Der Landtag Nordrhein-Westfalen fordert eine Gleichbehandlung der Förderbanken der Länder bei der EU-Bankenabgabe mit der KfW

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

I. Sachverhalt

Am 21. Oktober 2014 legte die EU-Kommission den delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU über die Beiträge zu Abwicklungsfinanzierungs-mechanismen vor. Nach der in dem delegierten Rechtsakt festgelegten Systematik ist für die Berechnung der Höhe des an den Bankenabwicklungsfonds zu entrichtenden Beitrags in erster Line die Größe des jeweiligen Instituts relevant. Die Regelung sieht vor, dass bestimmte Verbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können wie beispielsweise gedeckte Einlagen. Förderbanken ist diese Abzugsmöglichkeit jedoch aus zwei Gründen verwehrt: Förderbanken verfügen zum einen gemäß ihrem klar wettbewerblich begrenzten Geschäftsmodell über keine Kundeneinlagen. Daher entfällt für sie diese Abzugsmöglichkeit. Zum anderen ist auch die Abzugsmöglichkeit verwehrt wie sie für Verbindlichkeiten gegenüber Instituten innerhalb eines Haftungsverbunds bestehen. Trotz vergleichbarem Sachverhalt sind  von staatlichen Haftungsinstituten garantierte Verbindlichkeiten, wie sie bei Landesförderbanken überwiegend vorliegen, nicht abzugsfähig.
Landesförderbanken haben aufgrund ihres öffentlichen Förderauftrags ein risikoar-mes Geschäftsmodell und sind mit Haftungsinstituten wie Anstaltslast und Gewähr-trägerhaftung sowie teilweise mit einer expliziten Refinanzierungsgarantie eines Landes im Einklang mit den europäischen Regelungen ausgestattet. Daher geht weder von ihnen eine Gefahr für das Finanzsystem aus noch werden sie jemals von dem durch die Bankenabgabe gespeisten Bankenabwicklungsfonds profitieren können.
Aufgrund der unzureichenden Risikoproportionalität der Berechnungssystematik führt die Bankenabgabe voraussichtlich zu einer jährlichen Belastung der Landesförderbanken im hohen zweistelligen Millionenbereich. Nach einer überschlägigen Berechnung ist beispielsweise die NRW.BANK mit etwa 40 Millionen Euro jährlich belastet. Diese Mittel fehlen unmittelbar vor Ort für die Fördertätigkeit der Förderbanken. Letztlich subventionieren die Förderbanken mit der Bankenabgabe Banken im Wettbewerbsgeschäft. Dieser staatliche Transfer ist nicht hinnehmbar.
Dagegen wird die KfW trotz identischem Geschäftsmodell durch die Bankenabgabe nicht belastet, weil sie aufgrund einer Ausnahmevorschrift in der Richtlinie 2013/36/EU (Bankenrichtlinie) von der europäischen Bankenregulierung ausge-schlossen ist.

II. Beschlussfassung:

1. Der Landtag begrüßt, dass eine europaweite Bankenabgabe die Banken an den Kosten von Rettungsmaßnahmen im kreditwirtschaftlichen Sektor beteiligt.
2. Der Landtag stellt fest, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder nicht zu den Verursachern der Finanzmarktkrise 2007ff. gehörten, sondern stabilisierend wirkten und damit ihren Beitrag bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Krise geleistet haben. Die aktuell beabsichtigte Heranziehung der Landesförderbanken zu Beiträgen zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds würde zu einer systemisch nicht gerechtfertigten und dem Gesichtspunkt der Risikoproportionalität grob widersprechenden Belastung der Landesförderbanken führen.
3. Der Landtag lehnt es ab, dass durch eine Heranziehung der NRW.BANK zum einheitlichen EU-Bankenabwicklungsfonds öffentliche Mittel des Landes im erheblichen Umfang für die Abfederung von Risiken privater Geschäftsbanken verwendet werden. Darin liegt ein Widerspruch zum Ziel zukünftig eine Belastung der öffentlichen Hand durch die Rettung von Banken zu vermeiden.
4. Der Landtag fordert, dass die NRW.BANK und die anderen Landesförderbanken keine oder allenfalls minimale Beiträge zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds leisten müssen.
5. Der Landtag sieht in der auf Förderinstitute auf nationaler Ebene wie der KfW beschränkten Befreiung von der Bankenabgabe eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zu Lasten der Landesförderbanken. Der Landtag bittet die Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Landesförderbanken auf europäischer Ebene bankaufsichtlich mit der KfW gleich behandelt werden.