Anforderungen an eine neue Landesbauordnung 2015

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
im Laufe dieses Jahres wird der Entwurf einer neuen Landesbauordnung zur Diskussion stehen, eine landespolitische Entscheidung mit großen kommunalen Auswirkungen. In diesem Newsletter haben wir einige Aspekte Grüner Forderungen an eine neue Landesbauordnung zusammengefasst, die wir GRÜNE in die Diskussion eingebracht haben. Außerdem stellen wir hier die Vorträge zur Verfügung, die bei unserem GRÜNEN Fachgespräch im November 2014 im Landtag gehalten wurden.
Bei Neu-, Um- oder Abbestellung dieses Newsletters bitte eine Mail schreiben an:  mathias.wittmann@landtag.nrw.de Mit freundlichen Grüßen

Daniela Schneckenburger MdL

GRÜNE  Anforderungen an eine neue Landesbauordnung 2015

Stellplätze für PKW

Aus Grüner Sicht soll die Stellplatzpflicht für PKW beibehalten werden, es soll weiterhin die Möglichkeit der Ablösezahlungen (kommunal individualisiert) und die Möglichkeit, dass kommunale Satzungen die Richtwerte unterschreiten, gegeben sein. Gemeinden sollen ermächtigt werden, durch örtliche Bauvorschrift/Satzungen auch weniger als die vorgeschriebenen notwendigen privaten Kfz-Stellplatz pro Wohnung festzulegen, um den Individualverkehr zu beschränken. Die Verwendungsmöglichkeiten der Stellplatzablöse sollen erweitert werden: neben der investiven Nutzung soll die Nutzung für Mobilitätsmanagement möglich sein.

Fahrradstellplätze und Stellplätze für Kinderwagen und Rollatoren

Es bedarf einer allgemeinen Verpflichtung zur Schaffung von Fahrrad-Stellplätzen, die im Vollzug auch durchgesetzt wird. Danach werden bei der Errichtung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern zu erwarten ist, notwendige Fahrrad-Stellplätze in solcher Zahl herzustellen sein, dass sie für die ordnungsgemäße Nutzung der Anlagen ausreichen. Die Kommunen sollen motiviert werden, mehr von der Satzungsermächtigung Gebrauch zu machen.
Mehrfamilienhäuser/größere Wohngebäude brauchen dabei leicht zugängliche und sichere Fahrradabstellräume, die auch im Freien liegen können, wenn sie wettergeschützt sind. D.h. u.a. aus § 49 Abs. 5 BauO NW soll eine Muss-, statt eine Soll-Vorschrift werden (in Bezug auf Neubau bzw. wesentlichen Umbau).
Des Weiteren sollten auch genügend Stellplätze für Kinderwagen und Rollatoren Berücksichtigung finden; bspw. in Form von Anforderungen an Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen insofern, als dort leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume vorhanden sein müssen.
Weitergehende Satzungsermächtigung der Kommunen sollte ermöglicht werden; ebenso wie die Möglichkeit der Reduktion von PKW-Stellplätzen, sofern ein Angebot von Fahrradstellplätzen in besserer Qualität vorgehalten werden (bspw. gute Fahrrad-Abstellplätze in Verbindung mit Dusch- und Umkleidemöglichkeiten in einem Unternehmen).Ebenso soll die Anlage von Lademöglichkeiten für Pedelecs/E-Bikes berücksichtigt werden. Zu den inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten sei auf die Forderungen des ADFC verwiesen.

Barrierefreiheit

Die Landesbauordnung ist bezüglich der §§ 49 (Barrierefreiheit in Wohngebäuden) und 55 (Barrierefreiheit bei öffentlichen Bauwerken) umfassend zu überarbeiten. Dabei ist die bisher (im § 55) vorgesehen Unterscheidung zwischen „Benutzung“ und dem „Besuchen“ eines öffentlichen Gebäudes aufzuheben. Die Ausnahmen vom Gebot der Barrierefreiheit soll entfallen und stattdessen eine Härtefallregelung geschaffen werden, um bei Bauvorhaben im Bestand die Anforderungen dann ggfs. zu relativieren, wenn sie wirtschaftlich unzumutbar wäre. Künftige Wohnungen sollen barrierefrei sein. Geplant ist, dass in Gebäuden ab 4 Wohneinheiten, mindestens eine Wohnung rollstuhlgerecht errichtet wird. Wir wollen hier in eine Diskussion mit Fachleuten einsteigen, wie dies praxisgerecht umzusetzen ist.
Von der Einführung eines „Sachverständigen für Barrierefreiheit“ wollen wir absehen. Vielmehr ist darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung konkreter Anforderungen durch ArchitektInnen und PlanerInnen fachlich sichergestellt wird, dies könnte beispielsweise durch eine separate Bauvorlage o.ä. sichergestellt werden.

Bauen mit Holz

Die Formulierungen bzw. Standards aus der Musterbauordnung sollen übernommen werden. Wir würden uns als Grüne wünschen, dass die ambitionierteren Ziele aus der Bauordnung des Landes Baden-Württemberg übernommen werden würden. Künftig wäre damit zugelassen, dass Decken sowie tragende, aussteifende oder raumabschließende Wände und Stützen, die als hochfeuerhemmende Bauteile (d.h. mit der Feuerwiderstandsfähigkeit F 60) oder als feuerbeständige Bauteile (F 90) ausgeführt werden müssen, aus brennbaren Baustoffen (z.B. Holz) ohne (nichtbrennbare) Brandschutzbekleidung bestehen dürfen, soweit die erforderliche Feuerwiderstandsdauer von 60 bzw. 90 Minuten tatsächlich erreicht wird. Dadurch würde auch bei Gebäuden über 7 Meter Höhe der Massivholzbau durchgängig ermöglicht, wodurch der Einsatzbereich von Holz als Baustoff deutlich erweitert würde.

Schlusspunkttheorie

Die Baugenehmigung stellt die Zulässigkeit des Vorhabens fest und darf erst erteilt werden, wenn die hierfür nach den Vorschriften erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen vorliegen, sie bildet damit den sog. Schlusspunkt der behördlichen Prüfung. Dieses Verfahren hat sich bewährt und muss unbedingt beibehalten werden. Eine Abschaffung würde im Ergebnis zu mehr Unsicherheiten, Widersprüchen und Verfahrenserschwernissen für Bauherren/Investoren führen.

Mobilfunkantennen

Wir möchten gerne die Prüfung der Aufnahme einer neuen Regelung. Es geht um die Information der Bevölkerung bei Errichtung von Mobilfunkanlagen. Der Mobilfunkbetreiber soll zukünftig die Errichtung baurechtlich verfahrensfreier Mobilfunkantennen mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde anzeigen müssen. So würden teilweise vor Ort schon bestehende kommunale Mobilfunkkonzepte ein deutlicheres Gewicht bekommen und die örtlichen Behörden in die Entscheidungsfindung besser eingebunden werden.

Bebauung von Grundstücken – Rücksicht auf Umwelt

Wir möchten auch die Rücksicht auf die Umwelt bei der Bebauung von Grundstücken in der Bauordnung verankern. Der Bestand an standortgerechten einheimischen Bäumen und Gehölzen ist zu erhalten, soweit er nicht erhebliche Beeinträchtigungen für die Benutzerinnen und Benutzer der baulichen Anlage oder für die Nachbarschaft bewirkt oder eine Gefahr für die bauliche Anlage selbst darstellt.

Dokumentation

Vorträge des grünen Fachgesprächs am 28. November 2014 im Landtag NRW: Dr. Florian Hartmann, Architektenkammer NRW, zu Barrierefreiheit Dr. Florian Hartmann, Architektenkammer NRW, zu Stellplätzen Ulrich Kalle, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club ADFC Alexander Rychter, Verband der Wohnungswirtschaft VdW Rheinland-Westfalen Dr. Jens-Christian Winkler,  Textiles & Flooring Institute TFI e.V.

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