Grundwasser in Nordrhein-Westfalen schützen – Gespräche mit den Niederlanden be- ginnen

Eilantrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP

I. Der Landtag stellt fest:
Die niederländische Regierung erwägt zurzeit die Aufsuchung und Gewinnung von unkon- ventionellem Erdgas u.a. an der Grenze zu Deutschland zu genehmigen. Hierzu führt sie aktuell eine strategische Umweltprüfung zu Fracking-Vorhaben durch, an der sich auf Grund einer möglichen Betroffenheit auch Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie das Land Nordrhein-Westfalen beteiligen können. Diese strategische Umweltprüfung wird u.a. Grund- lage für die Entscheidung der niederländischen Regierung sein, ob und in welchen Gebieten Fracking in den Niederlanden möglich sein wird.
Grundwasser macht jedoch vor Landesgrenzen nicht halt. Da die Grundwasserleiter auf nie- derländischer Seite mit jenen auf deutscher Seite verbunden sind, kann nicht ausgeschlos- sen werden, dass dies – insbesondere auf Grund der Grenznähe der möglichen Gebiete – Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser in Nordrhein-Westfalen hätte, sollte es zu einer Verunreinigung des Grundwassers durch eines der Vorhaben kommen. Deshalb halten wir die Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit giftigen Chemikalien auch an der Grenze zu Deutschland für nicht verantwortbar.
Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1. Deshalb dürfen Trink- und Grundwasser nicht gefährdet werden. Es muss gesichert sein, dass eine nachteilige Veränderung der Wasser- beschaffenheit des Grund- und Trinkwassers in Nordrhein-Westfalen durch die Vorhaben in den Niederlanden nicht zu besorgen ist.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

In den Austausch mit der niederländischen Regierung zu diesem Thema zu treten mit dem Ziel, dass der Besorgnisgrundsatz auch für Vorhaben in den Niederlanden gilt und somit das Grund- und Trinkwasser in Nordrhein-Westfalen geschützt wird.
In ihrer Stellungnahme zur strategischen Umweltprüfung der Niederlande deutlich zu machen, dass Nordrhein-Westfalen die Aufsuchung und Gewinnung von unkonventi- onellem Erdgas mit dem Einsatz der Fracking-Technologie für nicht verantwortbar hält und keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grund- und Trinkwassers in Nordrhein-Westfalen durch Fracking-Vorhaben in den Niederlanden erfolgen darf.