Mario Krüger: „Es macht Sinn, sich mit dem Thema noch einmal zu beschäftigen.“

Antrag der CDU zum Abbau bürokratischer Vorgaben

Mario Krüger (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Frau Scharrenbach, es gibt Anträge, auf die man gerne eingeht, und es gibt Anträge, die werden eher lustlos kommentiert. Dieser ist eher in der zweiten Kategorie anzusiedeln.
Warum sage ich das? – Wenn man sich ansieht, inwieweit durch überfrachtende Standards Kosten ausgelöst werden, wenn man sich ansieht, wie dies in diesem Hause von den regierungstragenden Fraktionen, von der Landesregierung gehandhabt wird, dann stellt man fest: Es gibt regelmäßige Gespräche auf der Arbeitsebene zwischen den Ministerien zum einen und den kommunalen Spitzenverbänden zum anderen, und zwar im Vorfeld von Gesetzen und Verordnungen.
Seit 2004 – das hat der Kollege Kämmerling bereits ausgeführt – ist das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung verankert. Wer sich die intensiven Diskussionen beispielsweise zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz zu Gemüte führt, der stellt fest, dass vonseiten der Kommunen genau darauf geachtet wird, inwieweit damit kommunale Folgen, respektive Kosten einhergehen. Dies tragen sie auch entsprechend vor.
Wir machen regelmäßig Evaluierungen bezogen auf die Frage, inwieweit die entsprechenden Vorhaben auch ihr Ziel erreichen. Darüber hinaus sind die Gesetze in der Regel – nicht alle – zeitlich befristet. Wenn Sie sich alleine die üblichen vorgezogenen Beteiligungsverfahren anhören, denke ich schon, dass in diesem Zusammenhang, bezogen etwa auf die Frage „Inwieweit sind Standards notwendig?“ ein Instrumentarium vorhanden ist, das sich durchaus im Vergleich zu anderen Bundesländern sehen lassen kann. Das zum einen.
Zum Zweiten mache ich den Bürokratieabbau an einzelnen Beispielen fest:
Bestattungsgesetz: Wegfall bodennutzungsrechtlicher Voraussetzungen bei der Ascheverstreuung; KiBiz: nur noch Führung landesweit vereinfachter Verwendungsnachweise; Tariftreue- und Vergabegesetz: bezogen auf die Frage „Welche Bescheinigungen sind vorzulegen?“ eine einmalige Abgabe ist für die Dauer von einem Jahr möglich; Änderung der Landesbauordnung im Zusammenhang mit der Genehmigungsfreiheit für den Bau von Fotovoltaikanlagen.
Es gibt, wie gesagt, eine Reihe von Themen, die in diesem Zusammenhang angepackt worden sind. Insofern – da stimme ich Herrn Kämmerling ausdrücklich zu – sind Punkt 1 und Punkt 3 Ihres Antrags gängige Praxis, und insofern sehen wir keinen Handlungsbedarf.
Zu Punkt 2 Ihres Antrags „Dialogverfahren, kommunale Standards hinterfragen usw.“ habe ich mir einen Erfahrungsbericht aus Oktober 2011 aus dem Netz geholt, herausgegeben vom hessischen Finanzministerium, dem zu entnehmen ist, wie das Ganze bewertet wird.
Das Dialogverfahren in Hessen besteht seit 2009. Im ersten Anlauf wurden zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und entsprechenden Arbeitsgruppen auf der Ebene der Landesregierung 300 Vorschläge erarbeitet. Das Resümee nach zwei Jahren: In mehreren kleineren Bereichen wurden Fortschritte erzielt.
Hinsichtlich einer Entlastung des Haushaltsvolumens heißt es vonseiten des hessischen Finanzministeriums – soweit ich weiß, ist das damals CDU-geführt gewesen –: Das war überschaubar.
Zu der Frage, was an Handlungsempfehlungen an den Bundesgesetzgeber weitergeleitet worden ist: Im Wesentlichen waren es zehn Vorschläge. Einer ist sofort aufgegriffen worden, fünf sind sofort verworfen worden, vier weitere wurden geprüft. Vonseiten des hessischen Finanzministeriums wird angemerkt: Erstaunlich ist das Beharrungsvermögen der einzelnen Fachbehörden auf der Bundesebene.
(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)
Das Resümee heißt: Die bisherige Erfahrung stimmt zwar nicht euphorisch, aber verhalten optimistisch. Oder anders formuliert: Das Ziel, das man sich mit diesem Verfahren gesetzt hat, ist bei Weitem nicht erreicht worden. Insofern macht es Sinn, sich mit dem Thema noch einmal zu beschäftigen. Möglicherweise ist der Erfahrungshorizont 2014 ein anderer als der zum damaligen Zeitpunkt vorhandene Sachstand.
Wir können zumindest feststellen, dass die kommunalen Spitzenverbände bzw. Teile der kommunalen Familie uns nicht die Tür einlaufen und nach einem solchen Instrumentarium verlangen. Mich würde es sehr interessieren, wie die kommunalen Spitzenverbände Ihren Vorschlag sehen.
Wenn man das Thema „Bürokratieabbau“ betrachtet, wie es seinerzeit von der Vorvorgängerlandesregierung vorgenommen worden ist – Herr Kämmerling hat das eine oder andere dazu gesagt –, ergibt sich: Allein die Übertragung der Landesbehörden im Bereich der Versorgungsverwaltung und der Umweltverwaltung hat zu entsprechenden Mehrbelastungen seitens der Kommunen geführt. Das ist allen noch in guter Erinnerung.
(Zuruf von der CDU: Finanzausgleich!)
– Ja, ich weiß auch, …
Präsidentin Carina Gödecke: Ihre Redezeit.
Mario Krüger (GRÜNE): … wie letztendlich von den Gerichten entschieden worden ist, inwieweit dieser Finanzausgleich auskömmlich war.
Zum Zweiten habe ich als Dortmunder noch recht gut die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Personalabbau, der im Bereich der Umweltbehörden bei der Bezirksregierung, Stichwort: Envio, vorgenommen worden ist, in Erinnerung.
Präsidentin Carina Gödecke: Ihre Redezeit, Herr Kollege Krüger.
Mario Krüger (GRÜNE): Dadurch haben wir erhebliche Nachteile für die Bevölkerung hinnehmen müssen. Gott seit Dank ist in diesem Zusammenhang erheblich personell nachgerüstet worden. Denn es macht durchaus Sinn, an bestimmten Punkten mit dem entsprechenden Tableau zu arbeiten. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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