Die Zukunft der Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen sichern und neue Perspektiven eröffnen!

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Schafhaltung hat in Westfalen und im Rheinland eine lange Tradition. So wäre die Kulturlandschaft der Senne mit ihren charakteristischen Heideflächen kaum denkbar, wenn dort nicht über Hunderte von Jahren die Flächen mit Schafen beweidet worden wären. Auch in den Mittelgebirgslagen ist die Schafhaltung gerade auf den weniger ertragreichen Flächen ein wichtiger und prägender Teil unserer Landwirtschaft. Aufgrund verschiedener agrarpolitischer Entscheidungen und struktureller Entwicklungen in der Landwirtschaft ist die nordrhein-westfälische Schafhaltung  allerdings seit längerem rückläufig und zahlreiche Schäfer haben ihre Betriebe aus wirtschaftlichen Zwängen aufgegeben.

Schafhaltung – ökologisch wertvoll und tiergerecht

Die Schafhaltung ist eine extensive Form der Landwirtschaft zur Nutzung von Grünlandflächen. Die Bewirtschaftung erfolgt dabei regelmäßig durch Beweidung.   Dies unterscheidet die Schafhaltung mittlerweile von der Rindviehhaltung, die immer stärker von einer reinen Stallhaltung geprägt ist. Damit kommt der Schafhaltung eine besondere Bedeutung für den Erhalt von Weideflächen zu, insbesondere nur extensiv nutzbaren Weiden. Der Schafhaltung kommt für die Kulturlandschaft eine besondere Bedeutung zu; sie produziert zusätzlich Wolle und hochwertiges Fleisch, das ausschließlich auf heimischem Futter basiert.
Der ökologische Nutzen der Beweidung von Grünlandflächen ist kaum zu überschätzen. Im Gegensatz zur Grünlandnutzung durch eine drei- bis fünfmalige Schnittnutzung ist eine Beweidung deutlich vorteilhafter für die Umwelt. Weidetiere führen im Gegensatz zur Mahd zu einer gleichmäßigen und dadurch geringeren Belastung der Fläche, insbesondere die Nachzucht von Wildtieren und Brutvögel profitieren hiervon. Aber auch die Zusammensetzung der Gräser wird durch eine Beweidung vielfältiger, die Gräser und Krautpflanzen kommen im Gegensatz zur intensiven Schnittnutzung zur Blüte und bieten dadurch auch Insekten ein attraktives Nahrungsangebot an.
Eine Beweidung mit Schafen bietet in ökologischer Sicht noch weitere Vorteile. Im Gegensatz zur Schnittnutzung oder zum Mulchen einer Fläche fressen Schafe selektiv und ermöglichen so bestimmten Pflanzen wie zum Beispiel Wacholder oder Orchideen auf extensiv genutzten Flächen die Existenz. So können aus naturschutzfachlicher Sicht gewünschte Entwicklungen durch eine Schafbeweidung unterstützt werden. Die ökologische Vielfalt fördert die Schafhaltung aber auch durch die Funktion der Schafe als „Samentaxi“. Insbesondere in der dichten Wolle, aber auch zwischen den Klauen bleiben die Samen haften und werden von den Schafen über ein größeres Gebiet verteilt.

Schafhaltung – sichert unsere Deiche

Neben dem hohen ökologischen Wert der Schafhaltung sichert die Beweidung mit Schafen auch die Funktionsfähigkeit von Deichanlagen. Schafe treten die Grasnarbe der Deiche immer wieder fest und unterstützen dadurch ihren Erhalt. Für die Deichpflege sind Schafe besonders geeignet, weil ihr Gewicht eine optimale Verdichtung ohne Trittschäden ergibt und sie gleichzeitig das Gras in der richtigen Höhe abfressen, so dass eine dichte, gut verwurzelte Grasnarbe entsteht. Gerade mit Blick auf zunehmende Starkwetterereignisse sind funktionierende Deichanlagen entlang unserer Flüsse unverzichtbar für die Sicherheit der dort lebenden Bevölkerung. Schafbeweidung trägt ihren Teil dazu bei, diese Sicherheit zu gewährleisten.

Schafhaltung – bildet wichtige genetische Ressourcen

Wie in keinem anderen Bereich der Landwirtschaft haben wir in der Schafhaltung eine Vielzahl an Rassen. Sie bildeten sich über Jahrzehnte durch die züchterische Arbeit der Schafhalter heraus. Auch heute halten Schäfer an der dem Lebensraum angepassten Rassevielfalt fest und sichern dadurch  die tierische Artenvielfalt, die in der intensiven Landwirtschaft zunehmend verarmt.

Schafhaltung – aktuelle Probleme

Trotz der großen Bedeutung für die Ökologie und unsere Deichanlagen sind die Zahlen der Schafhaltung rückläufig. Die Schafhaltung hat sich bundesweit in den letzten zwei Jahrzehnten ungefähr halbiert. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Entwicklung stark rückläufig. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen sind die wirtschaftlichen Erträge aus der Schafhaltung seit Jahrzehnten unbefriedigend. Zum anderen gibt es darüber hinaus Besonderheiten der Schafhaltung, die dazu geführt haben, dass dieser landwirtschaftliche Produktionszweig dermaßen stark geschrumpft ist. Hierzu gehört u.a., dass mit Schafen überwiegend Grenzertragsstandorte bewirtschaftet werden, die kleiner strukturiert und im Futterwert weniger ergiebig sind  als die Gunststandorte der intensiv betriebenen Landwirtschaft. Das senkt in erheblichem Maße die Wirtschaftlichkeit der Schäfereien.
Ein besonderer Einschnitt für die Schafhaltung war die Europäische Agrarreform 2003 und die damit verbundene Entkopplung der Agrarprämien. Diese Entkopplung führte dazu, dass sämtliche bislang an die Tierhaltung gekoppelten Prämien (Mutterkuhprämie, Milchprämie, Mutterschafprämie, Bullenprämie) auf die landwirtschaftliche Nutzfläche umgelegt wurden. Während sich für viele Mutterkuhhalter die Rahmenbedingungen nur unwesentlich verändert haben, weil der Verlust der Mutterkuhprämie durch die neue Grünlandprämie kompensiert wurde, erhalten Schafhalter oftmals überhaupt keine Agrarprämien mehr, wenn sie nur über wenig oder gar keine eigenen Flächen verfügen. Vielfach weiden Schäfer die Flächen anderer Landwirte nach, die für diese Flächen aber die Fördergelder bekommen. Auch entsprechen Schafsweiden oftmals nicht der förderfähigen Definition von „Dauergrünland“. Größere Mengen an Brennnesseln, Springkraut und kleineren Sträuchern, die ebenfalls  Futterpflanzen für  Schafe sind, verhindern, dass die Weideflächen der Schäfer als förderfähig eingestuft werden. Der starke Einfluss der Agrarreform 2003 zeigt sich entsprechend auch in der Anzahl nordrhein-westfälischer Schafe, die über Jahre mit etwa 230.000 Tieren konstant war, sich aber nach 2005 stark rückläufig entwickelte und laut amtlicher Statistik mit nur noch 130.000 Tieren im Jahr 2012 einen Tiefpunkt erreicht hat. Der Schafbestand ist damit in Nordrhein-Westfalen innerhalb des letzten Jahrzehnts um fast die Hälfte geschrumpft.
Neben dem Verlust der Mutterschafprämie sind weitere Ursachen für die Aufgabe der Schafhaltung vorhanden. So gilt seit 2004 eine deutlich aufwändigere Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht für Schafhalter. In der jüngeren Vergangenheit traten bei Schafen Viruserkrankungen (Blauzungenkrankheit, Schmallenberg-Virus) auf, die in großer Zahl zum Tod der Tiere bzw. zu Missbildungen bei Lämmern und damit zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führte. Dabei wurden Schäden infolge des Schmallenberg-Virus nicht entschädigt, weil die Krankheit nicht als Tierseuche anerkannt worden ist.
Besonders gravierend leiden die schafhaltenden Betriebe aber unter der zunehmenden Flächenknappheit und dem daraus folgenden Wettbewerb um Land. Infolgedessen verdrängen andere landwirtschaftliche Nutzungen die Schafhaltung selbst von bislang eher extensiv genutzten Flächen, weil die Schafhalter bei den deutlichen ansteigenden Pachtpreisen nicht mehr konkurrenzfähig sind. So werden traditionelle Futterquellen wie z.B. der Zwischenfruchtanbau zunehmend der Biomassenutzung zugeführt, im Wettbewerb mit Biogasanlagen verliert die Schafhaltung wie auch andere Tierhaltungen jedoch regelmäßig. Hinzu kommt, dass es für Flächen in öffentlichem Eigentum, für die mehr als geringfügige Pachten gezahlt werden und/oder die z.B. als Ausgleich für Straßenbaumaßnahmen dienen, keine Möglichkeit der Bewirtschaftung im Vertragsnaturschutz gibt.

Beschluss

I. Der Landtag stellt fest:

Die Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen hat neben dem  Erhalt der Kulturlandschaft auch eine wichtige ökologische Funktion. Insbesondere der Schutz und Erhalt der Deichanlagen entlang unserer Flüsse wird durch die Beweidung mit Schafen wesentlich unterstützt. Zugleich leisten die Schäferinnen und Schäfer mit ihren Schafen einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft, weil sie Flächen in der Nutzung halten. Damit kommt der Schafhaltung auch in Zukunft eine wichtige Rolle beim Erhalt unserer Kulturlandschaft zu. Darüber hinaus  erhalten Schafe (besonders die Lämmer) auf der Weide die Attraktivität der Ländlichen Räume, was insbesondere dem Tourismus in den Naherholungsgebieten zu Gute kommt. Vor diesem Hintergrund verdient die Schafhaltung eine erhöhte Aufmerksamkeit und Berücksichtigung innerhalb der agrarpolitischen Förderung.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

a)         auf Bundesebene
1.         sich dafür einzusetzen, dass die Schafhaltung im Rahmen der Agrarförderung wieder eine stärkere Berücksichtigung  findet,
2.         dafür zu sorgen, dass durch Beweidung genutzte, extensive Grünland- und Naturschutzflächen als landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten und somit prämienberechtigt sind,
b)         auf Landesebene
1.         bei landeseigenen, extensiv genutzten Grünlandflächen schafhaltenden Betrieben einen verbesserten Zugang zu ermöglichen,
2.         die Förderung der ökologisch besonders wertvollen, extensiven Weidehaltung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen zu verbessern,
3.         sich dafür einzusetzen, dass die Pflege der nordrhein-westfälischen Deiche aufgrund ökologischer und sicherheitsrelevanter Vorteile vorrangig durch Schafbeweidung geleistet wird,
4.         eine finanzielle Förderung der arbeitsintensiven Deichbeweidung im Rahmen der Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung im Hochwasserschutz zu prüfen,
die Zahlungen im Vertragsnaturschutz dem tatsächlichen Mehraufwand/Minderertrag anzupassen,
6.         für eine Verbesserung regionaler Vermarktungsstrukturen insbesondere mit Blick auf die Produkte Schaffleisch, -milch und Wolle einzutreten,
7.         eine rechtliche Möglichkeit und finanzielle Unterstützung zu schaffen, damit Schafhalter und –halterinnen aus Tierschutzgründen mobile Weideunterstände errichten können,
8.         die züchterische Arbeit der nordrhein-westfälischen Schafhaltung sowie die Schafberatung NRW auch zukünftig angemessen zu unterstützen,
9.         die Schafzüchtervereinigungen dahingehend zu unterstützen, dass der Verwaltungsaufwand so weit wie rechtlich möglich reduziert wird.