Herbert Goldmann: „Es bedarf einer qualitativen und belastbaren Ausrichtung“

Gesetzentwurf der FDP zum Landesplanungsgesetz

Herbert Franz Goldmann (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bergmann, auch für Sie gilt, was Herr Eiskirch zu Beginn seiner Rede gegenüber Herrn Witzel ausgeführt hat. Wir reden heute über einen Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und nicht zum LEP.
(Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Das hängt doch beides logisch zusammen!)
– Aber es hat irgendwie nichts mit dem Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung zu tun. Insofern kann ich mich kurzfassen und mich auf wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beschränken.
Die im Gesetzentwurf aufgezeigte Problemstellung und der daraus resultierende Regelungsbedarf in Bezug auf die Befristung der Überleitungsvorschrift des § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz im Verhältnis der geltenden Bestimmungen für die Planungsgemeinschaft Städteregion und der seit Oktober 2009 auf den RVR übertragenen Regionalplanungskompetenz sind formal und materiellrechtlich zutreffend erkannt. Insofern wird die grüne Landtagsfraktion heute der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zustimmen.
Aufgrund der vorgegebenen Fristsetzung ist es zutreffend, dass über das Verfahren im Fachausschuss diskutiert und entschieden werden muss. Ich gehe dabei davon aus, dass dies auf beiden Seiten der Beteiligten – damit meine ich die sechs Ruhrgebietsstädte und den RVR – genauso gesehen wird und in dieser Frage kein Dissens besteht. Als Mitglied der Verbandsversammlung des RVR kann ich bestätigen, dass es eine konstruktive Zusammenarbeit in den Planungsprozessen zwischen den genannten Ebenen gibt.
Natürlich könnte eine Neuregelung auch im Rahmen der ohnehin anstehenden Novellierung des Landesplanungsgesetzes erfolgen. Das ist gerade schon angesprochen worden. Dies würde voraussetzen, dass die vorgeschaltete Ressortabstimmung kurzfristig abgeschlossen werden kann. Ich kann das heute noch nicht abschließend einschätzen. Aber hier gilt für mich – insofern stimme ich Ihnen zu, Herr Witzel –: Ein dringender Handlungsbedarf zur Überleitungsvorschrift kann nicht dazu führen, dass die Novellierung des Landesplanungsgesetzes nur deswegen forciert wird.
Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass nach der Ressortabstimmung unter anderem die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erforderlich ist. Bereits jetzt stellt sich das vorhandene Zeitfenster mit Blick auf das hier angesprochene weitere Verfahren zum LEP als ausgesprochen eng dar.
Das Landesplanungsgesetz ist neben dem LEP das zweite wichtige Planungs- und Steuerungsinstrument der Raumordnung. Es bedarf einer qualitativen und belastbaren Ausrichtung. Ich denke, das ist in diesem Hause Konsens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, überhaupt nicht infrage käme für mich, dass die Kompetenz für den regionalen Flächennutzungsplan bereits zum 1. Januar des kommenden Jahres auf den RVR überginge. Dies würde den RVR mit Blick auf eine zeitnahe Fertigstellung des Regionalplans Ruhr vor unlösbare Probleme stellen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Das ist arbeitstechnisch und personell nicht zu stemmen. Insofern bin ich dankbar für den in sich schlüssigen FDP-Antrag, die Überleitungsregelung und damit die Befugnisse der Planungsgemeinschaft Ruhr sachgerecht zu verlängern. Ob dies die einzige verfahrensrelevante Möglichkeit darstellt, oder ob auch eine Streichung der Befristung möglich und sinnvoll sein kann, sollte in Abstimmung mit der Staatskanzlei als oberster Planungsbehörde im Rahmen der weiteren fachlichen Beratung im Fachausschuss erörtert werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)