Sigrid Beer: „Der hohe Stellenwert des Elternrechts im NRW-Schulgesetz wird auch im vorliegenden Entwurf beibehalten.“

Gesetzentwurf zum Schulrechtsänderungsgesetz

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Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einmal in meinen Kalender geguckt und dabei festgestellt, dass Norbert Römer und ich ein erstes Gespräch über dieses Thema noch mit Rolf Krebs und Prälat Hülskamp zusammen im Oktober 2012 geführt haben. Nach der Staffelübergabe an Herrn Dr. Weckelmann waren wir mit dem Gespann Dr. Weckelmann/Prälat Hülskamp vor zwei Jahren zu einem ersten gemeinsamen konzeptionellen Gespräch am 11. März 2013 verabredet.
Heute, am 18. März 2015, sind wir hier, um einen Gesetzentwurf zu verabschieden. Das ist fast genau zwei Jahre später – eine lange Zeit, aber eine Zeit, die sich gelohnt hat. Auf dieser Zeitstrecke ist es gemeinsam gelungen, ein komplexes Thema im Dialog zu bearbeiten, das ständig in der Gefahr stand, ideologisch und emotional aufgeladen zu werden, und das auch ein dankbares Wahlkampfthema hätte abgeben können. Alle Beteiligten haben dafür gesorgt, dass genau das nicht passiert ist. Das hätte nämlich den Schulen nicht genutzt; es hätte den beteiligten Kirchen nicht genutzt; es hätte auch dem Parlament nicht genutzt.
Deswegen sage ich zuerst einmal Danke, weil alle in genau diesem Sinne in einem gemeinsamen Prozess an sachorientierten Lösungen zusammengearbeitet haben. Dabei gab es auch immer wieder mal den Wunsch, eine Runde zu drehen. Das haben wir dann getan – bis zum letzten Meter. Es braucht seine Zeit, gemeinsame Wege und Regelungen zu finden; denn das Gesetz, das wir heute verabschieden, soll auch in Zukunft ein Fundament sein, das sicherstellt, dass sachorientierte Diskussionen in den Kommunen stattfinden. Ich glaube, dass das gelungen ist.
Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass in der Anhörung diese Absicht von den Experten und Expertinnen gewürdigt worden ist, indem sie den Gesetzentwurf als zielführend, ausgewogen und verfassungsrechtlich einwandfrei charakterisiert haben. Das trifft auf die wesentlichen Elemente auch wirklich zu.
So werden die Hürden beim Quorum – die Kollegin hat es gesagt – deutlich abgesenkt. Es bleibt gewährleistet, dass die Eltern am Ende mit einer qualifizierten Mehrheit über die Umwandlung entscheiden. Anders bekenntnisorientierter Unterricht kann jetzt bei Bedarf und entsprechender Lehrerausstattung auch gewährleistet sein. Das ist ein Impuls, der mich in der Anhörung sehr gefreut hat.
Ich erinnere daran, dass die Eltern das Recht haben, jeweils für ihr Kind ein Votum abgeben zu können. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass alle Eltern über die Bedeutung dieser Abstimmung informiert sind und auch das verstehen, was in der Schule vor sich geht. Der hohe Stellenwert des Elternrechts im NRW-Schulgesetz wird auch im vorliegenden Entwurf beibehalten.
Ja, es gibt Eltern – da hat die Kollegin Birkhahn recht –, die ohne Bekenntniszugehörigkeit oder mit einer anderen Bekenntniszugehörigkeit gerade eine Bekenntnisschule für ihre Kinder bevorzugen und sie dort anmelden, weil sie die Erziehungsgrundsätze teilen und weil ihnen die Integration in diese Gesellschaft sehr wichtig ist.
Genauso zutreffend ist aber auch, dass nicht immer und überall das Gesangbuch der ausschlaggebende Faktor ist. Es gibt Segregationseffekte, die man nicht leugnen kann – gerade dann nicht, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft von Bekenntnis- und Gemeinschaftsgrundschulen Eltern sehr offen sagen, dass für sie die Schülerzusammensetzung entscheidend ist, wenn es darum geht, an welcher Schule sie ihre Kinder anmelden.
Wir geben dem Schulträger das Initiativrecht, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine Elternbefragung zu initiieren.
Wir bleiben dabei, dass die Bekenntnisgebundenheit eine Vorgabe für die Schulleitung ist. Eine Öffnung gibt es bei den stellvertretenden Schulleitungen sowie den Kolleginnen und Kollegen, die dann natürlich auch nach dem Schulprofil unterrichten und sich diesem Schulprofil verpflichten müssen. Bei dem Stellenwert des Schulprofils und der Verantwortung für das Schulprofil kann man viel theoretisieren. Im Konkreten sind wir aber gesetzlich, rechtlich und schulentwicklungsmäßig auf der eindeutigen und sicheren Seite, an der Bekenntnisgebundenheit der Schulleitung – des Schulleiters, der Schulleiterin – nichts zu verändern.
Im Schulausschuss und im Hauptausschuss hat sich abgezeichnet, dass die Oppositionsfraktionen sich enthalten. Ich wäre froh, wenn zumindest eine Enthaltung auch das heutige Ergebnis wäre, weil wir dann einen einstimmigen Beschluss des Parlamentes hätten, der ein sehr deutliches Signal wäre. Sie können aber natürlich auch gerne zustimmen. Das würde mich noch mehr freuen.
Als wir auf der Strecke einmal informell zusammengesessen haben, wurde gerade von CDU und FDP signalisiert, dass die Debatte in ihren Fraktionen hoch kontrovers verlaufe. Das war das Signal: Legt ihr einmal einen Entwurf vor; dann können wir uns dazu verhalten. – Das haben wir getan. Deswegen bin ich froh, dass auf der Strecke dieses Ergebnis dabei herausgekommen ist.
Mit dem Entschließungsantrag wollen wir auch noch einer anderen Konfliktlage entgegentreten. Das haben die Kirchen auch in der Anhörung sehr deutlich gemacht.
Zum Gottesdienstbesuch kann man nicht zwangsweise verpflichtet werden. Die Kirchen sagen aus pädagogischen und theologischen Gründen Nein, auch wenn sich Eltern bei der Anmeldung an die Schule bewusst für das Bekenntnisprofil entscheiden. Auch die Entwicklung können wir nur begrüßen und unterstützen; wir sind uns da sehr einig.
Um perspektivisch als Angebot für die Schülerinnen bzw. Eltern, die das für ihre Kinder wollen, ein bekenntnisungebundenes Fach zu entwickeln, haben wir das noch einmal aufgeschrieben. Das soll an den Gemeinschaftsgrundschulen passieren. Auch das ist wichtig, wenn man die negative Religionsfreiheit ernst nimmt.
Ich hoffe nun auf eine breite Zustimmung und bedanke mich bei allen, die über die Strecke immer konstruktiv, nach vorne und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Es lohnt sich, miteinander einen Weg zu gehen. Gemeinsam zu gehen, das sind der Weg und das Ziel. Genau das war auch das Motto der Woche der Brüderlichkeit, die am Sonntag abgeschlossen wurde. Die zwei Jahre haben sich wirklich gelohnt. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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