Wirtschaft & Mittelstand in NRW – November 2014

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
hiermit sende ich Ihnen und Euch meinen aktuellen Newsletter mit verschiedenen Themen aus den Bereichen Wirtschaft und Mittelstand in NRW.
Bei Neu-, Um- oder Abbestellung dieses Newsletters bitte eine Mail an birgit.mueller@landtag.nrw.de Mit freundlichen Grüßen
Daniela Schneckenburger

Förderung von Genossenschaften im Landeshaushalt verankert

Der Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags hat heute am 26.11. 14  auf Antrag von SPD und GRÜNEN beschlossen, für die Beratung und Unterstützung von Genossenschaften in NRW im Haushalt 100 000 Euro einzusetzen. Genossenschaften können sich nun darauf verlassen, dass sie mit Beratung durch das Land unterstützt werden. Als demokratische und krisenfeste Unternehmensform stellen sie in vielen Bereichen wie unter anderem bei der Erzeugung regenerativer Energie oder im Wohnungsbau ein wichtiges Standbein der nordrhein-westfälischen Wirtschaft dar. Im März dieses Jahres hat der Landtag NRW einen umfassenden Antrag von SPD und Grünen verabschiedet, der die Stärkung der solidarischen und gemeinwohlorientierten Wirtschaft zu einem wichtigen wirtschaftspolitischen Ziel der Regierung gemacht hat. Damit das auch mit einer eigenen Finanzierung hinterlegt wird, haben wir nun dafür gesorgt, dass für diese Maßnahmen zum ersten Mal eine dafür ausgewiesene Position im Haushalt vorhanden ist.  Damit sollen vorhandene Potentiale und Strategien durch entsprechende Beratungsangebote unterstützt werden. Mit diesen Mitteln werden zusätzliche Impulse für diesen Wirtschaftsbereich gesetzt, denn gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich gezeigt, wie wichtig nachhaltige und regionalisierte Unternehmen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft sind.

Fraktionsbeschluss zur Stärkung des Handwerks

Das Handwerk nimmt in NRW eine besondere wirtschaftspolitische Rolle ein. Daher hat die grüne Landtagsfraktion einen Beschluss zur Stärkung des Handwerks gefasst,  mit dem wir deutlich machen wollen, dass dem Handwerk eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes zukommt. Aus unserer Sicht muss bspw.  endlich die steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden, die bislang von der Bundesregierung blockiert wird. Ihre Einführung könnte einen wesentlichen Schub bei der Gebäudesanierung bringen und ein Konjunkturprogramm und Jobmotor für das Handwerk sein. Gleichzeitig muss die Beratungskompetenz und Fortbildung von Handwerksunternehmen durch das Handwerk selbst gestärkt werden, um die Gewerke für diesen Zukunftsmarkt vorzubereiten.
Als neues Instrument der Handwerksförderung schlagen wir vor, neben den Landeszuschuss zur Meistergründung ein kreditfinanziertes Programm zu setzen und um dessen Akzeptanz zu werben. Und schließlich  werben wir dafür, in der Handwerkspolitik des Landes das Augenmerk verstärkt auf die schwieriger werdende Phase des Betriebsübergangs zu legen und zu prüfen, wie verstärkt über Beratungsmöglichkeiten und Gründungsförderung Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dabei unterstützt werden können, Betriebe zu übernehmen und fortzuführen. Den Beschluss im Wortlaut gibt es hier

Von Gewinnern und Verlierern der Energiewende

Bericht von der Diskussion „Chancen und Risiken der Energiewende für die Unternehmen der erneuerbaren Energien – wer profitiert, wer verliert?“ am 26.9. im Landtag.
„Das EEG 2014 nimmt der gerade erwachsen gewordenen Branche der Erneuerbaren den Führerschein weg und setzt sie auf ein Dreirad.“ Dieses Resümee des EEG 2014 (Erneuerbare Energien Gesetz, zog einer der TeilnehmerInnen unserer Diskussion. Die Einschätzung des EEG 2014 war trotz der unterschiedlichen Struktur der vertretenen Unternehmen relativ einmütig: Unter dem Strich sei sie enttäuschend, löse Probleme nicht oder erzeuge Existenzprobleme für kleine Unternehmen im Marktsegement der Erneuerbaren Energien.
Alle PodiumsteilnehmerInnen erkennen das Ziel der Bundesregierung an, bis zum Jahr 2050 80% an der Stromversorgung durch Erneuerbare zu erzeugen. Für RWE Power räumte Jörg Kerlen dabei ein, dass sein Unternehmen die ersten Jahre des Booms der Erneuerbaren „ein Stück weit verschlafen“ habe und die strategische Ausrichtung der Unternehmenspolitik rechtzeitig versäumt habe. RWE steige insofern mit einer gewissen Verspätung und einem strategischen Nachteil in dieses Geschäftsfeld ein. Andreas Düser, selbständiger Unternehmer und Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW, kritisierte die Verschlechterungen, die das EEG 2014 seiner Branche bringe. Biogas sei quasi komplett unrentabel, die Erträge für neue Anlagen insgesamt seien wesentlich verringert worden. Das führe zu einem erheblichen Kapitalmangel und zur Investitionsschwäche der Branche. Auch für genossenschaftlich organisierte Betriebe hätten sich die Bedingungen massiv verschlechtert.
Dieser Konflikt spiegelt sich auch in den Industrie- und Handelskammern, die aufgrund der Pflichtmitgliedschaft unterschiedliche Unternehmensinteressen im Bereich der Energieerzeugung, aber auch der verarbeitenden Industrie unter einem Dach bündelt. Zwar betonte der Hauptgeschäftsführer der IHK zu Dortmund, Reinhard Schulz, man sei sehr auf den Interessensausgleich bedacht, das wurde jedoch von vielen TeilnehmerInnen mit Blick auf die "Energiepolitischen Positionen" der IHK NRW bezweifelt.
Wir Grüne wurden darin bestärkt, dass es einer Korrektur der EEG-Novelle bedarf, wenn man die mittelständische Struktur der Unternehmen in der Energieerzeugung ebenso wie die Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren erhalten will. Das EEG darf durch das komplizierte Ausschreibungsmodell nicht das Engagement der BürgerInnen – die Energiewende von unten – zerstören. Auch ist es wichtig, dass die IHKen in ihren Strukturen basisdemokratischer werden und auch das Know-How der Erneuerbaren Energien Branche für sich entdecken.

EuGH- Urteil zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18.09. klargestellt, dass der Mindestlohn im Rahmen des TVgG NRW nicht für öffentliche Aufträge gilt, die von ausländischen Subunternehmern ausgeführt werden. Vorausgegangen war die Ausschreibung eines Auftrages der Stadt Dortmund zur Digitalisierung von Akten und Konvertierung von Daten, an dem sich auch die Bundesdruckerei beteiligte. Diese kündigte gegenüber dem Auftraggeber an, im Falle eines Zuschlags die Leistung ausschließlich von einer polnischen Tochtergesellschaft ausüben zu lassen, so dass in diesem Fall eine Anwendung des TVgG mit einem vorgeschriebenen auftragsbezogenen Mindestlohn von 8,62 Euro nicht zumutbar und mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit (§56 AEUV) nicht vereinbar sei. Diese Sicht wurde vom Gericht geteilt. Das Gesetz selber wird damit allerdings nicht in Frage gestellt und ist für inländische Unternehmen weiterhin bindend. Zurzeit wird eine Evaluation vorbereitet, in deren Rahmen die Auswirkungen und die Zielerreichung des Gesetzes vorgenommen werden sollen. Hier ist meine Pressemitteilung zum Thema 

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