Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) schnell und zielgerichtet vorantreiben – Nordrhein-Westfalens KWK-Potenziale nutzen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist ein erfolgversprechender Weg zu mehr Energieeffizienz. Sie ermöglichen die gleichzeitige Gewinnung von Strom und Wärme und können je nach Anlage Wirkungsgrade von bis zu 90 Prozent erreichen. So werden zum einen Ressourcen geschont, zum anderen aber auch CO2-Emissionen eingespart. Da die Kraft-Wärme-Kopplung außerdem in unterschiedlichen Kraftwerkstypen sowie bei unterschiedlichen Leistungsgrößen zum Einsatz kommen kann, ist eine Anwendung sowohl im Bereich von Großkraftwerken, in Industrie und Gewerbe wie auch in privaten Haushalten möglich. Sie erlauben den technologieoffenen Einsatz unterschiedlicher Energieträger und somit auch den Einsatz Erneuerbarer Energien.
Darüber hinaus ergänzen viele moderne, kraftwärmegekoppelte Anlagen die immer größer werdende, schwankende Stromeinspeisung aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen mit Erneuerbaren Energien, da sie flexibel gesteuert werden können. Hierfür ist allerdings eine bedarfsgerechtere Stromeinspeisung notwendig, d.h. abhängig davon wie viel Erneuerbarer Strom zur Verfügung steht und wie groß der Strombedarf ist, können KWK-Anlagen die Stromversorgung sinnvoll und flexibel ergänzen. Dabei ist eine wesentliche Voraussetzung der Anschluss der Anlage an dafür ausgelegte Wärmespeicher oder an ein Fernwärmenetz. Durch Speicherung der Wärme kann diese zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig von der Stromproduktion abgerufen werden. Bereits in den letzten Jahren haben Betreiber von KWK-/Wärmenetzsystemen in Wärmespeicher investiert, um die notwendige Flexibilität zur Flankierung der Energiewende zu schaffen. Durch die Ergänzung der Wärmespeicher mit Power-to-Heat-Modulen kann der Nutzen für die Integration steigender Strommengen aus fluktuierenden Erneuerbaren Energien in das Energiesystem weiter erhöht werden. Die Stromproduktion kann somit unabhängiger von der Wärmeproduktion werden. Damit trägt die KWK nicht nur zu einer besseren Integration von Erneuerbaren Energien, sondern auch zu einem Mehr an Versorgungssicherheit auf dem Strom- und Wärmemarkt bei.
KWK-Anlagen haben heute einen Anteil von 16,2% an der gesamten Nettostromerzeugung in Deutschland.  Dabei spielen große Anlagen und der Einsatz in der Industrie genauso eine Rolle wie kleinere Mikro- und Mini-KWK-Anlagen.
Die Kraft-Wärme-Kopplung leistet bereits heute – insbesondere in großen Städten und Ballungsgebieten – einen wichtigen Beitrag zur effizienten Wärmeversorgung.
Besonders in Nordrhein-Westfalen besteht ein großes Potenzial für den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung, da auf Grund der Siedlungsstruktur mit vielen großen Städten und Ballungsgebieten aber auch durch die hier angesiedelte Industrie große Wärmesenken existieren. KWK ist nicht nur eine zentrale und ausgereifte Effizienztechnologie, sondern zugleich auch ein wichtiger Baustein zur Sicherung und zukunftsorientierten Ausrichtung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes NRW.
Denn KWK steht für moderne  Anlagentechnik und insofern für einen Bereich, der für einen wesentlichen Anteil der nordrhein-westfälischen Wertschöpfung verantwortlich ist. Impulse zur Forcierung des KWK-Ausbaus sind somit stets auch Impulse zur Stabilisierung der nordrhein-westfälischen Wertschöpfung. Umgekehrt würde eine Verzögerung der KWK-G Novellierung die industrielle Wertschöpfung gerade in unserem Land erheblich belasten. Ähnliches gilt für den Tiefbau und für das Handwerk. Auch für diese beiden Wirtschaftsbereiche ist es wichtig, dass die KWKG-Novelle zügig in Angriff genommen und noch im ersten Halbjahr 2015 finalisiert wird. 
Die Möglichkeiten der KWK in Nordrhein-Westfalen hat auch die Studie der Landesregierung „Potenzialerhebung von Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen“ gezeigt. Zudem verdeutlichen Städte wie Lemgo, mit einem KWK-Anteil von über 70 Prozent, welche Möglichkeiten die Kraft-Wärme-Kopplung auch abseits der Ballungszentren in Nordrhein-Westfalen bietet. Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wird daher von der Landesregierung NRW mit dem KWK-Impuls-Programm NRW unterstützt, für das insgesamt rund 250 Mio. Euro vorgesehen sind. Ziel ist es, die bundesweiten Ausbauziele von 25 Prozent bis 2020 für KWK-Strom durch eine KWK-Landesquote von mehr als 25 Prozent zu unterstützen. Durch verschiedene Förderbausteine im Bereich von privaten Haushalten aber auch für Unternehmen sowie zum Ausbau der KWK-Infrastruktur, u.a. der Ausbau der Fernwärme, sollen die Potenziale in NRW weiter erschlossen werden.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Weiterentwicklung innovativer KWK-Technologien wie der Brennstoffzelle. Voraussetzung hierfür ist eine geeignete Forschungslandschaft, die sich mit den wesentlichen Herausforderungen Kraft-Wärme-gekoppelter Anlagen befasst.
Grundlegend für den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in NRW sind aber insbesondere auch die Rahmenbedingungen die z.B. durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) auf Bundebene geschaffen werden. Die Erreichung der gesetzlich verankerten Zielsetzung erfordert wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die den Weiterbetrieb von effizienten KWK-Bestandsanlagen ermöglichen und  Investitionen in KWK-Neuanlagen sowie Wärmenetz- und Wärmespeicherinfrastruktur anreizen.
Die Wirtschaftlichkeit für Neubauvorhaben und Anlagenmodernisierungen für KWK-Anlagen, die ihren Strom in Netze der öffentlichen Versorgung einspeisen, ist unter den aktuellen Marktbedingungen jedoch kaum gegeben. Zudem  können etliche der KWK-Bestandsanlagen unter den bestehenden Marktbedingungen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Auch bei kleineren Anlagen ist die Wirtschaftlichkeit je nach Einsatz der Anlage fraglich. Dies führt dazu, dass oftmals anstelle von hocheffizienten KWK-Anlagen eine andere Versorgung mit Strom und Wärme und somit weniger effiziente Versorgung mit höheren CO2-Emissionen den Vorzug erhält.
Auch der aktuelle Bericht „Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung (Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie) sowie Evaluierung des KWKG im Jahr 2014“ der Bundesregierung bestätigt, dass es dringenden Handlungsbedarf im KWK-Bereich gibt.
Dieser Evaluierungsbericht zum KWKG stellt fest, dass sich das aktuelle Förderdesign des KWKG zwar in seiner Grundform bewährt hat und beibehalten werden sollte. Der Endbericht weist aber auch nach, dass  ohne  Änderungen der aktuellen Marktbedingungen die KWK-Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 gegenüber dem heutigen Stand stagnieren wird. Das aktuelle Ziel von 25 % KWK-Stromerzeugung im Jahr 2020 wird demnach deutlich verfehlt werden. Die Gutachter empfehlen deshalb, die Zuschlagsätze anzupassen und bestehende Projektfördergrenzen und -deckel anzuheben.
Es ist daher wichtig, dass die Förderung zielführend unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen weiterentwickelt wird, um für den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine Novellierung des Gesetzes sollte dabei zeitnah im ersten Halbjahr 2015 und unabhängig von Überlegungen zum Design des Strommarktes erfolgen. Nur so können die Ziele des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen von 25 Prozent, bzw. mehr als 25 Prozent KWK-Strom bis 2020 erreicht werden.

II. Der Landtag begrüßt,

den Ausbau, die Modernisierung und den weiteren Einsatz der effizienten,  ressourcen- und damit klimaschonenden Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel von  mehr als 25% an der Stromversorgung in 2020

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

sich auf Bundesebene für eine schnelle Novellierung des KWKG im Interesse Nordrhein-Westfalens einzusetzen,
sich für solche Rahmenbedingungen im KWKG einzusetzen, die ermöglichen:
dass ein wirtschaftlicher Betrieb von KWK-Anlagen verschiedener Größen und Technologiearten möglich ist
dass die Kraft-Wärme-Kopplung durch Neuinvestitionen ausgebaut wird und die bestehenden KWK-Anlagen modernisiert werden können
dass in kleine KWK-Anlagen investiert wird,
dass Nah- und Fernwärmenetze unterstützt werden.
den Ausbau, die Modernisierung und den weiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen weiterhin auch mit Landesmitteln zu unterstützen.