Manuela Grochowiak-Schmieding: „Für die Bundesregierung scheint das Bildungs- und Teilhabepaket eher eine Art Sparschwein zu sein.“

Gesetzentwurf zum Bildungs- und Teilhabegesetz

###NEWS_VIDEO_1###
Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, mit dieser Gesetzesänderung stellen wir von einer pauschalierten Zuweisung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auf eine Spitzabrechnung um. Das ist in der Tat eine Belohnung für die Kommunen, die bislang die Mittel zweckentsprechend ausgegeben haben. Sie erhalten jetzt wirklich die Mittel, die sie an die Kinder und Jugendlichen weitergeben. Andere Kommunen haben die Mittel nicht immer zweckentsprechend verausgabt. Und das ist im Grunde die Ursache dafür, dass diese Gesetzesänderung notwendig ist, denn es sind in Teilen Mittel zweckentfremdet verwendet worden.
Ich möchte kurz an die Gesamtgeschichte erinnern: Die schwarz-gelbe Bundesregierung wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Regelsätze für Kinder und Jugendliche in prekären Lebenssituationen existenzsichernd auszugestalten. Daraufhin wurde das Bildungs- und Teilhabepaket entwickelt plus der zuführenden Schulsozialarbeit. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es tatsächlich ein Mittel zum Zweck war oder, anders ausgedrückt: Nur mit Hilfe dieser zuführenden Schulsozialarbeit konnte tatsächlich auch ein Teil dieser Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden.
Die Bundesregierung hätte natürlich auch die Regelsätze einfach anheben können. Aber vermutlich wäre das zu teuer geworden, denn dann hätte sie 100 % der Kinder und Jugendlichen erreicht. Im Moment sind es ja gerade einmal 30 %.
Es gab wohl auch Leute, die unterstellt haben, dass das Geld, wenn man es den Familien direkt auszahlt, also den Regelsatz erhöht, die Kinder nicht erreicht; mit anderen Worten: Die Familien würden das Geld verprassen.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket – das ist ganz gewiss – werden die Kinder und Jugendlichen nicht in vollem Umfang erreicht. Deshalb die vorliegende Gesetzesänderung. Städte und Gemeinden werden in Zukunft die Mittel bekommen, die sie auch wirklich zweckentsprechend ausgeben.
Für die Bundesregierung scheint das Bildungs- und Teilhabepaket eher eine Art Sparschwein zu sein. Wie anders ist es zu verstehen, dass der Aufschlag von ehemals 5,4 % auf die Kosten der Unterkunft auf 3,4 % reduziert wurde, was für Nordrhein-Westfalen ein Minus von 70 Millionen € ausmacht? Die Begründung hierfür war bzw. ist, mehr Mittel würden nicht an die Kinder und Jugendlichen weitergegeben.
Anstatt ein Bildungs- und Teilhabepaket verwendungstauglich oder anwenderfreundlich auszugestalten, wird die Summe reduziert. Es wird gespart. Darüber hinaus wird die Weiterfinanzierung der zuführenden Schulsozialarbeit, die unabdingbar ist, um dieses Bildungs- und Teilhabepaket überhaupt wirksam werden zu lassen, verweigert.
(Beifall von den GRÜNEN)
Das ist die Art und Weise, wie der Bund das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in prekären Lebenssituationen sichert. Ich nenne das verantwortungslos.
(Beifall von den GRÜNEN)
Gut, dass wir in der Koalition in diesem Land anders ticken. Sie springt mit einem Förderprogramm über die nächsten drei Jahre mit 47 Millionen € pro Jahr ein, um die Schulsozialarbeit weiterführen zu können.
Meine Damen und Herren, neben der Spitzabrechnung, die wir heute mit diesem Gesetz auf den Weg bringen, gibt es mit dem 0,18-prozentigen Aufschlag auf die Kosten der Unterkunft, also insgesamt 25 Millionen €, eine Gesetzesanpassung für 2014, die leider nur einmalig vorgenommen wird.
Das ist eine Unterstützung der Kommunen, die besonders hohen Anforderungen an Willkommenskultur und Integrationsleistungen für die ankommenden Menschen aus Bulgarien und Rumänien gerecht werden müssen.
Wir stimmen dieser Gesetzesänderung und natürlich auch dem Änderungsantrag zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und André Kuper [CDU])

Mehr zum Thema

Soziales