Förderprogramm Nahmobilität 2015 veröffentlicht

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die Förderung der kommunalen Nahmobilität ist ein zentraler Aspekt GRÜNER Politik. Fuß- und Radverkehr spielen angesichts der ökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Vorteile eine wesentliche Rolle in der nordrhein-westfälischen Verkehrspolitik. Neben der Energiewende ist auch eine Verkehrswende zu bewältigen. Immer mehr Menschen benutzen Fahrräder auch auf längeren und Steigungsstrecken. Über zwei Millionen Pedelecs auf deutschen Straßen verdeutlichen dies ganz besonders. Das erfordert auch leistungsfähige Verkehrsanlagen für die Nahmobilität.
Die Landesregierung hat diesbezüglich nun zur Förderung das „Nahmobilitätsprogramm 2015“ veröffentlicht, welches ihr im Anhang findet. Die Förderung 2015 erfolgt auf der Grundlage der zum 1. Dezember 2014 eingeführten Förderrichtlinien für die Nahmobilität. Das Programm trägt maßgeblich zur Umsetzung des Aktionsplans Nahmobilität bei. Infrastrukturen wie Radwege, Fahrradabstellanlagen und Bürgersteige, Serviceangebote wie Ladestationen für Pedelecs sowie Informations- und Kommunikationsangebote wie die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) werden als System erkannt und gefördert.
Durch die Förderung der Nahmobilität werden Kreise, Städte und Gemeinden darin ermutigt und unterstützt, die Bedingungen für das Radfahren und das Zufußgehen zu verbessern. Abgesehen davon, dass der Entlastungseffekt beim motorisierten Verkehr eine Verringerung klimaschädlicher Emissionen bedeutet, verspricht mehr Bewegung einen Gewinn für Gesundheit und Wohlbefinden.
Aufgenommen in das Nahmobilitätsprogramm 2015 wurden insgesamt 98 neue Vorhaben. Mit den dafür vorgesehenen Zuwendungen in Höhe von 10,9 Millionen Euro wird die Finanzierung eines kommunalen Bauvolumens von fast 15 Millionen Euro ermöglicht. Zur Anfinanzierung der neuen Fördervorhaben und zur Weiterfinanzierung der laufenden Maßnahmen sind im Haushaltsplan des Landes 2015 insgesamt 11,6 Millionen Euro Kassenmittel ausgewiesen.
Der Schwerpunkt des Nahmobilitätsprogramms liegt mit rund 8,8 Millionen Euro beim Bau von Rad- und Fußverkehrsanlagen. Mit rund 615.000 Euro werden die AGFS-Mitgliedskommunen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit für die Nahmobilität gefördert. Hiermit werden beispielsweise Aktionen zum Thema Fahrradbeleuchtung wie "Nur Armleuchter fahren ohne Licht" oder Kampagnen wie "Ich bin die Energie" oder "Rücksicht im Straßenverkehr" unterstützt. Die Ausrichtung von Fahrrad-Aktionsveranstaltungen und autofreien Tagen oder die Teilnahme an der Aktion Stadtradeln zählen ebenfalls zu den Kommunikationsmaßnahmen.
Weitere 292.000 Euro können für Modal Split-Untersuchungen bereitgestellt werden. Wegweisungssysteme für den Radverkehr unterstützen die Bürger dabei, effizient und sicher ihre Ziele zu erreichen. Vorgesehen sind im aktuellen Förderprogramm drei neue Vorhaben mit einer Förderung in Höhe von rund 77.000 Euro.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm war, dass mit Abschluss der Planung Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Mit der Programmaufnahme ist eine entscheidende verfahrensmäßige Voraussetzung für die Förderung gegeben. Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Ich möchte euch ermuntern, vor Ort zu prüfen, ob förderfähige Projekte für das Programm 2016 existieren, die das Land bezuschussen kann. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind hier zu finden. Für alle Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Mit grünen Grüßen,

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