Die wichtigsten Punkte im neuen Hochschulzukunftsgesetz

Hochschulzukunftsgesetz

Bei der Weiterentwicklung des Hochschulgesetzes ging es uns GRÜNEN vor allem um folgende wichtige Änderungen:

  1. Stärkung der Mitbestimmung: Der Senat wird gegenüber dem Rektorat und dem Hochschulrat gestärkt, indem er unter anderem bei der Wahl des Rektorats mitbestimmt und über Grundsätze für den Hochschulentwicklungsplan entscheidet. Auch wird es ihm ermöglicht, künftig über Vorschläge für die Berufung von Professuren zu entscheiden. Grundsätzlich gilt nun die Viertelparität im Senat, womit die Gruppen der Studierenden und der Beschäftigten gestärkt werden.
  2. Bessere Studienbedingungen: Die Hochschulen wurden zum Studienerfolg verpflichtet. Den Studierenden wurde durch den Studienbeirat ein größeres Mitspracherecht bei der Erstellung der Prüfungsordnungen gegeben und die Möglichkeit geschaffen, dass per Rechtsverordnung beispielsweise der Prüfungsbelastung der Studierenden eine Grenze gesetzt wird. Des Weiteren wurden die Anwesenheitspflichten in Seminaren und Vorlesungen abgeschafft, das Teilzeitstudium gesetzlich ermöglicht und der Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium erleichtert.
  3. Stärkere Interessenvertretungen für Studierende: Für studentische Hilfskräfte wurde eine Interessenvertretung ermöglicht. Außerdem wurde die Interessenvertretung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung deutlich gestärkt.
  4. Mehr gesellschaftliche und ethische Verantwortung: Der gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung der Hochschulen wird das Gesetz mit einer Ausrichtung auf eine friedliche, demokratische und nachhaltige Welt sowie der bundesweit fortschrittlichsten Regelung zur Vermeidung von Tierversuchen gerecht. Zudem wird die Verantwortung der Hochschulen für die Einhaltung einer guten wissenschaftlichen Praxis stärker eingefordert.
  5. Mehr Transparenz: Künftig muss auch über abgeschlossene Forschungsvorhaben, die mit Drittmitteln finanziert wurden, regelmäßig öffentlich informiert werden. Die Rechte Dritter bleiben aber entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz gewahrt. Zudem müssen die Gehälter der Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen künftig jährlich veröffentlicht werden.
  6. Geschlechtergerechte Hochschule: Durch flexible Frauenquoten beim Personal und feste Frauenquoten in Gremien werden die Karrierewege von Frauen an der Hochschule gefördert.
  7. Bessere Landesplanung: Künftig gibt es ein geregeltes Verfahren für eine landesweite Planung zur Weiterentwicklung der gesamten Hochschullandschaft mittels struktureller Leitlinien. Der Landtag entscheidet hierbei über die Grundsätze und den abschließenden Landeshochschulentwicklungsplan mit.