Daniela Schneckenburger: „Das ist ein sauberes Verfahren, das auch allen Beteiligten die Chance gibt, sich in diesen Prozess einzubringen“

Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN zum Baugesetzbuch

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich wirklich darüber, Herr Hovenjürgen, dass die Tonlage, die Sie jetzt hier angeschlagen haben, deutlich moderater ist, als es die Aufstellung der CDU im Dezember war. Das ist schon einmal ein Schritt nach vorne.
(Zurufe von der CDU)
Allerdings haben Sie in der Sache wiederum einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Grunde genommen immer nur „Weiter so, weiter so!“ sagt, mit einer Berichtspflicht, die aber keinerlei Auswirkungen auf die Praxis des Baugesetzbuches hätte.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Wer sagt das denn?)
Wir sehen das anders. Wir sind dafür, in eine ernsthafte Debatte um die Frage einzutreten, wie mit der Siebenjahresfrist im Baugesetzbuch umzugehen ist und dies auch ernsthaft zu evaluieren. Wenn man sozusagen zwar die Evaluierung in seinen Gesetzesvorschlag hineinschreibt, aber gleichzeitig sagt, die Dinge sollen weiterlaufen, wäre das keine ernsthafte Evaluierung.
(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])
Wir wollen wirklich im Auge behalten, was sich im ländlichen Raum verändert. In dem Zusammenhang möchte ich auch gar nicht verhehlen: Wir sehen eine dauerhafte Aussetzung der Siebenjahresfrist durchaus kritisch, würden uns aber durch eine Evaluation natürlich gegebenenfalls an der Stelle auch noch einmal korrigieren. Das setzt aber voraus, dass man wirklich in einen ernsthaften Prozess miteinander einsteigt.
Wir sehen die dauerhafte Aussetzung deswegen kritisch, weil der konsequente Schutz des Außenbereichs aus unserer Sicht im Vordergrund stehen muss. Durch eine unbefristete Nutzung kann eine unbeschränkte und auch nach und nach stattfindende Nutzung aber schlecht gesteuert werden.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Frau Kollegin, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Schemmer zu?
Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Immer gerne, Herr Präsident.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Schemmer.
Bernhard Schemmer (CDU): Schönen Dank. – Sie haben ja nun durch Hin- und Herdiskutiererei an dem in der Anhörung Gesagten vorbei bis eine Stunde vor der entsprechenden Plenarsitzung keine Einigung zwischen Rot und Grün hingekriegt. Das heißt: Sie haben sehr lange diskutiert, obwohl die Sachlage sehr klar war. Meine Frage: Wäre dann, wenn man nach einer so langen selbst verursachten Diskussion kein rechtskräftiges Gesetz zustande kriegt, im Vortrag hier nicht ein bisschen mehr Demut angesagt?
(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP] – Norbert Meesters [SPD]: Da kennen Sie sich aus!)
Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Schemmer. In Sachen Demut orientiere ich mich immer gerne an Ihnen.
(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
In der Tat haben wir miteinander sorgfältig diskutiert. Ich finde, es steht einer Koalition auch gut zu Gesicht,
(Beifall von der SPD)
dass sie unterschiedliche Auffassungen in der Sache miteinander austrägt und am Ende versucht, dennoch einen gemeinsamen Weg zu formulieren. Das ist an dieser Stelle gelungen. Es gelingt auch an anderen Stellen.
(Jochen Ott [SPD]: Bei der CDU ist das immer schwer!)
Richtig ist, dass es eine rechtliche Unsicherheit in der Frage gab, wie die zeitliche Befristung des Gesetzes denn nun zu verstehen ist, die wir ausräumen wollten. Deswegen kommen wir damit auch noch einmal ins Parlament, um diese Unsicherheit auszuräumen. Sie können aber ganz sicher sein, Herr Schemmer, dass diese Koalition an der Diskussion um die Frage des Baugesetzbuches keinen dauerhaften Schaden erleiden wird und auch nicht erlangt hat.
Warum sähen wir eine Entfristung kritisch? Nachfolgenutzungen ziehen immer neue Verkehre nach sich. Sie ziehen in der Konsequenz auch Versiegelungen nach sich.
(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])
– Herr Hovenjürgen, wenn man die Dinge ernsthaft betrachtet, muss man sich auch noch einmal mit der Frage befassen, ob Nachfolgenutzungen gegebenenfalls auch schwierige Situationen, Konkurrenzsituationen, Konfliktsituationen mit landwirtschaftlichen Nutzungen nach sich ziehen. Was passiert denn da eigentlich im Raum? Es gibt ein Interesse der Eigentümer, ihren Besitz auch weiter zu verwerten. Das ist richtig. Das ist in Ordnung. Nichtsdestotrotz ist es Aufgabe des Planungsrechtes, solche Nutzungskonflikte miteinander auszutarieren. Ich finde, dass es auch im Interesse der bäuerlichen, landwirtschaftlichen Nutzungen sein müsste, diese Interessenkonflikte anzugehen und gegebenenfalls auch nach einer Lösungsmöglichkeit zu suchen.
Darum haben wir Ihnen einen Gesetzesvorschlag auf den Tisch gelegt, der jetzt noch einmal endgültig klarmacht, wie das weitere Verfahren sein wird, und damit Rechtsunsicherheiten beseitigt.
Dann haben wir die Chance, miteinander im Jahr 2018 auf der Grundlage einer Evaluation, bei der noch einmal genau geschaut wird, wie die Entwicklung im ländlichen Raum sich vollzogen hat, und Fragestellungen miteinander definiert werden, abschließend eine gegebenenfalls veränderte gesetzliche Regelung zu finden oder auch die bisherige Regelung fortzuschreiben. Ich finde, das ist ein sauberes Verfahren, das auch allen Beteiligten die Chance gibt, sich in diesen Prozess einzubringen. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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