Andrea Asch: „Wir stehen als Politik in der Verantwortung, die Umsetzung der Kinderrechte stets zu überprüfen und in allen gesellschaftlichen Bereichen deren Umsetzung zur Realisierung zu verhelfen.“

Antrag der Piraten zu Kinderrechten

Andrea Asch (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat von Olof Palme beginnen:
„Weil unsere Kinder die einzige Verbindung zur Zukunft sind und weil sie die Schwächsten sind, gehören sie an die erste Stelle unserer Gesellschaft.“
Weil das so ist, ist es auch gut und richtig, dass wir das Thema „Kinderrechte“ im parlamentarischen Raum immer wieder ansprechen und über die konkrete Umsetzung dieses wichtigen Themas miteinander beraten.
Wir sind in Nordrhein-Westfalen stolz darauf, dass wir die Kinderrechte in unserer Landesverfassung verankert haben. In diesem Zusammenhang muss ich auf eines erneut hinweisen: Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass dies auf der Ebene des Bundes immer noch nicht gelungen ist und es immer noch Kräfte im konservativen Lager gibt, die verhindern, dass die Kinderrechte Eingang in das Grundgesetz finden.
(Beifall von den GRÜNEN)
Bei der letzten Novelle des Kindergartengesetzes, des KiBiz, das wir vor drei Wochen verabschiedet haben, haben wir die Kinderrechte in einer ganz besonderen Weise berücksichtigt. Durch unseren Antrag haben wir als Fraktion § 6, nämlich den Bezug zur Landesverfassung in den Gesetzestext aufgenommen. In § 13 der Gesetzesvorlage wurde jedoch bereits an unterschiedlichen Stellen explizit auf die Rechte von Kindern hingewiesen. In den Grundsätzen der Bildungs- und Kindererziehungsarbeit des § 13 wurde normiert, dass die Kinderrechte in Tageseinrichtungen gesichert werden sollen und dass Beteiligungsverfahren für Kinder entwickelt werden, wie wir es bereits in Nordrhein-Westfalen in einem Modellversuch gefördert und erprobt haben.
Zu Kinderrechten gehören ebenso – das wurde bereits von den Kolleginnen erwähnt – die Beschwerdemöglichkeiten und die Gewähr, dass diese Beschwerden auch aufgegriffen und bearbeitet werden. Dazu dienen die sogenannten Ombudschaftsstellen, die in § 79 des SGB VIII verankert sind. Wir stehen im Dialog mit den Wohlfahrtsverbänden. Sie waren Anfang des Jahres auch im Ausschuss und verfolgen gemeinsam das Ziel, diese Ombudschaftsstellen als unabhängige Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen zu verankern und weiter zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen sicher, dass wir in diesem Jahr den 25. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention feiern. Deshalb dürfen wir diese hierbei auch nicht unerwähnt lassen. Die Konvention ist nämlich wirklich ein Meilenstein in der Umsetzung und Verwirklichung der Kinderrechte. Es hat ziemlich lange gedauert, nämlich fast 20 Jahre – und das ist wirklich kein Ruhmesblatt des Deutschen Bundestages –, bis die Bundesrepublik die vollständige Ratifizierung der Konvention ohne Vorbehalt beschlossen hat.
Dennoch haben wir in der letzten Ausschusssitzung die besondere Situation der Kinder, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind, diskutiert. Obwohl der Vorbehalt in der UN-Kinderrechtskonvention gestrichen ist, werden Flüchtlingskindern immer noch die Grundrechte verweigert. Das haben wir im Bericht des Innenministers erlebt. Dort wird das Primat des Kindeswohls, das eigentlich in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention sehr klar und ausdrücklich geregelt ist, nach wie vor infrage gestellt. Ich meine, darüber müssen wir in einen intensiven Diskurs eintreten und klarmachen, dass Kinderrechte nicht teilbar sind und dass es keine zwei Klassen von Kindern geben darf, je nachdem wo sie zufälligerweise geboren sind. Denn es entspricht nicht dem Geist und dem Buchstaben der UN-Konvention, die Deutschland ohne Einschränkung unterschrieben hat, dass für Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge dieses Primat der Kinderrechte nicht gelten soll.
Wir stehen als Politik in der Verantwortung, die Umsetzung der Kinderrechte stets zu überprüfen und in allen gesellschaftlichen Bereichen deren Umsetzung zur Realisierung zu verhelfen. Ein geeignetes Instrument dazu wäre im parlamentarischen Raum eine Kinderkommission nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages. Diese haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und in der Runde der Obleute verabredet, sie fraktionsübergreifend auf den Weg zu bringen.
Ich denke, das wäre ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Kinder, Beteiligungsrechte und Partizipation der Kinder in diesem Parlament noch einmal ganz besonders zur Sprache zu bringen und zur Umsetzung zu verhelfen.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Vorschlag, den die Piraten gemacht haben, tatsächlich zielführend ist, weil ich wie die Kolleginnen und Kollegen von SPD- und CDU-Fraktion der Meinung bin: Es geht nicht darum, dass es Einzelpersonen gibt, die nun in besonderer Weise geschult werden und als Einzelperson die Kinderrechte in den Einrichtungen wahrnehmen. Es muss vielmehr konstitutiver Bestandteil der Ausbildung sein, und es muss zum Selbstverständnis eines jeden, der in Kindertageseinrichtungen oder Jugendeinrichtungen arbeitet, gehörten, …
Vizepräsident Daniel Düngel: Die Redezeit.
Andrea Asch (GRÜNE): … tatsächlich die Kinderrechte im Blick zu haben und zu helfen, diese Kinderrechte umzusetzen.
Ich freue mich trotzdem auf die Beratung im Ausschuss. Dort werden wir Gelegenheit haben, die verschiedenen Vorschläge miteinander zu diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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