Dagmar Hanses: „Dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis zum aktivierenden Behandlungsvollzug mit dem Ziel der Resozialisierung.“

Gesetzentwurf zum Strafvollzug

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Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die „Westfalenpost“ titelte am 24. März 2014:
„Die Landesregierung stärkt den Opferschutz.“
Die LAG der Anstaltspsychologinnen und Anstaltspsychologen spricht in ihrer Stellungnahme von einem „weitgehenden Kulturwandel“. Diesen Kulturwandel im Strafvollzug, den wir mit diesem wegweisenden Strafvollzugsgesetz vollziehen, möchte ich Ihnen gerne noch einmal erläutern.
Denn dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis zum aktivierenden Behandlungsvollzug mit dem Ziel der Resozialisierung
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
mit einer sorgfältigen Diagnostik, individueller Behandlung und Motivation. Dabei werden vollzugsbegleitende und nachsorgende Angebote miteinander verzahnt, wie wir es alle schon lange gefordert haben. Freie Träger der Straffälligenhilfe und Verbände, Vereine engagieren sich mit vielen Menschen, die die Gefangenen und ihre Angehörigen betreuen und ihnen Brücken bauen für die Zeit danach. Dies ist auch dringend notwendig. Denn je besser Inhaftierte auf ein Leben nach der Haft vorbereitet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie künftig ein Leben ohne Straftaten führen können.
Ich werde auch nicht müde, das der CDU noch einmal zu erklären. Ihre Auffassung von Opferschutz ist wirklich sehr irritierend. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass aktivierende Täterarbeit für uns der beste Opferschutz von Morgen ist.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Es ist nicht ein Entweder-oder, sondern es gehört immer zusammen. Wir dürfen Strafgefangene und Inhaftierte nicht in Ruhe lassen. Wir müssen sie motivieren, aktivieren. Das hilft auch den Opfern. Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen – das ist der Punkt, bei dem sicherlich viele nach Nordrhein-Westfalen schauen –, dass Opfer geschützt werden, dass die Daten von Opfern geschützt werden, dass Opfer informiert werden über vollzugsöffnende Maßnahmen und dass Opfer unterstützt werden bei der Erlangung ihrer Rechte und ihrer Wiedergutmachung.
Das ist eine neue Haltung. Diese Haltung bringt uns im Strafvollzug wirklich einen großen Schritt nach vorne.
Es ist auch wichtig, dass, wenn wir hier in diesen Tagen den Haushalt beraten, das selbstverständlich schon hinterlegt ist. Wir haben auch lange darüber gesprochen, dass das Justizvollzugsmodernisierungsprogramm Teil des Haushalts ist und das JVMoP – wie es abgekürzt wird – eben dafür Sorge trägt, dass wir nicht mehr zeitgemäße Bedingungen Stück für Stück abbauen können.
Der Gesetzentwurf liegt seit März vor. Das Verhalten einiger Oppositionsfraktionen irritiert mich wirklich. Gerade werden noch Änderungsanträge von den Piraten eingereicht.
Wir hatten eigentlich sehr konstruktive Gespräche, auch mit der FDP und den Piraten. Der Unterschied zur CDU wird an vielen Stellen deutlich. Da werden wir einfach nicht zusammenkommen.
Liebe FDP, aber im Gegensatz zu den Gesprächen, die wir wirklich in guter Atmosphäre hatten, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Vorschlag zu § 54 schrittweise Erprobungen verhindern würde. Deshalb lehnen wir das ab.
Wir könnten gern einmal Ihren Änderungsantrag auseinanderpflücken und noch einmal mit Ihnen darüber sprechen, aber wir sind nun einmal am Ende der Beratungen. Schade, dass das in dieser Form nicht früher auf dem Tisch gelegen hat, weil wir uns nämlich an vielen Punkten hätten einigen können. Das ist sehr schade.
(Dr. Robert Orth [FDP]: Dann können Sie unserem Änderungsantrag einfach zustimmen!)
– Mitnichten, Herr Dr. Orth. Herr Orth, wir sprechen noch einmal darüber. Der Kollege Wedel war an manchen Stellen auf dem richtigen Weg, aber letztlich hat er es so gemacht, dass wir dem nicht zustimmen können, wie er auch weiß.
Ich möchte mich neben dem Dank für die konstruktiven und fachlichen Gespräche im Ausschuss auch noch einmal beim Ministerium bedanken. Sehr geehrter Herr Minister Kutschaty, richten Sie unseren Dank insbesondere an Frau Dr. Schwarz und Herrn Disterheft, mit denen wir sehr intensiv zusammengearbeitet haben. Ihnen sind wir wirklich sehr dankbar. Das war eine sehr gute Arbeit.
Ich finde, wir haben viel erreicht. Ich fasse die Schwerpunkte noch einmal zusammen: Stärkung der Sozialtherapie, schulische und berufliche Bildung, Verbesserung der Situation minderjähriger Kinder, deren Eltern im Strafvollzug sind. Erinnern Sie sich an den FDP-Antrag zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern? Dazu sind wir mit dem Gesetzentwurf der in der Anhörung vorgetragenen Höchstforderung gefolgt. Ich nenne weiter die besondere Situation von Frauen, die Suchtberatung und Suchttherapie, die insbesondere für die männlichen Gefangenen erstmalig Einzug hält, die Dokumentation und den Abschlussbericht, die einvernehmliche Streitschlichtung. Es sind ganz viele Elemente, die zu Veränderungen in Nordrhein-Westfalen führen werden. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)

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