Dr. Ruth Seidl/Karl Schultheiß: „Verantwortung und Freiheit für unsere Hochschulen“

Rot/Grün

Dr. Ruth Seidl: „Mit dem Gesetz haben wir das Gleichgewicht der Gremien zur Selbstverwaltung an den Hochschulen wieder hergestellt und stärken damit die Demokratie. Die Verwendung des zugewiesenen öffentlichen Geldes wird transparenter. Das war uns wichtig, denn das Land stellt allein in diesem Jahr den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen rund sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Auch die Hochschulentwicklung wird nun durch die Zustimmung des Parlamentes, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium und den Hochschulen, beschlossen. Im Gegenzug wird die Freiheit von Forschung und Lehre für alle Mitglieder der Hochschulen nicht berührt. Mit dem Gesetz beenden wir einen intensiven Dialog-Prozess, der durch den guten Austausch zwischen Regierungsfraktionen und der Wissenschaftsministerin zu einem breit getragenen Ergebnis für alle geführt hat.“
Karl Schultheis: „Das Gesetz setzt wichtige Akzente bei den Themen Gute Arbeit, Demokratie und Mitbestimmung, Studienerfolg, Gleichstellung und Transparenz. Diese setzen wir bewusst, weil damit der Wissenschaftsstandort NRW zukunftsfähiger sowie die Hochschulen für Studierende und (Lehr-)Personal attraktiver werden. Im Zusammenspiel dienen unsere Schwerpunkte einer kollegialeren Zusammenarbeit und der Kreativität, sie sind ein Standortvorteil für unser Land. So wollen wir beispielsweise durch verbesserte Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmung für das Hochschulpersonal die Spitzenkräfte heranholen. Flexiblere Studienzeiten, bessere Durchlässigkeit und zusätzliche Teilzeitangebote ermöglichen mehr jungen Menschen ein erfolgreiches Studium. So entsteht mit dieser Novellierung das modernste Hochschulgesetz der Bundesrepublik. Es hat Vorbildfunktion für alle anderen Bundesländer.“