Beamtenbesoldung

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
Wie ihr wisst, hatte der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 1.Juli 2014 das Beamtenbesoldungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Es sah vor, dass Beamtinnen und Beamte der oberen Besoldungsstufen wegen der angespannten Haushaltslage des Landes für zwei Jahre auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten sollten.
Am 22. August hat die rot-grüne Landesregierung nach konstruktiven Gesprächen mit den Gewerkschaften DGB NRW, Deutscher Beamtenbund NRW, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW, Verdi NRW, Gewerkschaft der Polizei NRW und der Deutschen Steuergewerkschaft eine faire Einigung für eine nachträgliche Erhöhung der Bezüge der oberen Gehaltsgruppen erzielen können. Es werden für alle Besoldungsgruppen ab A 11 für 2013 eine prozentuale Erhöhung um 1,5 % und ein Festbetrag von 30 Euro pro Monat (369 Euro jährlich) gewährt. Für das Jahr 2014 beträgt die prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppen ab A 11 1,5 Prozent zuzüglich eines Festbetrages in Höhe von 40 Euro pro Monat (492 Euro jährlich). Die Anpassung erfolgt für beide Jahre für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 um 4 Monate und für alle anderen Besoldungsgruppen ab A 13 um 8 Monate zeitlich verzögert. Die Neuformulierung des Gesetzes wird diesen Monat im Landtag eingebracht. Eine Anhörung und Auswertung der Gesetzesänderung werden dann im Oktober folgen und im November abschließend beraten, so dass die Auszahlung der sich ergebenden Nachzahlungsbeträge Ende November erfolgen kann.
Mit der Regelung bleiben sowohl das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, als auch eine gesamtheitlich amtsangemessene Alimentation gewahrt, ohne jedoch eine soziale Staffelung der Gehälter aufzuheben. Auch erweist sich die ausstehende Gesetzesanpassung für die verschuldeten Städte in Nordrhein-Westfalen als große Erleichterung. Durch die mit Zustimmung der Gewerkschaften vereinbarte zeitlich verzögerte Auszahlung bleibt die Belastung der kommunalen Haushalte überschaubar und erweist sich auch in dieser Hinsicht als tragfähiger Kompromiss.
Durch die Lösung können strukturelle Einsparungen in Höhe von 220 Millionen Euro gegenüber einer 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses erreicht werden. Die Mehrkosten, die durch die nachträgliche Erhöhung der Beamtengehälter verursacht werden, erfordern jedoch einen Nachtragshaushalt von 433 Millionen Euro. Dieser wird im nächsten Monat in den Landtag eingebracht und im November verabschiedet. Ob mit der Verabschiedung des Nachtrags auch die vom Finanzminister erlassene Haushaltssperre aufgehoben wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.
Ab dem Jahr 2015 sind dauerhafte Haushaltsmehrbelastungen von jährlich 483 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Gesetz zu erwarten. Folglich wird auch in Zukunft ein strikter Konsolidierungskurs beibehalten werden müssen, um die Landesfinanzen ins Gleichgewicht zu bringen. Der Finanzminister erklärte zudem, dass er an der Festlegung festhalte, strukturell 700 Millionen Euro einzusparen. Denn spätestens 2020 muss ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden, um die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse einzuhalten. Das impliziert auch, dass künftig weitere Konsolidierungspotenziale im Personalbereich ausgeschöpft werden müssen. Daher werden wir künftige Tarifverhandlungen sehr aufmerksam begleiten. Die getroffene Einigung bezieht sich auch ausdrücklich nur auf die Tarifrunde 2013/2014 und schließt keine Festlegung in Bezug auf künftige Übertragungen von Tarifabschlüssen ein. Es ist weiterhin richtig, dass ein umfangreicher Personalabbau nur zu verhindern ist, wenn die Personalausgaben, die einen einen Anteil von etwa 43 Prozent der Ausgaben am Landeshaushalt umfassen, trotz der demografischen Herausforderungen nicht exorbitant ansteigen.
Neben dem Personalbereich werden weitere Konsolidierungsschritte auf der Einnahme- und Ausgabeseite hinzukommen müssen. Wenn wir auch künftig die Finanzierung von Zukunftsaufgaben z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien, der Bereitstellung einer modernen öffentlichen Infrastruktur oder auch im Bereich der Pflege und des Verkehrs sicherstellen wollen und uns weiterhin den Herausforderungen im Bildungsbereich, angefangen bei der Inklusion, über die Kinderbetreuung und die Hochschule, auch finanzpolitisch stellen, dann wird dies angesichts der verfassungsrechtlichen Vorgaben nur mit einer konsequenten Festlegung von Prioritäten gelingen.
Die doppelzüngige Politik von CDU und FDP einerseits Mehrausgabewünsche bei den Kommunen, der Inklusion, der Besoldung oder der Finanzierung von Fonds zu formulieren und andererseits die angeblich zu hohen Ausgaben zu bemängeln, hilft da nicht weiter.
Im Anhang findet ihr eine Übersicht über die Besoldungstabellen und den Gesetzentwurf des Besoldungsgesetzes. Über alle weiteren Entwicklungen werden wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Herzliche Grüße
Mehrdad Mostofizadeh