Pluspunkt Bildung – Januar 2015

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde, 
der Start in das neue Jahr ist geprägt von den schockierenden Ereignissen und feigen Morden in Frankreich, aber gleichzeitig auch von der unerschütterlichen Welle der Solidarität und dem Einstehen für Freiheit und Demokratie, das viele Menschen auf die Straße treibt. NOUS SOMMES CHARLIE! Wir alle sind Charlie. Wir lassen uns nicht auseinander dividieren. Wir lassen uns nicht vom Terror regieren. Wir lassen uns nicht vom Hass vergiften und wehren uns gegen das Verbrämen von Verbrechen in pseudoreligiöser Verpackung. Der demokratische Schulterschluss in der Zivilgesellschaft ist ein hohes Gut, und ich bin ausdrücklich besonders den Repräsentanten christlicher Kirchen und der muslimischen Verbände dankbar, die der Instrumentalisierung der jeweiligen Theologie entschieden entgegentreten und sich zu Demokratie, Freiheit und Menschenrechten bekennen.
Demokratie fällt nicht vom Himmel, sie ist auch kein automatischer Besitzstand. Sie muss immer wieder neu gelernt und gelebt werden. Deshalb ist es unverzichtbar, dass Demokratie lernen und leben zum Kern in unseren Bildungseinrichtungen gehört. Die Frage, warum sich junge Menschen von dieser Gesellschaft innerlich abwenden, sie verlassen und ihr dann in Brutalität begegnen, das muss uns umtreiben.
Kindern und Jugendlichen von klein an zu vermitteln, dass sie in dieser Gesellschaft gewollt sind, dass sie ihren Platz finden und ihre Zukunftshoffnungen in unserer demokratischen Gesellschaft leben und erfüllen können, das muss unsere Anstrengung sein. Dazu brauchen wir alle Communities, und eine neue Jugendarbeit gerade auch in und mit den  religiösen Gemeinden.
Es ist gut, dass wir den islamischen Religionsunterricht auf den Weg gebracht haben, der von Familien ausdrücklich gewünscht wird. Er kann einen wichtigen Faktor im Prozess der Identitätsfindung und –bildung darstellen.
Zum neuen Jahr wünsche ich uns gemeinsam besonders friedliche Zeiten, aber auch da, wo es nötig ist, eine stärkende Gemeinsamkeit und das Eintreten für unser demokratisches Miteinander.  Ich  freue mich auf viele Begegnungen, Gespräche und  die gemeinsame Arbeit im neuen Jahr!
Viele GRÜNE Grüße
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Inhalt:

  • Einvernehmliche Lösung für die Bekenntnisschulen
  • Digitales Lernen
  • Runder Tisch zur Schulzeitverkürzung
  • Flüchtlingsgipfel – zusätzliche Mittel für Bildung
  • Förderung der OGS wird verbessert
  • Sozialarbeit an Schulen
  • Kultusministerkonferenz beschließt Empfehlungen zur Erinnerungskultur‎
  • 27 Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen
  • Bildungschancen "Wir können nicht zufrieden sein"
  • Inklusion: Schritte auf dem richtigen Weg
  • Termine
  • Zum guten Schluss…
Einvernehmliche Lösung für die Bekenntnisschulen

Die Überarbeitung des Schulgesetzes NRW geht voran. Beim 11. Schuländerungsgesetz, das GRÜNE und SPD am 17.12. ins Plenum eingebracht haben, geht es um die Zukunft der Bekenntnisschulen. Nach intensiven Gesprächen mit den Kirchen wollen wir nun die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen ohne konfessionelle Bindung erleichtern. Damit folgen wir auch den gesellschaftlichen Veränderungen. Die Zahl der Kinder, die dem katholischen oder evangelischen Glauben ((36,8 Prozent) 24,6 Prozent) angehören, liegt aktuell bei kaum mehr als 60 Prozent. Rund 16 Prozent haben islamischem Glauben, 17 Prozent fühlen sich keiner Religion zugehörig.
Der Gesetzentwurf sieht die Absenkung des Quorums vor: Anstatt  zwei Drittel der Eltern, muss nur noch eine einfache Mehrheit (50%+1) für die Umwandlung einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule stimmen. Dem Schulträger wird zudem ein Initiativrecht eingeräumt. Im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung kann er beschließen, ein Abstimmungsverfahren durchzuführen, wobei die Elternbefragung auch dabei erfolgen muss. Ebenso kann die Initiative weiterhin durch Antrag der Eltern der Schule erfolgen, jetzt reichen 10% (vorher 20%) aus.
Eine Öffnung gibt  es nun auch in der Lehrerfrage. Die stellvertretende Schulleitung und das Kollegium müssen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung nicht mehr zwingend dem entsprechenden Bekenntnis angehören.Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7544Meine Plenarrede vom 17.12.14

Digitales Lernen

Im Rahmen der Jahresauftaktpressekonferenz am 15.01.15 stellte Ministerpräsidentin Kraft und Vizepräsidentin Löhrmann die geplante Digitalisierungsoffensive für das Land NRW „NRW 4.0 – Heimat in der digitalen Welt“ vor. Im Schulbereich fängt das Land nicht bei Null an. Es gibt zahlreiche Initiativen und Maßnahmen, die sich mit dem Thema digitales Lernen beschäftigen, z.B. den „Medienpass NRW“ und die Bildungssuchmaschine „learn:line NRW“.
Sylvia Löhrmann verweist dabei auf den Dortmunder Schulforscher Professor Wilfried Bos, der jüngst ausdrücklich betonte, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung der Computer-Fähigkeiten anschlussfähig zu dem sind, was wir bisher in NRW schon auf den Weg gebracht haben.
Geplant ist, Lehrerinnen und Lehrer besser mit den Chancen moderner Medien für das Lernen in der Schule vertraut machen. Dazu sollen für die Lehrkräfte ein sicherer digitaler Arbeitsraum im Internet eingerichtet werden. So erhalten Lehrerinnen und Lehrer etwa die Möglichkeit, online mit Dokumenten zu arbeiten, die sie ganz konkret für ihren Unterricht individualisieren und nutzen können (Plattform LOGINEO). Gerade mit Blick auf das Lernen in heterogenen und inklusiven Lerngruppen bieten digitale Medien beste Möglichkeiten zur individuellen Förderung. Im Zuge der Novelle des Lehrerausbildungsgesetzes soll die zweite Phase der Lehrerausbildung so weiterentwickelt werden, dass Medienkompetenz und die Anwendung digitaler Medien einen obligatorischen Stellenwert erhalten, d.h. dass z.B. die Lehrprobe eines Faches unter dem Gesichtspunkt der Medienkompetenz gestaltet sein muss.
Siehe auch ausführlich http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressekonferenzen/2015/index.html

Runder Tisch zur Schulzeitverkürzung

In  meinem Newsletter im November habe ich ausführlich über den Runden Tisch zur Schulzeitverkürzung und die daraus resultierenden Empfehlungen berichtet. Am 18.12. unterrichtete die Landesregierung den Landtag (siehe Rede Ministerin Sylvia Löhrmann).
In einem begleitenden Entschließungsantrag „Verlässliche Weiterentwicklung – verbindliche Umsetzung“ haben SPD und GRÜNE unterstrichen, dass es nun um die Umsetzung gehen  muss (hier meine Rede als Text und Video).
So hat der Landtag auf unsere Initiative hin beschlossen, die Landesregierung aufzufordern:

  • schnellstmöglich die Schulen über die Handlungsempfehlungen zu informieren,
  • die Schulaufsicht vor Ort an der Umsetzung und Evaluation der Empfehlungen zu beteiligen,
  • den Schulen einen pädagogischen Tag zu ermöglichen, bei dem sie die Umsetzung der Empfehlungen beraten- gemeinsam mit Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern,
  • die Schulen aufzufordern, verbindliche Schulkonferenzbeschlüsse zu Lernzeiten, schulinternen Lehrplänen und weiterer Empfehlungen herbeizuführen,
  • die Qualitätsanalyse im Jahr 2015 schwerpunktmäßig an den Gymnasien zu nutzen, um Schulen zur guten Zeitgestaltung zu beraten,
  • das Landesinstitut QUA-LiS zu beauftragen, Beispiele gelingender G8-Gestaltung zu sichten und die Erfahrungen allen Schulen zugänglich zu machen, hierzu gehört auch die Entwicklung von Beispielcurricula,
  • die notwendige Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Schuljahr 2015/2016 vorzunehmen, insbesondere beim Hausaufgaben- und beim Ganztagserlass,
  • die Prüfungen hinsichtlich der Anzahl der Klassenarbeiten und der alternativen Form der Leistungsbewertung vorzunehmen,
  • eine Anerkennungskultur für alle Schulformen zu entwickeln,
  • die Umsetzungen der Empfehlungen zu evaluieren und
  • dem Landtag nach einem Jahr über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.

In dem Abwägungsprozess zur Schulzeitverkürzung war und ist die Frage: Wohin soll die wertvolle Ressource der Arbeit der Kolleg*innen, wohin soll ihr Engagement gehen. Die Entscheidung lautet: in die weitere Schul- und Unterrichtsentwicklung und eben nicht in die Rückabwicklung von Strukturen, die unweigerlich viele Ressourcen schluckt. Wir wollen den Blick auch besonders auf die Beispiele von Schulen richten, die mit ihren entwickelten Konzepten und Prozessen gute Erfahrungen machen. Dazu werden wir auch eine Veranstaltung im Landtag anbieten.

Flüchtlingsgipfel – zusätzliche Mittel für Bildung

Die Koalition aus SPD und DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen reagiert auf die stark gestiegene Zuwanderung, insbesondere auf die steigende Zahl von Flüchtlingen aus von Kriegen betroffenen Ländern. Im Haushalt 2015 sind über den Haushaltsentwurf der Landesregierung hinaus zusätzliche 145 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bereitgestellt, davon allein 91 Millionen an Landesmittel für ein umfassendes Maßnahmenpaket.
Folgende Maßnahmen werden im Bereich Bildung ergriffen:
Das Land stellt 2015 Jahr 300 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung. Die Lehrerinnen und Lehrer werden dazu eingesetzt, den Kindern aus Flüchtlingsfamilien in kleinen Gruppen beim Erlernen der deutschen Sprache zu helfen. Dafür werden im Haushalt 14,2 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem werden 2.600 zusätzliche Plätze in Schulen mit einem offenen Ganztagsangebot eingerichtet (3,8 Millionen Euro) – siehe ausführlich unten.
Die Kommunen erhalten 6 Millionen Euro, um den Mädchen und Jungen aus Flüchtlingsfamilien, die traumatische Erlebnisse verarbeiten müssen, zu helfen. Für sie soll es besondere Angebote innerhalb des Kita-Systems geben.
Besonderer Unterstützungsbedarf besteht bei Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen, die sich zwischen Schulabschluss und Berufseinstieg befinden. Die vom Land für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements zusätzlichen Mittel in Höhe von 1 Million Euro werden insbesondere der Akquise, Qualifizierung und Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Helfern, zum Beispiel in Spielgruppen, Hausaufgabenhilfezirkeln, Sprachangeboten oder als Sprachpaten und Mentoren dienen.
Zu den Bundesmittel: Durch die von den Ländern geführten Verhandlungen im Bundesrat übernimmt jetzt auch der Bund – wenn auch zeitlich befristet und zur Hälfte kreditiert – einen Teil der Kosten für Flüchtlinge: Danach stellt der Bund den Ländern für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt eine Milliarde Euro an zweckgebundenen Geldern zur Verfügung. Die Hälfte hiervon, also 500 Millionen Euro, müssen die Länder dem Bund zurückzahlen. NRW erhält anteilig davon 2015 und 2016 jeweils 108 Millionen, 54 Millionen als Kredit und 54 Millionen ohne Rückzahlungsverpflichtung. Der Anteil der Bundesmittel, der nicht zurückgezahlt werden muss, wird über den Zuweisungsschlüssel des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) an die Kommunen weitergegeben. Die kreditierten 54 Millionen werden auf Landesebene ebenfalls im Flüchtlingsbereich investiert.
Siehe auch ausführlich Kommunalinfo „Haushalt 2015 – Mehr Unterstützung für Flüchtlinge und Kommunen“

Förderung der OGS wird verbessert

Seit 2003 gibt es in NRW die Offene Ganztagsgrundschule (OGS). Sie hat sich mittlerweile flächendeckend als wichtiges Angebot der Bildung und Förderung sowie Betreuung etabliert. Die Nachfrage nach Plätzen steigt weiter an. Das Land hat mit einer Erhöhung der Mittel reagiert, um den weiteren Bedarf zu sichern.
Im Zuge des Flüchtlingsgipfels wurde deutlich, dass rund 10.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche zu erwarten sind. Das bedeutet Mehrbedarfe in den Bildungseinrichtungen, auch eine verstärkte Nachfrage nach Plätzen in der OGS. Gerade für Flüchtlingskinder bietet der Ganztag die Chance, die Integration zu verbessern. Für den Mehrbedarf an OGS-Plätzen stellen wir zusätzlich3,79 Millionen Euro bereit.
Neben dieser quantitativen Ausweitung haben die Koalitionsfraktionen dafür Sorge getragen, die Förderung der OGS insgesamt zu verbessern. Unter Schwarz-Gelb wurden die Fördersätze über die gesamte Legislatur nicht angepasst. Rot-Grün hat daraufhin 2011 die Förderung um 14% angehoben, um Kostensteigerungen aufzufangen und so die Qualitätssicherung des Offenen Ganztags zu gewährleisten. Im kommenden Jahr werden die Fördersätze nun zum 1.2. um 1,5 Prozent und zum 1.8. erneut um 1,5% erhöht. Für die weiteren Jahre ist vereinbart, dass jeweils zum 1.8. eines Jahres die Beträge um 1,5 Prozent steigen. Dadurch ist eine Verlässlichkeit und Berechenbarkeit für die Kommunen und freien Träger gegeben.
In Haushalt 2015 stehen für die Zuweisungen an die Gemeinden für die OGS damit 17,46 Millionen Euro mehr zur Verfügung als 2014 für den geplanten Platzausbau, den Mehrbedarf für Flüchtlinge und zur Erhöhung der Fördersätze.
Die Kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Erhöhung und die Verstetigung der Anpassung der Fördersätze des Landes. Sie haben gleichzeitig zugesichert, dass auch der Mindestsatz des kommunalen Eigenanteils begleitend in der geschilderten Schrittigkeit um jeweils 1,5 Prozent angehoben wird. Als Elternbeiträge können nun max. 170€ erhoben werden (vorher 150€).

Sozialarbeit an Schulen

2011 hatte der Bund das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufgelegt, dazu begleitend wurde die Sozialarbeit an Schulen finanziert. 2013 wurde das Programm eingestellt und ohne Ersatz beerdigt. Lediglich Restmittel konnten noch verausgabt werden. Die Große Koalition im Bund hat sich bei der Weiterfinanzierung der Sozialarbeit an Schulen, die begleitend zum Bildungs- und Teilhabepaket finanziert worden war, aus der Verantwortung gestohlen. Damit drohte der Sozialarbeit an Schulen in vielen Kommunen zum Ende des Jahres das Aus. Wir lassen nicht zu, dass diese Arbeit wegbricht. Daher engagiert sich das Land noch einmal in besonderer Weise für die sozialen Belange der Kinder und Jugendlichen und für mehr Bildungsgerechtigkeit.
Die Landesregierung hat den 53 kreisfreien Städten und Kreisen ein Angebot zur Weiterfinanzierung der Sozialarbeit an Schulen für die kommenden drei Jahre (2015 bis 2017) mit einem Gesamtvolumen von ca. 47 Millionen Euro pro Jahr unterbreitet, um die Kommunen bei der Sozialarbeit an Schulen stärker zu unterstützen. Dafür werden mehr Mittel im Haushalt 2015 eingestellt als ursprünglich eingeplant. Wie bei der Stadtentwicklungsförderung unterstützt das Land je nach Leistungsfähigkeit der Kommunen mit einem Anteil von 50 bis 80 Prozent. So können 1500 Stellen in Sozialarbeit an Schulen in den nächsten drei Jahren verlässlich gehalten werden (siehe Tabelle, die die Förder- bzw. Eigenanteile der einzelnen Kommunen ausweist).
Ich freue mich, dass die Kommunalen Spitzenverbände das Programm nicht nur als fair begrüßt haben, sondern gemeinsam mit uns weiter auf den Bund Druck machen werden, damit er seiner Verantwortung gerecht wird.

Kultusministerkonferenz beschließt Empfehlungen zur Erinnerungskultur‎

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat erstmals Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in der Schule beschlossen. Sie knüpfen dabei an frühere Beschlüsse zu einzelnen Themen aus dem Bereich politische Bildung an. Die Empfehlungen sind unter Einbeziehung einschlägiger Institutionen und Verbände entwickelt worden. „Ich freue mich, dass wir Empfehlungen zur Erinnerungskultur in Schulen im Erinnerungsjahr 2014 erarbeitet haben. Dieses Thema mit seiner Bedeutung für Gegenwart und Zukunft liegt mir persönlich sehr am Herzen und war daher ein wichtiger Schwerpunkt meines Präsidentschaftsjahres“, so die Präsidentin der KMK, Sylvia Löhrmann, anlässlich des Beschlusses in Berlin.
Siehe Pressemitteilung und Empfehlungen unter http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/loehrmann-unerlaesslich-fuer-unsere-demokratie.html

27 Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Deutschland nimmt 27 Traditionen und Wissensformen in sein neues bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf und setzt damit das entsprechende UNESCO-Übereinkommen um. Zu den lebendigen Traditionen, die die Kriterien erfüllen, zählen zum Beispiel das Chorsingen, die Morsetelegrafie, die Flößerei und die Orgelbautradition. Außerdem nominierten die Experten aus den 27 Kulturformen die Genossenschaftsidee für die internationale „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“.
Die Kultusministerkonferenz unter Leitung der Präsidentin, Sylvia Löhrmann, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, haben am 11. Dezember 2014 die Empfehlungen eines unabhängigen Expertenkomitees bestätigt.
„Das bundesweite Verzeichnis ist ein Spiegelbild der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Und es macht gleichzeitig deutlich, mit welchem großartigen Engagement die Zivilgesellschaft traditionelle kulturelle Bräuche und Techniken bis heute pflegt, modern interpretiert und an nachfolgende Generationen weitergibt“, sagte KMK-Präsidentin Sylvia Löhrmann.
Siehe Pressemitteilung der KMK

Bildungschancen "Wir können nicht zufrieden sein"

Es sei die "Achillesferse des deutschen Schulsystems, dass der Aufstieg durch Bildung immer noch zu stark von der sozialen Herkunft" abhänge, sagte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann im Deutschlandfunk im Gespräch mit Benedikt Schulz. Das Thema bleibe auf der Tagesordnung….
Siehe http://www.deutschlandfunk.de/bildungschancen-wir-koennen-nicht-zufrieden-sein.680.de.html?dram:article_id=305915

Inklusion: Schritte auf dem richtigen Weg

Inklusion ist kein Zustand, sondern ein Prozess. NRW hat ein erstes Gesetz auf dem Weg zur schulischen Inklusion beschlossen und geht schrittweise vor. Von der Herbsttagung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern im November berichte Norbert Killewald, der die Funktion in NRW innehat. „Das Institut für Menschenrechte, das die Bundesregierung bei der Umsetzung der UN-Konvention begleitet, hat NRW als eines der wenigen Bundesländer gelobt, die die strukturelle Frage der Inklusion in der Schule angehen“, sagte er. NRW wurde bezeichnet als das Land, das beispielhaft zeige, wie gemeinsamer Unterricht geht.
Bei allen Fragen, die sich in Entwicklungsprozessen immer ergeben, ist ein vergleichender Blick auf die Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen in anderen Bundesländern schon aufschlussreich.
Siehe Pressemitteilung http://www.nrw.de/landesregierung/landesbehindertenbeauftragter-zum-internationalen-tag-der-menschen-mit-behinderungen-16352/und Evaluation des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN –Behindertenrechtskonvention sowie Übersicht der Monitoring-Stelle zu Aktions- und Maßnahmenplänen

Termine:

BAG Bildung 2015 (http://gruene-bag-bildung.de/):
27.-28.02.15  in Berlin
12.-13.06.15 in Hofgeismar
20.-21.11.15 in Hannover
LAG Bildung, 11 Uhr:
18.04.14 in Münster

Zum guten Schluss…

Inklusion im harten Business? Dazu gibt es zurzeit einen höchst unterhaltsamen filmischen Geheimtipp! In nur 12 Minuten mit zahlreichen unerwarteten Wendungen kann man herzlich lachen und viel lernen:  https://www.youtube.com/watch?v=fgBjLhNAaMM Und auf ins Kino zu Sönke Wortmanns: „Frau Müller muss weg!
"Frau Müller muss weg" heißt die Produktion, die Wortmann am Donnerstag ins Kino bringt. Der Film ist sehr lustig und klug, und vor allem Eltern sollten ihn sich ansehen. Um sie geht es nämlich, genauer gesagt darum, wie irre Männer und Frauen werden können, die ums Wohl ihrer Kinder kämpfen, obgleich es denen eigentlich gut geht. Der Film spielt in einer Schule, eine Gruppe Eltern hat ein Treffen mit der Klassenlehrerin anberaumt. Sie wollen die Pädagogin weghaben, denn sie meinen, ihre Art zu benoten, sei nachteilig für die Kinder und deren Lebensläufe. Die Situation eskaliert bald: Fäuste fliegen, Glas bricht, Masken fallen.Eltern können bescheuert sein, oder? "Ich habe drei schulpflichtige Kinder", sagt Wortmann und nickt wissend. "Wobei wir Glück haben mit unserer Schule, da sind die Eltern cool." Wortmann ist mit der Schauspielerin Cecilia Kunz verheiratet, er lebt in Düsseldorf, und hier war 2013 seine Inszenierung des Theaterstücks von Lutz Hübner zu sehen, das dem Film zugrunde liegt. "Ich finde Elternabende skurril", sagt Wortmann. "Im Stück ist das komödiantisch überspitzt, aber es ist eine fein beobachtete Momentaufnahme unserer Gesellschaft. Dieser Druck, der überall herrscht, insbesondere auf Eltern und Lehrern." Das Wort "Helikoptereltern" gefällt Wortmann allerdings nicht. "Es klingt so abwertend, denn man muss Eltern ja auch verstehen. Ich finde nur, dass das inzwischen seltsame Blüten treibt und Eltern denken, dass sich schon im Alter von zehn Jahren die Zukunft eines Menschen entscheidet. Ich werbe dafür, dass sie da lockerer werden." (RP-online, 9.1.2015)http://www.constantin-film.de/kino/frau-mueller-muss-weg/http://www.kino.de/kinofilm/frau-mueller-muss-weg/151814

Mehr zum Thema

Schule