Pluspunkt Bildung November 2014

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
im aktuellen Newsletter möchte ich Sie/Euch gerne über die aktuellen Debatten auf Landesebene informieren. Wesentliches Thema der letzten Plenartage war die Debatte um die Umsetzung der Ergebnisse des Essener Flüchtlingsgipfels. Hierzu gibt es Infos mit weiterführenden Links. 
Nachdem nun die Empfehlungen des Runden Tisches zur Schulzeitverkürzung an Gymnasien (G8) vorliegen, nachfolgend auch hierzu umfassende Infos.
Viele GRÜNE Grüße
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Flüchtlinge

Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann hatten am 20.10.14 alle Akteure an einen Tisch zum Flüchtlingsgipfel geladen. Die Ergebnisse wurden letzte Woche im Landtag beraten und sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden (siehe Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7145).
Die Ergebnisse des Essener Flüchtlingsgipfels werden weitere Anstrengungen im Haushalt zur Folge haben. Derzeit beraten die Fraktionen über Anträge, die die Arbeit der  Bildungseinrichtungen unterstützen sollen. 

Runder Tisch zur Schulzeitverkürzung

Zur Ausgangslage:

Rot-grün hat 2003 eine Schulzeitverkürzung beschlossen, die in der gymnasialen Oberstufe wirksam werden sollte: Die Klasse 11 wäre zum optionalen Förderjahr geworden. Leistungsstarke SchülerInnen hätten so einen 8-jährigen Weg zum Abitur nehmen können. Schwarz-gelb hat im Juni 2006 beschlossen, stattdessen die Sekundarstufe I um ein Jahr „zu stauchen“, was dann für alle SchülerInnen gilt. Schon zum August 2006 sollten Schulen das umsetzen. Ohne überarbeitete Lehrpläne und ohne Ganztagsausstattung waren Eltern, Lehrkräfte und SchülerInnen zu Recht aufgebracht.

Rot-Grüner Ansatz:

2010 haben viele Schulen signalisiert, dass sie trotz der Kritik an der Einführung von G8 einen erneuten Wechsel zu G9 ablehnen, da es erneute Unruhe bedeuten würde. Rot-Grün hat deshalb nach dem Regierungswechsel ein Modellvorhaben ausgeschrieben, bei dem sich Schulen freiwillig melden konnten, wenn sie einen neunjährigen Gang zum Abitur anbieten wollen. Von diesem Angebot haben letztlich nur 12 von über 600 Gymnasien in NRW Gebrauch gemacht.
Gleichzeitig wurde in einem Runden Tisch mit Vertretern der Eltern-, Lehrer-, Schülerverbände und PraktikerInnen aus den Schulen beraten, welche Maßnahmen den Alltag an G8-Gymnasien verbessern helfen. Hierbei wurden sieben Handlungsfelder identifiziert, die den Schulen übermittelt wurden.

Neue Diskussion in diesem Jahr:

Im letzten Jahr gab es den doppelten Abiturjahrgang von G8- und G9-SchülerInnen. Hierbei zeigte sich, dass die Abiturergebnisse kaum Abweichungen zeigten, die G8-AbiturientInnen waren sogar leicht besser. Es gibt aber nur sehr begrenzt wissenschaftliche Studien zu den Ergebnissen und Auswirkungen von G8.
Es gab und gibt weiterhin Klagen über zu große Belastungen. Es zeigte sich, dass die Handlungsempfehlungen nicht die Wirksamkeit in der Fläche entfaltet haben.
In Hessen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen wurde über einen möglichen Wechsel zu G9 diskutiert. Volksbegehren in Hamburg und Bayern waren dabei nicht erfolgreich. In Hessen wurde den Schulen die Wahl eröffnet, G8 oder G9 anzubieten. Niedersachsen entschied sich für eine Umstellung G9. Beim Blick auf die Bundesländer ist die gesamte Schullandschaft zu betrachten. Wie sind z. B. G8 und G9- Möglichkeiten über alle Schulformen hinweg gestaltet.
Es ist auch zu beachten, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) schon vor 5 Jahren für alle Sekundarstufen I erhöhte Stundendeputate beschlossen, so dass eine Rückkehr zum alten G9 nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund hat Ministerin Sylvia Löhrmann die Verbände und Bürgerinitiativen zu einem erneuten Runden Tisch eingeladen, um ergebnisoffen zu diskutieren, ob NRW seinen Weg beibehalten soll und welche Verbesserungen gegebenenfalls sinnvoll sind. Dabei sollten vor allem auch die SchülerInnen im Blick sein, die jetzt bereits im G8 sind.

Der Runde Tisch 2014:

Der Runde Tisch tagte erstmals am 5. Mai 2014 und einigte sich darauf, in drei Arbeitsgruppen Aspekte zu vertiefen:
„Schulzeit – Freizeit. Ganztag und außerschulische Bildung im Zeichen von G8“
„Bisherige Handlungsfelder und weitere Entlastungsmöglichkeiten“
„Gesicherte Erkenntnisse als Basis für Grundsatzentscheidungen“
Siehe ausführlich in meinem Kommunalrundbrief im Mai.
Die Arbeitsgruppen haben intensiv und ernsthaft gearbeitet und sich die Abwägung nicht leicht gemacht. Es wurden umfangreiche, vertiefende Empfehlungen erarbeitet, die beim Runden Tisch am 3. November 2014 abschließend beraten wurden. Für diese Arbeit möchte ich mich an dieser Stelle auch bedanken. Gerade auch die ehrenamtlich engagierten Eltern und SchülerInnen haben viel Zeit und Mühe aufgewendet.
Die große Mehrheit der Verbände und Initiativen sprach sich am Ende gegen eine Strukturänderung aus. Dazu gehören auch eine Reihe von VertreterInnen, die der Einführung von G8 sehr kritisch gegenüberstanden. Eine Rolle rückwärts zu G9 mit neuen Verwerfungen wurde von diesen aber als schädlich angesehen. Die Lehrergewerkschaften GEW und VBE sprachen sich perspektivisch für eine sechsjährige Sekundarstufe I sowie Oberstufenreformen bzw. eine (fakultativ) verkürzte Sekundarstufe II aus. Letzteres ist aufgrund geltender KMK-Vorgaben allerdings nicht mehr so möglich. Für eine sofortige Rückkehr zum G9 haben sie aber auch nicht plädiert. Allerdings soll das G8 nun wissenschaftlich begleitet werden, um belastbare Aussagen für die perspektivisch notwendigen Entwicklungen zu erhalten.
Landesjugendring und Landeselternkonferenz sprachen sich für Mischmodelle (G8/G9 an einer Schule, jede Schule entscheidet für sich) aus, was von der übergroßen Mehrheit allerdings abgelehnt wurde, da dies zu erheblichen Verwerfungen an und zwischen  den Schulen führen würde. Die LandesschülerInnenvertretung spricht sich für eine inklusive Ganztagsgesamtschule aus, bis dahin plädiert sie für einen neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium. Die Bürgerinitiativen „G-ib8“ und „G9-jetzt“ sprachen sich für eine sofortige Umstellung auf G9 aus.
Bis auf die beiden letztgenannten Initiativen sprachen sich alle VertreterInnen für die 10 Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der konkreten Situation an den Gymnasien aus. Sie gehen über die Handlungsempfehlungen von 2011 hinaus. Zu den Empfehlungen des Gremiums zählen Beschränkungen der Hausaufgaben und des Nachmittagsunterrichtes, differenzierte Nutzung der Ergänzungsstunden.. Hausaufgaben sollten möglichst in die innerschulische Lernzeit integriert werden. Die Empfehlungen stehen auf der Homepage des Ministeriums zum Download: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/G8G9/Kontext/Empfehlungen_Runder_Tisch_03_11_2014.pdf Insbesondere wurde deutlich, dass die Verbindlichkeit der Anwendung der Handlungsempfehlungen verstärkt werden muss. Mit dem Referenzrahmen Schulqualität und dem Landesinstitut QUA-LiS haben wir hier zwei weitere Instrumente zur Verfügung.  Die Schulen sollen bei der Umsetzung Unterstützung erfahren. Wir haben mit den Empfehlungen des Runden Tischs viel Material erhalten, das wir jetzt im politischen Prozess bewerten werden. Es ist geplant, dass der Landtag hierzu noch im Dezember ein Votum abgeben wird.

Weitere Perspektiven

Bei den Beratungen des Runden Tisches wurden weitere Punkte identifiziert, bei denen Handlungsbedarf gesehen wird. Hierzu gehört die gymnasiale Oberstufe und das ist unabhängig von G8 oder G9 und betrifft Gymnasien wie Gesamtschulen. Bei der dritten Empfehlung zur Zahl der Klassenarbeiten wurde festgehalten, dass zeitnah geprüft werden sollte, ob die Zahl der Klassenarbeiten reduziert werden kann und zwar im Zusammenhang mit anderen Elementen der Leistungsbewertung. Und das soll ausdrücklich für alle Schulformen geprüft werden.
Die siebte Empfehlung “In den Schulen wird eine neue „Anerkennungskultur“ etabliert“ ist aus dem Runden Tisch G8/G9 erwachsen, aber es wurde im Verlauf der Diskussion rasch klar, dass diese Empfehlung nicht nur für Gymnasien gelten sollte. An allen Schulen ist es wünschenswert, wenn außerschulische Leistungen auch in der Schule anerkennt werden.

Fachtagung „Inklusion – Gemeinsam lernen am Gymnasium"

Rund 120 Schulleiter, Lehrer und Kommunalvertreter aus ganz Nordrhein-Westfalen sind am Freitag, den 31. Oktober 2014, nach Pulheim gekommen, um sich zum Thema Inklusion am Gymnasium zu informieren. 91 Gymnasien in NRW haben sich bereits auf den Weg des zieldifferenten Lernens gemacht. Die interessanten Beiträge finden sich unter http://bestes-lernen.de/aktuell/fachtagung-inklusion-gemeinsam-lernen-am-gymnasium/

Haushaltssperre 2014

Für die Einstellungen im Schulbereich hat das Finanzministerium eine generelle Einwilligung in die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln erteilt. Die Unterrichtsversorgung wird nicht beeinträchtigt, Einstellungen in den Schuldienst sind uneingeschränkt möglich. Auch sind die flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht von der Haushaltssperre ausgenommen und die Einstellung von Lehramtswärten und –wärterinnen möglich. Auch Klassenfahrten können wie geplant stattfinden (siehe Pressemitteilung des MSW).
Ausführlich berichtete die Ministerin über die Konsequenzen der Haushaltssperre für den Schul- und Weiterbildungsbereich im Schulausschuss am 3.9.14 – siehe Ausschussprotokoll.

Haushaltsentwurf 2015 des Schulministeriums im Schulausschuss

Die Landesregierung setzt bei der Bildung weiterhin einen klaren Schwerpunkt. Mit einem Ausgabenvolumen von 15,86 Milliarden Euro ist der Einzelplan 05 der größte Einzeletat des Landes. Der Zuwachs gegenüber dem Jahr 2014 beträgt rund 257 Millionen Euro. Größter Posten sind die Personalausgaben. Sie machen einen Anteil von rund 86 Prozent aus. Folgende Maßnahmen stehen im kommenden Jahr im Mittelpunkt:
Schulkonsens: Vereinbarungsgemäß wird im kommenden Jahr der Klassenfrequenzrichtwert an den Grundschulen von 23,0 auf 22,5 abgesenkt. Hierfür werden 550 zusätzliche Lehrerstellen aus den demographischen Effekten bereitgestellt. Die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27 an weiterführenden Schulen umfasst nun die Jahrgangsstufen 5 und 6. Hierfür werden zusätzlich zu den 260 mit dem Haushalt 2014 bereitgestellten Lehrerstellen weitere 250 Lehrerstellen aus demographischen Effekten investiert.
Ganztag: Für den gebundenen Ganztag werden über 5.900 Stellen zur Verfügung gestellt. Für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) wird ein Ausgabenvolumen von über 350 Millionen Euro erreicht, insgesamt stehen 280.000 Plätze zur Verfügung. Jede zweite Schülerin und jeder zweite Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I kann ein gebundenes oder offenes Ganztagsangebot nutzen.
Inklusion: Die bereits vorgenommene Systemumstellung der Bedarfsermittlung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung hat im Haushalt 2014 einen Mehrbedarf von 1.200 Lehrerstellen zur Folge. Für die weitere Umsetzung der Inklusion werden im kommenden Jahr 320 zusätzliche Lehrerstellen bereitgestellt. Bis zum Schuljahr 2017/18 wird die Zahl der zusätzlichen Lehrerstellen für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ausgehend von 1.215 in 2012 auf rund 3.200 steigen.
Weitere Maßnahmen im Stellenplan sind: 357 Stellen für die weitere Erhöhung der Leitungszeit an weiterführenden Schulen,  280 Stellen für das neue Übergangssystem Schule-Beruf, 200 Stellen für multiprofessionelle Teams zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit, 50 Stellen für den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts. Die Zuschüsse für die privaten Ersatzschulen erhöhen sich um rund 58 Millionen Euro auf insgesamt über 1,46 Milliarden Euro.
Gleichwohl sinkt die Stellenzahl im Lehrerstellenhaushalt 2015 im Saldo um 1.121 auf 150.657. Diese Stellenabsetzungen stehen aber nicht im Zusammenhang mit den demografischen Effekten. Es handelt sich um stellentechnische Anpassungen (z. B. Auslaufen der Vorgriffsstunderegleungen), Dies hat keine Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung.
„Der Etatentwurf steht für eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Politik“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Unser Ziel ist es, mehr Schülerinnen und Schüler zu besseren Abschlüssen zu führen und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg weiter zu verringern. Schwerpunkte sind der Schulkonsens, der Ganztagsausbau und die Inklusion“, so die Ministerin.
Siehe Protokoll der Schulausschusssitzung vom 24.9.14 sowie Pressemitteilung des MSW.

Kommunale Aufwendungen für die schulische Inklusion geregelt

Mit den Stimmen von Rot-Grün wurde noch rechtzeitig vor den Sommerferien das Gesetz verabschiedet, das die Finanzierung für die Umsetzung der Inklusion in der Schule regelt, so dass dies jetzt im Haushalt nachvollzogen werden kann (s.o.). Das Land stellt dafür in den nächsten Jahren zusätzlich eine Milliarde Euro bereit. Damit werden unter anderem 3.200 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. 100 Millionen Euro fließen in Fortbildungsmaßnahmen, hinzu kommen jährlich 175 Millionen Euro, die der Unterstützung der kommunalen Schulträger dienen. Und auch die Ersatzschulträger werden im Gesetz berücksichtigt.
Für Dr. Alexandra Schwarz vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung „ein weiterer wichtiger und vor allem konsequenter Schritt bei der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen, der zusammen mit der Bereitstellung der notwendigen Lehrerstellen für die Inklusion für einen flächendeckenden und gleichberechtigten Zugang zu einer qualitätsvollen Inklusion sorgen kann. […] Wir denken, dass Nordrhein-Westfalen damit eine Vorbildfunktion zukommen kann. Insofern kann und wird der Gesetzentwurf bundesweit hoffentlich richtungsweisend sein.“ (Aus der Stellungnahme im Rahmen der Anhörung)
Hier meine Rede als Skript und Video.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) – Lockerung des Kooperationsverbotes

Mit der beabsichtigten Grundgesetzänderung möchte die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern bei der Hochschulförderung schaffen (siehe Bundesratssitzung vom 19.9.14; TOP 14). Damit soll das mit der ersten Föderalismusreform im Jahr 2006 eingeführte Kooperationsverbot gelockert werden, das dem Bund eine dauerhafte finanzielle Förderung in den Bereichen untersagt, für die nach dem Grundgesetz die Länder zuständig sind. Bislang können Forschungsvorhaben der Hochschulen mit Bundesmitteln nur über befristete Programme gefördert werden.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat, dass mit dem Gesetzesentwurf „erweiterte Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen werden. Zugleich betont der Bundesrat, dass im gesamten Bildungsbereich große Herausforderungen bestehen und es deshalb zukünftig auch in diesem Bereich neuer Formen der Zusammenarbeit und eines stärkeren Engagements des Bundes bedarf.“
Siehe ausführliche Stellungnahme unter http://www.bundesrat.de/drs.html?id=323-14%28B%29

Gastbeitrag von Gudrun Zentis MdL, Weiterbildungspolitische Sprecherin:

Ziele des Rot-grünen Koalitionsvertrages werden umgesetzt: Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, haben SPD und Grüne 2013 im Landtag den Antrag gestellt, dass Auszubildende die Möglichkeit erhalten an Weiterbildungsmaßnahmen zur politischen Bildung teilzunehmen. Dazu muss das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz geändert werden. Nun bringt die Landesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren ein. Auszubildende sollen demnach bis zu 5 Tage in ihrer Ausbildungszeit Anspruch auf Bildungsurlaub unter Beibehaltung ihres Verdienstes haben. Die  ist ein wichtiges und richtiges Zeichen der Politik zur Stärkung und Stützung unserer Demokratie. Ich bin davon überzeugt, dass die Wirtschaft auch davon profitieren wird, wenn sie engagierte selbstständig denkende junge Menschen in der Ausbildung hat, die darüber hinaus motiviert sind, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

KMK-Präsidentin Ministerin Löhrmann besucht mit Schülerinnen und Schülern Erinnerungsorte des Ersten Weltkrieges in Belgien

Aus Anlass des Jahrestages des Waffenstillstandes reiste die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) und NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann für zwei Tage nach Belgien, um gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern des Siegener Peter-Paul-Rubens Gymnasiums der Opfer und des Endes des Ersten Weltkrieges zu gedenken. Sylvia Löhrmann: „Orte des Erinnerns führen uns vor Augen, dass Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung keine Naturgesetze sind, sondern immer wieder erarbeitet und manchmal auch verteidigt werden müssen. Die zahlreichen Kriegsgräberstätten und Denkmäler in Belgien bergen die traurige Geschichte des Ersten Weltkrieges in sich – wo, wenn nicht hier, kann die Geschichte des Ersten Weltkrieges bewusst und erfahrbar werden?“
Siehe weiter unter Pressemitteilung des MSW und Berichterstattung RP ONLINE vom 12.11.14 und 11.11.14 .

VBE-Gutachten liefert Anregungen für die wohnortnahe Schulentwicklung

In den ersten drei Jahren des Schulkonsens‘ sind bereits 207 Schulen des längeren gemeinsamen Lernens entstanden. Das ist eine bemerkenswerte Resonanz. Sie zeigt auch, wie wichtig es ist, parteiübergreifend einvernehmlich und pragmatisch an einer wohnortnahen Schulentwicklung zu arbeiten.
Der Verband für Bildung und Erziehung NRW (VBE) hat am 26.9.14 in Düsseldorf ein neues Gutachten des Schulentwicklungsforscher Dr. Ernst Rösner über die Entwicklung der Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Das Gutachten liefert Denkanstöße, wie wir den Weg hin zu einer wohnortnahen Beschulung weiter verfolgen könnten.

Studie Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand

Weil der rechtliche Rahmen die Weichen für inklusive Bildung in der Schule stellt, hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eine entsprechende  Studie in Auftrag gegeben. Die Studie ermittelt anhand von zwölf ausgewählten menschenrechtlichen Kriterien den Umsetzungsstand der Vorgaben aus dem Recht auf inklusive Bildung im deutschen Schulrecht (Artikel 24 UN-BRK in Verbindung mit Artikel 13 UN-Sozialpakt). Sie untersucht im Wesentlichen den Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen für die schulische Bildung und zeichnet die Entwicklungen auf der rechtlichen Ebene seit dem Inkrafttreten der UN-BRK in ihren wesentlichen Zügen nach; Stand ist die Rechtslage zum Stichtag 01.12.2013
Studie als Download

Studie: NRW bei Ausbau der Ganztagsschulen über Bundesschnitt

Das Land NRW liegt mit einem Anteil von 36,3 Prozent Ganztagsschülern klar über dem Bundesdurchschnitt (32,3 Prozent). Auch die Struktur des Ganztags in NRW sei besser als im
Bundesdurchschnitt. Denn im bevölkerungsreichsten Bundesland sind 22,4 Prozent der Schüler in einem gebundenen Ganztag, also in einem verbindlichen Tagesablauf auch über die Mittagspause hinaus. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 14,4 Prozent.
Siehe Studie des Bildungsforschers Klaus Klemm im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Kinder erkennen Onlinewerbung häufig nicht

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat am 3. November im Rahmen ihrer Veranstaltung „Vielleicht könnte das ja Werbung sein.“ zum Umgang von Kindern mit Werbung im Internet  gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine neue Studie zum Tagungsthema vorgestellt. Wissenschaftler des Hans-Bredow-Instituts präsentierten die von ihnen durchgeführte Forschungsarbeit. Darüber hinaus wurde ein von der LfM und des BMFSFJ herausgegebener Eltern-Ratgeber vorgestellt.

Online-Publikation des Modellprogramms „Kulturagenten für kreative Schulen“ erschienen

Das Modellprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen“ läuft seit 2011 in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Ziel des Programms ist es, bei Kindern und Jugendlichen Neugier für die Künste zu wecken sowie die selbstverständliche und aktive Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur zu ermöglichen.
In der  Publikation „Kooperationsprozessor – Gemeinsam etwas bewegen“ wird anhand konkreter Kooperationsstrategien und Vermittlungsformaten aus dem Kulturagentenprogramm aufgezeigt, wie den unterschiedlichen Interessen von Schulen und Kulturinstitutionen Rechnung getragen werden kann. In einem begleitenden Kurzfilm werden darüber hinaus Eindrücke der Halbzeittagung des Kulturagentenprogramms in Dortmund zum Thema “Kooperationen zwischen Schulen und Kultureinrichtungen“ eingefangen und Perspektiven der Tagungsteilnehmer dokumentiert.
Die Publikation und den Film hier

Lesetipps

Dossier: Inklusive Schule

Das Dossier gibt einen Überblick über den Stand der Inklusion in den Schulen der einzelnen Bundesländer, stellt Informationen zum Thema Inklusion in der Lehrerbildung und Hinweise auf Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Interessant ist auch die Sammlung an Praxisbeispielen, die zeigen, wie Inklusion an Schulen gelingen kann.

Was soll Anouk lernen?

Die Lenau-Schule in Berlin-Kreuzberg hat viele Migrantenkinder und eine miserable Ausstattung. Warum ein Elternpaar ihr Kind hier anmeldet? Siehe von Annabel Wahba, zeitonline vom 3.8.14

Labor Schule – Mit ungewöhnlichen Ideen die Schule erneuern

Mit ihren unkonventionellen Unterrichtskonzepten sorgen zwei Bielefelder Schulen immer wieder für Aufsehen: die Laborschule und das Oberstufenkolleg. Am 9. September 2014 feiern die beiden Versuchsschulen ihr 40-jähriges Bestehen. BI.research, das Forschungsmagazin, bringt Beispiele, wie die Universität Bielefeld die Schulforschung vorantreibt – mit der Arbeit in den Versuchsschulen und darüber hinaus. Erstmals werden Themen des Magazins sowohl in Artikeln als auch in Videos präsentiert.
Download des Magazins und Filme unter http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/Pressestelle/biresearch.html

Termine:

BAG Bildung
(http://gruene-bag-bildung.de/):
14.-15.11.14  in Erfurt
LAG Bildung
10.01.15, 11 Uhr in Solingen
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