Wir brauchen gleichberechtigte Teilhabe für alle – Bund muss handeln!

Zu den Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz meint Manuela Grochowiak-Schmieding:

Damit gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmtes Leben für alle möglich sind. Zugleich muss sich der Bund an den Kosten beteiligen. Beides gehört zusammen und darf nicht entkoppelt werden. Mit einem gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Landtag daher heute die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden und die Kommunen um Kosten von fünf Milliarden Euro zu entlasten.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wollen wir erreichen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und das Wunsch- und Wahlrecht umgesetzt werden. Wir wollen erreichen, dass die Menschen mit Behinderung für die Eingliederungs- und Teilhabeleistung nicht mehr mit ihrem Einkommen und Vermögen herangezogen und hierdurch oft auch in die Altersarmut getrieben werden.
Wir wollen erreichen, dass der Kostenvorbehalt aufgehoben wird. Er führt in der Praxis oft dazu, dass die Sozialämter darüber entscheiden, wo und wie ein Mensch zu leben hat, nicht aber der Betroffenen selbst. Wir wollen, dass sich die Unterstützungsleistungen an den Bedarfen und Bedürfnissen der Menschen ausrichten und nicht die Interessen von Einrichtungen im Vordergrund stehen.
Die Entwicklung eines vielfältigen und bedarfsgerechten Leistungsangebots in den Regionen muss befördert werden. Besonders wichtig sind dabei inklusive Sozialräume und Quartiere. Sie können wesentlich dazu beitragen, die Teilhabe und Selbstbestimmung durch individuelle, auf die Betroffenen ausgerichtete Unterstützungsarrangements zu stärken. Zugleich können mit der einhergehenden Ambulantisierung vielfach auch kommunale Entlastungen erzielt werden.