Heimaufsicht

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,

die aktuellen Vorkommnisse an der Spitze des Jugendamtes Gelsenkirchen, die durch das ARD-Magazin Monitor aufgedeckt wurden, haben viele Menschen zu Recht empört.

Der Fall wird zurzeit von der Staatskanzlei geprüft. Zwischen dem Leiter des Gelsenkirchener Jugendamts, seinem Stellvertreter und dem Gelsenkirchener Sankt-Josef-Heim soll es eine Vereinbarung gegeben haben, Jugendliche zielgerichtet dort unterzubringen. Als Gegenleistung solle das Heim Jugendliche aus anderen Jugendämtern in eine Einrichtung nach Ungarn geschickt haben, dessen Inhaber der Leiter und Stellvertreter des Gelsenkirchener Jugendamts sind.

Wenn Jugendliche, Kinder oder junge Volljährige und ihre Familien sich in Krisen befinden, ist eine Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie zum Wohl des Kindes manchmal unumgänglich. Dabei kommt dem individuellen Hilfeplan eine zentrale Aufgabe zu. In den mehr als 35 Jahren seit Bestehen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB XIII) haben sich öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe und ihre Einrichtungen ständig weiterentwickelt und die Qualität in den Vordergrund gestellt. Jugendliche, Kinder, junge Volljährige und ihre Eltern und alle anderen am Erziehungsprozess Beteiligten müssen sich darauf verlassen können, dass pädagogische Angebote hervorragender Qualität, höchster Schutz und umfassende Partizipation gewährleistet werden.

In diesem Schreiben möchten wir euch darüber informieren, wie das Thema zurzeit auf Landesebene diskutiert wird. Um einen Überblick über den Sachstand auf kommunaler Ebene zu bekommen und euch die Qualitätskontrolle zu erleichtern, schicken wir euch eine Muster-Anfrage und bitten um die Einreichung des Antrages in euren Jugendhilfeausschüssen.

I. Hintergrundinformation

Das Land hat weder die Rechts- noch die Fachaufsicht über die örtlichen Jugendämter. Die kommunalen Jugendämter sind der örtliche Träger der Jugendhilfe und bestehen aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Nach SGB VIII wird eine stationäre Einrichtung auf Kindeswohlgefährdung vor der Erteilung der Betriebserlaubnisse vom Landesjugendamt geprüft. Das Landesjugendamt vergibt also die Betriebserlaubnis, die ein Träger der Jugendhilfe benötigt, um einen Minderjährigen im Rahmen der Jugendhilfe betreuen zu dürfen. Präventiv wird geprüft, ob im Heim eine Kindeswohlgefährdung stattfinden könnte. Wird die Betriebserlaubnis einmal erteilt, kann nur dann eine Überprüfung erfolgen, wenn es einen Anlass gibt. Werden in einer Einrichtung vom Landesjugendamt Mängel festgestellt, sieht das SGB VIII ein gestuftes Verfahren bis hin zur Zurücknahme der Betriebserlaubnis vor.

Die Regelungen der § 45 ff. SGB VIII sind im Ausland jedoch nicht anwendbar. Nach derzeitiger Rechtslage sind die Landesjugendämter in NRW für Plätze außerhalb ihres jeweiligen Landesteils nicht zuständig. Dies betrifft auch Maßnahmen, die im Ausland durchgeführt werden. 

II. Erweiterung der Heimaufsicht

Der Fall Haasenburg (Haasenburg GmbH – Therapeutisches Kinder-, Jugend- und Elternzentrum) in Brandenburg führte zu einer gesellschaftlichen und fachpolitischen Diskussion darüber, ob im SGB VIII die Heimaufsicht ausreichend geregelt ist.

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben einen Antrag zur Änderung der gesetzlichen Heimaufsicht von stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe zur nächsten Familienministerkonferenz (JFMK), die am 21./22. Mai in Perl im Saarland stattfindet, eingebracht. Ziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Heimaufsicht deutlich zu stärken. Eine Arbeitsgruppe wird die bisherigen Handlungsmöglichkeiten nach SGB VIII prüfen und mögliche Verbesserungsvorschläge erarbeiten

Für weitere Informationen siehe:

https://www.mfkjks.nrw.de/presse/nrw-ergreift-initiative-zur-erweiterung-der-heimaufsicht-16604/

http://www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/presse_1/pressemeldungen/press_report_18563.jsp

2. Musteranfrage

Wir möchten empfehlen, den aktuellen Fall zum Anlass zu nehmen und durch eine Musteranfrage Euer örtliches Jugendamt um Auskünfte bitten.

Vielen Dank!

Herzliche Grüße

Andrea Asch                 Dagmar Hanses

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