Daniela Schneckenburger/Rainer Schmeltzer: Auftragsvergabe ins Ausland ist problematisch

Rot/Grün

Rainer Schmeltzer: „Mit dem Mindestlohn im Tariftreue- und Vergabegesetz haben wir fairen Wettbewerb für alle Unternehmen ermöglicht, die im öffentlichen Auftrag in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes gilt nicht für die im Inland vergebenen Aufträge, das sind rund 97 Prozent der öffentlichen Vergaben in Nordrhein-Westfalen. Dass die Bundesdruckerei allerdings Aufträge ins benachbarte Ausland vergibt, um damit den Mindestlohn zu unterlaufen, halten wir für problematisch."
Daniela Schneckenburger: „Die Entscheidung des EuGH werden wir bei der anstehenden Evaluierung und der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes im kommenden Jahr berücksichtigen. Eines ist aber klar: Unser Gesetz ist auch im Interesse von Unternehmen, die ihre Leistungen zu fairen Wettbewerbsbedingungen erbringen, und es schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping.“