Dagmar Hanses: „Wir haben damit eine gute gesetzliche Grundlage“

Gesetzentwurf zur Anerkennung von Sozialberufen

Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es wirklich kurz machen. Wir verabschieden hoffentlich gleich das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen. Außerdem nehmen wir mit unserem rot-grünen Änderungsantrag auch die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit auf, weil nun auch der Qualifizierungs- und Orientierungsrahmen für diese Berufsgruppe vorliegt.
Bei der Einbringung erschien er uns eher als ein nur technisches Nachvollziehen der Bachelor- und Masterregelungen für diese Berufsgruppen. Und dann kam noch die andere Berufsgruppe hinzu. Der Gesetzentwurf ist in der Anhörung von allen Sachverständigen gelobt worden.
Deshalb, liebe Frau Milz, vermischen Sie da leider einiges. Das, was Sie beschreiben, liegt eben nicht in unserer Zuständigkeit, sondern wird im Berufsanerkennungsgesetz des Bundes geregelt und nicht in unserem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz. Das wissen Sie eigentlich auch, und das haben wir auch mehrfach betont. Frau Hack hat alles, was dazu zu sagen ist, vorgetragen. Dem kann ich mich vollumfänglich anschließen. Wir haben damit eine gute gesetzliche Grundlage, damit auch diese Berufsgruppe Bachelor und Master nachvollziehen kann.
Ich danke allen Beteiligten. Auch wenn sich das Verfahren für so ein kleines Gesetz ein bisschen gezogen hat, haben wir gerade für die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen einen guten Erfolg erzielt, die den Prozess von ihrer Seite aus durch die Vorlage eines Referenzrahmens beschleunigt haben. Dieser wurde im Ministerium, im MFKJKS, sorgfältig geprüft. Das war genau zur rechten Zeit, und deshalb haben wir alle mit im Boot. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktiven Beratungen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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