Heimische Bio-Landwirtschaft braucht Sicherheit – keine Totalrevision der EU-Öko-Verordnung

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ausgangslage

Die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln steigt kontinuierlich an. Allein im Jahr 2013 ist der bundesweite Umsatz wieder um sieben Prozent zum Vorjahr gestiegen. Das ist nicht nur gut für Verbraucher, Land- und Lebensmittelwirtschaft, sondern auch für Umwelt, Natur und mehr Beschäftigung im ländlichen Raum. Denn die Ökoproduktion geht besonders nachhaltig mit unseren Ressourcen um und schafft Arbeitsplätze. Auch die Anzahl und die Flächen der Biobetriebe in Deutschland haben zugenommen. In Nordrhein-Westfalen wurden zum Jahresende 2013 4,8 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch bewirtschaftet.
Immer mehr Bioprodukte in den Regalen unserer Lebensmittelläden stammen jedoch nicht mehr von heimischen Äckern, sondern werden aus aller Welt importiert. Trotz der guten Nachfrage stellen derzeit kaum noch nordrhein-westfälische Bäuerinnen und Bauern ihre Höfe auf ökologische Wirtschaftsweise um. Neben der Problematik der hohen Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen und den vorhandenen Umstellungsrisiken verunsichert derzeit die auf EU-Ebene laufende Novellierung der EU-Öko-Verordnung die gesamte Biobranche. Mit dem vorliegenden Kommissions-Entwurf würden die bisher gültigen Regeln für den Öko-Landbau und die Bio-Lebensmittelwirtschaft in ihren Grundfesten erschüttert. Ferner würde durch die mit der Totalrevision verbundene, mehrere Jahre andauernde Rechtsunsicherheit jegliche Entwicklung des Öko-Landbaus ausgebremst, da die Akteure in dieser Zeit keine verlässliche Planungssicherheit für ihre Entscheidungen haben.
Die Prozesskennzeichnung ist das Herzstück des ökologischen Landbaus. Der EU-Rechtsrahmen muss sichere, ökologisch produzierte Produkte fördern, damit man dem wachsenden Markt für Bio-Produkte aus der Region gerecht werden kann bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Qualität. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Bio-Label gestärkt werden. Dafür sind einheitliche Standards und regelmäßige Kontrollen erforderlich.
Nach jetzigen Planungen soll aber der bisher bewährte Ansatz einer Prozesskontrolle von Bio-Produkten „vom Acker bis zum Teller“ aufgegeben werden und durch eine Produktkontrolle ersetzt werden. Dazu plant die Kommission für Bio-Produkte gesonderte Grenzwerte festzuschreiben. Dadurch wäre es möglich, dass Bio-LandwirtInnen, deren Produkte auf Grund von Pestizidanwendungen auf benachbarten Feldern die dann eingeforderten strengeren Grenzwerte nicht mehr einhielten, ihre Produkte unverschuldet nicht mehr als Ökoprodukte vermarkten dürften. Die notwendigen Rückstandskontrollen und Analysen der Verkaufsprodukte würden einen erheblich finanziellen Mehraufwand bedeuten, ohne dass der ökologische Landbau dadurch tatsächlich an Qualität und Sicherheit gewinnen würde. Im ökologischen Landbau kommt es jedoch nicht nur darauf an, welche Rückstände am Ende nachgewiesen werden können, sondern auf welche Art und Weise die Tiere gehalten sowie die Feldfrüchte angebaut werden.
Somit würden die bisherigen gesamten Vorzüge des Bio-Landbaus ad absurdum geführt werden und die über Jahrzehnte entwickelten Anbau- und Kontrollstandards zunichte gemacht. Das schafft keine Sicherheit oder gar Anreize dafür, jetzt auf Bio-Anbau umzusteigen – im Gegenteil. Dabei ist es angesichts der schrumpfenden Biodiversität, des Klimawandels, der steigenden Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln und der schwierigen Lage für kleine und mittlere bäuerliche Betriebe am konventionellen Agrarmarkt gerade jetzt wichtiger denn je, den Ökolandbau als Alternative für die heimische Landwirtschaft zu erhalten und auszubauen.

Beschluss

Der Landtag stellt fest:

Um die stark ansteigende Nachfrage an ökologischen Produkten aus heimischer Erzeugung weiterhin decken zu können, brauchen Bäuerinnen und Bauern in NRW verlässliche Rahmenbedingungen für den Ökologischen Landbau. NRW hält am Prozesscharakter der EU-Öko-Verordnung fest und lehnt Schwellenwerte ab. Produktionsregeln und Kontrolle sind eine Einheit, sie gehören in das EU-Öko-Fachrecht. Die derzeit geplanten Änderungen durch den vorliegenden Kommissions-Entwurf konterkarieren diese Bestrebungen und sorgen für Rechtsunsicherheit. Der jetzige Entwurf ist somit abzulehnen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass

  • die bisherigen Regelungen der EU-Öko-Verordnung auch weiterhin gelten und darauf aufbauend eine sinnvolle Weiterentwicklung erarbeitet wird, damit die Bäuerinnen und Bauern in Nordrhein-Westfalen Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten haben;
  • Vollzug und Kontrolle der EU-Öko-Verordnung innerhalb der Europäischen Union einheitlich umgesetzt werden;
  • Regeln für mehr Sicherheit bei Importen von Bio-Produkten aus Nicht-EU-Ländern erarbeitet werden.