Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
der Grüne Umweltminister Johannes Remmel hat einen Entwurf für das neue Landesnaturschutzgesetz vorgelegt. Neben den vielen Verbesserungen im Naturschutz begrüßen wir, dass den anerkannten Naturschutzvereinen wieder mehr Mitwirkungsrechte sowie erweiterte Klagemöglichkeiten eingeräumt werden sollen. Ebenfalls erfreulich: Die Naturschutzbeiräte erhalten ein verbessertes Widerspruchsrecht, das ihre Position im Zusammenspiel mit der Kommunalverwaltung sowie den Räten und Kreistagen deutlich stärkt. Das ist ein gutes Signal für den Naturschutz vor Ort!
Hier einige weitere Details:

  • Bei Kompensationsmaßnahmen gilt nicht mehr die von Schwarz-Gelb eingeführte 1:1-Regelung (Ausgleichsfläche nicht größer als Eingriffsfläche). Der Ausgleich muss wertgleich erfolgen, wodurch die benötigte Ausgleichfläche größer sein kann als die Eingriffsfläche.
  • Verboten werden soll zukünftig,
  • o  Dauergrünland umzuwandeln,
  • o  Pflegeumbrüche auf hochwertigen Dauergrünlandflächen durchzuführen und
  • o  den Grundwasserstand in Nass- und Feuchtgrünlandflächen abzusenken.
  • Die seit 1975 in NRW bestehende und von Schwarz-Gelb aufgehobene Pflicht zur flächendeckenden Aufstellung von Landschaftsplänen wird wieder eingeführt.
  • Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz zum Biotopverbund werden ins Landesnaturschutzgesetz aufgenommen, der landesweite Flächenanteil wird von 10 auf 15 Prozent erhöht.
  • Zusätzlich zum Schutz von Wallhecken werden auch andere Hecken ab 100 Metern Länge wegen ihrer hohen Bedeutung als Lebensstätte wild lebender Tiere geschützt.
  • Der Katalog der gesetzlich geschützten Biotope wird erweitert. Künftig werden auch Kleinseggenrieder, Nass- und Feuchtgrünland, Magerwiesen und -weiden sowie Streuobstbestände geschützt.
  • Die bisherige „Kann-Regelung“ zur Aufstellung von Baumschutzsatzungen wird zu einer „Soll“-Bestimmung für die Gemeinden umgewandelt.
  • Die Bestimmungen zum Brutvogelschutz werden sprachlich angepasst, rechtlich aktualisiert und in der Verbotsdefinition viel ausführlicher und eindeutiger (Schutz der Nahrungshabitate und Flugkorridore) formuliert.

Im parlamentarischen Verfahren werde ich mich dafür einsetzen, dass das Gesetz noch weitere Vorgaben zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft macht. Gerade die Ackerbewirtschaftung macht uns hinsichtlich der Artenvielfalt derzeit größte Sorgen, so dass hier stärkere Vorgaben im Interesse der Natur äußerst wünschenswert sind.
Der vorliegende Entwurf geht nun in die Verbändeberatung und wird voraussichtlich Ende des Jahres ins Plenum eingebracht werden.

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