Daniela Schneckenburger: „In der Sache sind wir relativ dicht beieinander.“

Gesetzentwurf von CDU und FDP zum Baugesetzbuch

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss gestehen, dass ich die Aufregung bei den Kollegen der CDU nicht ganz nachvollziehen kann. Die Dinge entwickeln sich doch in Ihrem Sinne.
Sie wollten, dass die Siebenjahresfrist ausgesetzt wird. Es liegt Ihnen ein rot-grüner Änderungsantrag zu Ihrem Gesetz vor, der, wie ich finde, eine kluge Linie vorschlägt. Denn es wurden auch Bedenken geäußert, dass man bei einer kompletten Abschaffung der Siebenjahresfrist jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen kann, welche Folgen das für die räumliche Entwicklung in ländlichen Räumen hat.
Präsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Schneckenburger, Entschuldigung. Herr Kollege Hovenjürgen möchte Ihnen jetzt schon eine Zwischenfrage stellen. – Es ist Ihre Entscheidung.
Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Wir können vielleicht noch warten, bis ich am Ende meines Beitrags bin. Dann würde ich die Frage des Kollegen Hovenjürgen gerne zulassen. Zunächst darf ich zumindest ein paar Sätze sagen, bevor Kollege Hovenjürgen sich äußert.
Der Antrag schlägt eine kluge Linie vor. Denn man muss sich doch klarmachen: Wir haben als Flächenland Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Interesse daran, Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu stärken – auch weil wir in Nordrhein-Westfalen Kommunen mit schwerwiegenden finanziellen Problemen haben. Schon allein deswegen macht es Sinn, darauf zu gucken, welche Infrastrukturaufgaben Kommunen angesichts des demografischen Wandels künftig noch bewältigen müssen. Welche Dimension hat der demografische Wandel insgesamt? Und wie können sich Kommunen angesichts des Schrumpfens ihrer eigenen Bevölkerung mit ihren Infrastrukturaufgaben künftig auseinandersetzen?
Daher schlagen wir Ihnen zweierlei vor: Wir schlagen Ihnen nicht nur vor, jetzt wiederum bis 2018 auszusetzen. Eigentlich müssten Sie jetzt Hurra rufen. Dass Sie es nicht tun, verstehe ich nicht. Es ist ein Sachverhalt, den man relativ schnell überblicken kann,
(Zuruf von der SPD: Nicht alle!)
sodass ich die Klage, man habe ihn nicht genügend prüfen können, nicht verstehe. Gleichzeitig schlagen wir Ihnen vor, sorgfältig zu evaluieren.
Jetzt Herr Hovenjürgen.
Josef Hovenjürgen (CDU): Herzlichen Dank, Frau Schneckenburger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ist es für Sie nicht nachvollziehbar – Sie haben ja auch an der Ausschusssitzung teilgenommen und müssten die Begründung der Sozialdemokraten, aber auch Ihre eigene zur Ablehnung unseres Gesetzentwurfs noch in Erinnerung haben –, dass es im parlamentarischen Umgang relativ ungewöhnlich ist, eine Stunde vor dieser Debatte mit dem Änderungsantrag daherzukommen und zumindest halbwegs zu akzeptieren, die Frist letztendlich auszusetzen, obwohl Sie vorher im Ausschuss den Gesetzentwurf abgelehnt haben, nicht zu einem geordneten Verfahren und nicht zu einer fairen parlamentarischen Debatte zu kommen,
(Beifall von Nicolaus Kern [PIRATEN])
sondern sich jetzt nur für einen halbherzigen Schritt zu entscheiden? Dass das bei denen, die den Antrag gestellt haben, auf Unverständnis stoßen muss, müsste auch für Sie nachvollziehbar sein.
Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Hovenjürgen, Kurzinterventionen sind Kurzinterventionen, und Fragen
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das war alles ein Fragekomplex!)
mit 20 Kommata im Satz sind schwierig zu verstehen.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Aber sie hat es schon verstanden!)
Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Ich habe Sie verstanden, Herr Hovenjürgen. – Vielleicht kann man zwei Dinge auseinanderhalten:
In der Sache sind wir relativ dicht beieinander. Der CDU-Wunsch nach einer kompletten Abschaffung wird jetzt nicht erfüllt, sondern wir sagen: Lasst uns einen anderen, differenzierteren Weg gehen, der auch in der Abwägung der Rückmeldungen zu § 35 Baugesetzbuch, wie ich finde, eine richtige Linie vorschlägt. Sie müssten eigentlich sagen: Okay, da sind wir sehr dicht beieinander. Das ist gut so. Wir freuen uns als CDU.
Was das Verfahren anbelangt, glaube ich, dass Parlamentarier, die hauptberuflich tätig sind, durchaus in der Lage sind, die Änderungsanträge, die uns auch ansonsten in dieser Plenarsitzung auf den Tisch gekommen sind, rechtzeitig zu überblicken, insbesondere wenn sie einen Sachverhalt betreffen, den man intensiv miteinander diskutiert hat.
Wir haben uns darum bemüht, Herr Hovenjürgen, einen rechtssicheren Änderungsantrag einzubringen zu einem Gesetzentwurf der CDU, und haben das sehr sorgfältig und genau geprüft, weil wir nicht in eine Situation kommen wollten, im Verfahren jetzt noch Schwierigkeiten zu haben, denn die Frist läuft bekanntlich aus. Ich finde, dagegen kann man auch nichts haben, dass man rechtssicher miteinander prüft. Insofern verstehe ich die Klagen nicht.
Ich habe den Eindruck, die CDU hoffte, mit ihrem eigenen Gesetzesantrag auf Zustimmung zu stoßen. Das kann ich natürlich immer verstehen, wenn es eine gewisse Enttäuschung darüber gibt, dass die inhaltlichen Argumente nicht tragen. Aber ich meine, das muss man dann auch miteinander aushalten können, dass das so ist.
Im Übrigen: Sie haben auch Ihre eigenen Widersprüche. Sie wollten mal keine Berichtspflicht. Jedenfalls Ihr damaliger Bauminister wollte keine Berichtspflicht. Jetzt haben Sie die doch ins Gesetz hineingeschrieben. Sei‘s drum! Das war 2009 noch alles anders. Aber ich finde, man kann ja miteinander lernen. Insofern kommt man auch als Parlament gemeinsam weiter.
Wir schlagen Ihnen jedenfalls diese Änderung vor. Sie ist in der Sache begründet. Wir wollen auch die Evaluation. Ich meine, das ist wichtig, sich noch einmal miteinander den Prozess anzugucken, was sich da eigentlich in den vergangenen Jahren getan hat. Vielleicht kommt man am Ende dann wirklich zu einer einvernehmlichen Lösung.
Aber was spricht eigentlich dagegen, sich sachlich und fachlich gemeinsam da auch noch miteinander zu verständigen? Das kann im Ergebnis doch nur hilfreich sein. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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