Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in NRW – neue Saison ist eröffnet!

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
seit Oktober gilt die Gehölzpflegesaison für Straßen.NRW wieder als eröffnet. Landesweit werden Maßnahmen an Bäumen und Sträuchern als sogenanntes „Straßenbegleitgrün“ durchgeführt. Die vielen Beschwerden und Zuschriften, die uns zur letzten Saison erreicht haben, nehmen wir hier zum Anlass, frühzeitig auf die geplanten Maßnahmen aufmerksam zu machen und Euch dazu aufzurufen, bereits im Vorfeld als falsch erachtete Maßnahmen JETZT zu benennen und diesbezüglich aktiv zu werden.
Bereits im Januar hatten Horst Becker und Arndt Klocke in einer Information auf die vom NRW-Umweltministerium (MKULNV) und NRW-Verkehrsministerium (MBWSV) vereinbarten „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landstraßen in Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 2013)“ hingewiesen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1520.pdf Auf den Internetseiten von Straßen.NRW ist am 2. Oktober eine Pressemitteilung erschienen. Hier ist zwar die Rede davon, dass die „selektive Bestandspflege“ das Auf-den-Stock-setzen von Gehölzen mittelfristig ersetzen soll; dennoch wird im weiteren Verlauf des Schreibens die selektive Bestandspflege stets weiter relativiert und sogar konkret angegeben, dass lediglich 40 Prozent der Baum- und Strauchpflege nach dieser Methode behandelt werden wird. Dieses „verkehrte“ Signal geht leider auch an Unternehmen, die von Straßen.NRW mit Gehölzmaßnahmen beauftragt werden. Auch ist der Begriff „mittelfristig“ viel zu ungenau und wenig ehrgeizig. 
Aber zunächst zur Begriffsklärung:

Auf-den-Stock-setzen:

„Mit Auf-den-Stock-setzen bezeichnet man das Abschneiden eines baum- oder strauchartigen Gehölzes in einer Höhe von etwa zehn bis dreißig Zentimeter über dem Boden. Der Begriff unterscheidet sich damit von der Rodung, bei der im Gegensatz zum Auf-den-Stock-setzen das Gehölz komplett mit der Wurzel aus dem Boden entfernt wird. Eine Reihe von Gehölzarten ist in der Lage, aus dem im Boden verbleibenden Wurzelstock auszutreiben. Das Auf-den-Stock-setzen von Hecken oder Feldgehölzen ist eine althergebrachte Nutzungsform in der Kulturlandschaft, die dazu diente, Nutzholz zu gewinnen. In vielen Fällen wurden dabei einzelne Bäume als Überhälter geschont, die sich so als gute Samenspender entwickeln konnten. Nicht selten wurden so etwa alte Eichen als Nahrungsbäume für Haustiere erhalten. Die Zeitabstände für Auf-den-Stock-setzen von Hecken werden an Straßen mit 10 – 20 Jahren angegeben. Die meisten dieser traditionell genutzten Gehölzbestände besitzen einen hohen naturschutzfachlichen Wert.“
(Quelle: Gehölzpflegemaßnahmen an Straßen, Autobahndirektion Südbayern, http://www.abdsb.bayern.de/imperia/md/content/stbv/abdsb/aktuelles/weitereinfos/infobrosch_re_geh_lzpflege.pdf)
„Das „Auf den Stock setzen“ und „Auf den Stubben setzen“ ist eine nicht unumstrittene, aber in Maßen durchgeführt, akzeptable historische Wallheckenpflegeweise, die aber nicht sehr häufig angewandt wurde. Die Zaunwirkung der Wallhecken musste erhalten werden. Leider wird schon der Begriff „Auf den Stock setzen“ häufig fehlinterpretiert. Einige verbinden damit den Rückschnitt sämtlicher Gehölze (Kahlschlag) bis auf „einen Handbreit über den Boden“ oder das Herabschneiden der Gehölze auf etwa Kniehöhe. In Schleswig Holstein vermengt man gar diese Begriffe Daher sind beide Begriffe zu klären:
der Begriff „ Auf dem Stock“ ist ein festes Maß, je nach regionaler Zugehörigkeit von 60 – 90 Zentimeter (Kniehöhe).
der Begriff „ein Handbreit über den Boden“ ist deutlich, das Gehölz wird 5 – 20cm über dem Boden abgeschnitten.
Ein eindeutigerer Begriff dafür ist „Auf den Stubben setzen“.“
(Quelle: http://www.wallhecke.de/Pflege/pflege.html)
„Ein "neuer" Begriff rückt bei den Gehölzarbeiten dieses Jahr in den Vordergrund, die "selektive Bestandspflege". Bei rund 40 Prozent der Gehölzpflegemaßnahmen in der Saison 2014/2015 wird der Landesbetrieb bereits zur "selektiven Bestandspflege" greifen. Dabei werden Sträucher im Randbereich der Straße zurückgeschnitten und im hinteren Bereich werden einzelne Bäume entfernt, damit deren Nachbarn freier stehen und sich in den Freiräumen neue Pflanzen entwickeln können.“
(Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/koenigswinter/strassen-nrw-schneidet-baeume-zurueck-article1464740.html )
„Die Pflege der Gehölzbestände soll zukünftig als selektive Pflege (Durchforstung) erfolgen. Da hierzu eine Inventarisierung des Bestandes erforderlich ist, kann die Pflege der älteren Gehölzbestände während der Übergangsphase nach der bisherigen Vorgehensweise (vgl. unter 3.1) erfolgen.“
(Quelle: http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/richtlinien_zur_gehoelzpflege.pdf )
Die für die Saison 2015/15 geplanten Gehölzpflegevorhaben sind auf folgender Homepage angekündigt: http://www.strassen.nrw.de/umwelt/gehoelzpflege/gehoelzpflege-2014-2015.html Nun könnte es ja sein, dass die vorgesehene Maßnahme teilweise den örtlichen Gegebenheiten nicht angemessen angepasst erscheint. Beispielsweise sind folgende von Straßen.NRW genannte Standorte direkt von „Auf-den-Stock-setzen“ oder sogar Rodungen (u.a. Baumfällungen) betroffen:
B1 bei Kohstädt
B1 bei Paderborn
B51 bei SM Münster
B55 bei Langenberg
B55 bei Rheda-Wiedenbrück
B55 bei Warstein
B61 bei Rheda-Wiedenbrück
B61 bei Herford
B61 bei Löhne
B61 bei SM Beckum
B64 bei Rheda-Wiedenbrück
B64 bei Delbrück
B64 bei SM Beckum
Bitte helft mit, durch aktive Begutachtung vor Ort zu prüfen, ob nicht doch eine selektive Bestandspflege auf den jeweiligen Flächen für mehr Arten- und Naturschutz geboten erscheint.
Solltet Ihr schonendere als die angegebenen Maßnahmen für besser erachten und wenn Ihr dies auch begründen könnt, meldet Euch bitte umgehend bei der zuständigen Regionalniederlassung von Straßen.NRW: http://www.strassen.nrw.de/einrichtungen/nl/index.html sowie bei
Landesbetrieb Straßenbau NRW
– Betriebssitz –
Wildenbruchplatz 1
45888 Gelsenkirchen
Telefon 0209-3808-0
Telefax 0209-3808-380
E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de und informiert uns bitte zusätzlich.
Zudem verweisen wir darauf, dass in den  angesprochenen Hinweisen ausdrücklich die Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörden (Kreise, kreisfreie Städte) vorgesehen ist. Auch diese sind also geeignete Ansprechpartner.
Die Hinweise für eine ökologisch orientierte Gehölzpflege an Straßen sind ein großer Erfolg der GRÜNEN. Wir wollen nun gemeinsam mit Euch darauf drängen, dass sie vor Ort auch strikt beachtet werden.
Mit grünen Grüßen
Norwich Rüße            Arndt Klocke

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