE): Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Frau Präsidentin! Lassen Sie mich vorab einen Blick zurückwerfen, und zwar auf den 8. Dezember 2011, als hier der Landtag Bürgerbegehren wesentlich erleichtert hat, seinerzeit mit Stimmen von SPD, Linken und Grünen, maßgeblich von uns auch initiiert.
Wir haben seinerzeit die Erweiterung des Katalogs der Themen, über die ein Bürgerbegehren, ein Bürgerentscheid durchgeführt werden können, erweitert, beispielsweise zum Bau von Einkaufszentren oder der Ausweisung von Gewerbegebieten. Der bisher geforderte Kostendeckungsvorschlag bis 2011 wurde durch eine Kostenschätzung ersetzt. Parallel dazu war dieser von der Verwaltung zu erarbeiten. Damit war einer der häufigsten Gründe, die zu Unzulässigkeiten von Bürgerbegehren geführt hat, beseitigt.
Wir haben parallel dazu die Quoren bei Bürgerentscheiden abgesenkt. Hans-Willi Körfges hat es gerade schon angesprochen: 10 % für Städte ab 100.000 Einwohnern. 15 % für Städte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern. Insofern macht es Sinn, sich anzuschauen, was das ausgemacht hat, und eine kleine Bilanz zu ziehen.
Da gibt es eine nette Statistik. „Mehr Demokratie“ veröffentlicht das regelmäßig. Das kann man im Internet nachsehen. Seit 2012 wurden insgesamt 70 Bürgerbegehren initiiert. Davon sind sieben gescheitert an dem Quorum.
Man muss sich eines vor Augen halten: Wir greifen damit natürlich massiv in die Rechte des Rates ein. Wenn dem Vorschlag der Piraten gefolgt wird, heißt das auch – das ist gerade von meiner Vorrednerin angesprochen worden –, dass die Durchsetzung von Partikularinteressen wesentlich verstärkt werden kann. Verfassungsrechtlich hätte eine solche Änderung wahrscheinlich keinen Bestand, wenn sie überprüft wird. So wurde es zumindest von mehreren Experten in der Anhörung vorgetragen.
Wir sehen daher keine Veranlassung, hier eine entsprechende Änderung vorzunehmen. Ich glaube, dass wir mit den Veränderungen, die wir im Jahr 2011 vorgenommen haben, gut fahren, dass sich das bewährt hat. Insofern ist dieser Gesetzentwurf, der vonseiten der Piratenfraktion vorgelegt worden ist, zurückzuweisen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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