Andrea Asch: „Wir brauchen keine schärfere gesetzliche Regelung. Wir müssen uns aber in der Tat noch einmal fragen, ob es in der Umsetzung nicht Verbesserungen geben müsste.“

Gesetzentwurf der Piraten zum Kinderbildungsgesetz

Andrea Asch (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig. Unser Land braucht Kinder und Jugendliche, die ihr Leben selbst gestalten und die über ihre eigene Zukunft mitbestimmen wollen. Die Kitas sind die Kinderstuben der Demokratie. Diese Leitlinie hat die damalige grüne Kinderministerin in Schleswig-Holstein geprägt, meine damalige Kollegin Anne Lütkes. Das gilt immer noch. Wir haben das schon bei verschiedenen Anhörungen hier im Hause besprochen und debattiert. Es ist schön, dass wir, glaube ich, fraktionsübergreifend hier einen Konsens haben, dass die Beteiligungsrechte von Kindern zu stärken sind.
Uns als rot-grüner Koalition ist dieses Thema so wichtig, dass wir es ausführlich in die zweite KiBiz-Änderung mit aufgenommen haben. Wir haben dort nicht nur den Bezug zum § 6 der Landesverfassung noch einmal aufgenommen. Das sind die Kinderrechte. Darauf sind wir ja sehr stolz, dass wir das hier in der Landesverfassung normiert haben. Wir haben auch die Beteiligungsrechte von Kindern ausführlich in den Gesetzestext aufgenommen und dort formuliert.
Ich will das einmal vorlesen. Denn ich bin auch ein Stück stolz darauf, dass wir das in einem Kindergartengesetz in dieser Form formuliert haben. In § 13 Abs. 6 KiBiz steht:
„Daher sollen Kinder ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege mitwirken.“
Dann geht es weiter:
„Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind in Tageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren.“
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind sehr weitreichende Formulierungen. Damit haben wir als Gesetzgeber sehr klar den Auftrag an die Kitas, an die Träger formuliert, die Kinder dort mitzunehmen und zu beteiligen.
Nun wollen die Piraten diese Gesetzespassage noch weiter ausführen. Sie wollen das zum Beispiel mit einer jährlichen Berichtspflicht versehen und damit noch stärker normieren.
Abgesehen davon, dass wir befürchten, dass damit ein sehr hoher bürokratischer Aufwand für die Beschäftigten in Einrichtungen geschaffen würde – das sind ja weitreichende Dokumentationspflichten und andere, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen –, ist eine solche enge Vorgabe ein Eingriff in die pädagogische Arbeit der Einrichtungen.
Ich würde auch mal vermuten, dass damit die Hoheit der freien Träger kaum zu vereinbaren ist. Die Trägerhoheit ist ein wichtiger Grundsatz. Im Konsens mit den Trägern sollten wir an dieser Hoheit nicht rütteln.
Wir haben in den letzten Anhörungen zum Thema „Kinderbeteiligung“ wertvolle Anregungen der Sachverständigen bekommen. Sie haben es ja bereits erwähnt. Ich finde, eine ist besonders wichtig, die vom Kinderschutzbund. Der hat uns nämlich darauf hingewiesen, dass es Optimierungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten bei der konkreten Umsetzung gibt, also nicht bei den gesetzlichen Regelungen, sondern zum Beispiel bei der Haltung, die Erwachsene gegenüber Kindern einnehmen, bei der Mitnahme der Kinder, bei der Ansprache der Kinder. Da gibt es noch konkrete Umsetzungsdefizite. Das müsste in prozessorientierten Maßnahmen in der Ausbildung, in der beruflichen Weiterbildung thematisiert und vermittelt werden. Hier geht es um die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages, der im Kinderbildungsgesetz jetzt ausreichend normiert ist.
Also: Wir brauchen keine schärfere gesetzliche Regelung. Wir müssen uns aber in der Tat noch einmal fragen, ob es in der Umsetzung nicht Verbesserungen geben müsste.
Aber um diese und weitere Fragen zu diskutieren, werden wir in den Beratungen noch genug Möglichkeiten haben. Es ist ja heute erst die erste Lesung Ihres Gesetzentwurfs. Von daher glaube ich, dass wir noch spannende Diskussionen miteinander führen werden.
Für heute Abend wünsche ich Ihnen vielleicht einen schönen Tanz in den Mai, wenn wir es alle noch schaffen, dorthin zu kommen, und vor allen Dingen wünsche ich Ihnen einen schönen Feiertag morgen. – Danke.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Mehr zum Thema

Kinder & Familie