Der Staat darf die Kontrolle nicht aus der Hand geben

Zu Dobrindts Plänen für mehr Öffentlich-Privaten Partnerschaften meint Arndt Klocke

Verkehrsminister ‪Dobrindt ließ jetzt die Katze aus dem Sack. Autobahnprojekte sollen zukünftig von der Wirtschaft über so genannte ‎ÖPP (s.u.)-Projekte mitfinanziert werden. Offenkundig und erwartbar reichen die zu erwartenden PKW-Mauteinnahmen hinten und vorne nicht für die anstehenden Baumaßnahmen aus. Als eines der ersten geplanten Objekte schlägt Dobrindt die Verbreiterung der A57 zwischen Köln und Krefeld vor. ÖPP-Projekte sind regelmäßig im Focus der Kritik des Bundesrechnungshofes. Oft zahlt die öffentliche Hand am Ende doppelt und dreifach drauf. Bislang spielt ÖPP in der öffentlichen Beschaffung kaum eine Rolle. Die Bundesregierung will ÖPP durch gesetzliche Vorgaben erleichtern und künftig 15 Prozent der Investitionen des Bundes über ÖPP finanzieren. Die Rechnungshöfe warnen vor langfristigen Risiken. ÖPP sei keine zusätzliche Finanzierungsquelle! Die Kosten für die SteuerzahlerInnen würden lediglich in die Zukunft verschoben. Auf diese Weise werden Gewinne privatisiert, Verluste sozialisiert. Das Risiko etwa bei Insolvenz des privaten Partners bleibt immer bei der öffentlichen Hand.
ÖPP ist ein Trojanisches Pferd, um weitere öffentliche Aufgaben schrittweise an Private zu übertragen. Die öffentliche Hand verliert hier die Kontrolle über die Erfüllung ihrer Aufgaben an renditeinteressierte Privatinvestoren. Mittelständische Unternehmen kommen bei der Projektausführung kaum zum Zug. Das Interessengeflecht aus Beratern, Investoren, Baukonsortien und öffentlichen ÖPP-Kompetenzzentren kann zudem der im Baubereich häufig stattfindenden Korruption Tür und Tor öffnen.

Was ist ÖPP:
"Öffentlich Private Partnerschaft" (auch PPP: Public-Private-Partnership) ist eine relativ neue Form der Finanzierung öffentlicher Investitionen. Nicht der Staat baut z.B. eine Schule, sondern ein privater Investor, der die Schule dann an den Staat vermietet. Die Bundesregierung will ÖPP durch gesetzliche Vorgaben erleichtern.

Was ist beachten, wenn man ÖPP-Projekte voranbringt:
Projektrisiken sind zwischen öffentlichem und privatem Partner fair aufzuteilen. Vergaberechtliche Aspekte müssen auch bei ÖPP-Projekten gewahrt bleiben. Es muss sichergestellt sein, dass die Gemeinwohlaufgabe der öffentlichen Hand (z.B. Sozialtarife) durch die Vertragsgestaltung nicht beeinträchtigt wird. Prüfungsmöglichkeiten durch Rechnungshöfe und Kommunalaufsicht müssen gewahrt bleiben.