Bildungs- und Teilhabepaket

Kommunalinfo

Bund setzt Kommunen unter Druck und kürzt KdU-Mittel
Schulsozialarbeit: Bund weigert sich bislang seiner Verpflichtung zur Umsetzung des BuT angemessen nachzukommen

Liebe Freundinnen und Freunde,
während die Große Koalition in Berlin vollmundige Versprechungen bzgl. der Entlastung der kommunalen Haushalte macht, kürzt die Bundesregierung die Mittel der Kosten der Unterkunft (KdU)!

Verrechnung nicht verausgabter Bundesmittel zur Umsetzung des BuT für 2012

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem Schreiben an die Länder und kommunalen Spitzenverbände vom 09.04.2014 Fakten geschaffen und den Mittelabruf der KdU-Mittel im Rahmen des HKR-Verfahrens“1) gestoppt. Das Schreiben findet Ihr hier.
1) automatisiertes Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren), danach konnten die Kommunen die ihnen zustehenden Mittel abrufen
Konkret bedeutet dies, dass mit Wirkung vom 15.04.2014 drei Monate lang die nicht verausgabten BuT-Mittel aus 2012 mit den jetzt fälligen Zahlungen verrechnet werden. Die Mittel werden zurzeit vom BMAS scharf abgerechnet. Hiervon ist nicht nur NRW sondern sind fast alle Bundesländer betroffen. Für die nordrhein-westfälischen Kommunen bedeutet das 70 Millionen Euro weniger in der Kasse.
Die zentralen Inhalte des BMAS-Schreibens vom 09.04.2014 lauten:

  • Rückforderung der nicht zweckentsprechend verausgabten BuT-Mittel aus 2012
  • Außervollzugsetzung des HKR-Verfahrens1) mit sofortiger Wirkung
  • Verrechnung mit Mitteln der KdU in den nächsten drei Monaten
  • 70 Millionen Euro weniger für die Kommunen in NRW

Im folgenden Kasten findet Ihr einen Überblick über die Summen, die die Kommunen aus den einzelnen Bundesländern zurückzahlen müssen und die mit den KdU-Mitteln verrechnet werden sollen:

Damit kürzt der Bund den Kommunen de facto die finanziellen Mittel zur Erledigung pflichtiger Sozialausgaben und dazu zählen sowohl die Kosten der Unterkunft (KdU), wie auch die Kosten aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT).
Was dies für die einzelnen Kommunen und Kreise bedeutet, könnt Ihr der Liste zu den verausgabten BuT-Mitteln (vgl. Seite 3 und 4, Spalte Differenz 2012) entnehmen.

Die Revision (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt) sieht für 2012 keine Rückzahlung vor

Das BMAS vertritt mit seiner Rechtsauffassung eine Position, mit der es bereits im Bundesrat bei 16:0 Stimmen gescheitert war. Dementsprechend wurde die Rechtsverordnung also ohne Rückforderung der in 2012 nicht verausgabten Bundesmittel am 21.08.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit hat der Bund den Änderungen, die im Bundesrat an der Verordnung vorgenommen wurden, zugestimmt.
Für NRW beinhaltet die Revision für das Jahr 2013 eine Absenkung der Quote zur Berechnung der Bundesmittel für das BuT von 5,4 auf 3,4% der KdU
Allerdings hatte das damals noch CDU-geführte BMAS schon im Sommer 2013 deutlich gemacht, dass es dennoch auf diese Rückforderung bestehen will. Obwohl mittlerweile das BMAS SPD-geführt ist, hat sich diese Position nicht verändert.
Das NRW-Sozialministerium (MAIS) hat in seinem Schreiben vom 11.04.2014 an die Kommunalen Spitzenverbänden zu diesem Vorgang Stellung bezogen und geht davon aus, dass es für das Verfahren des BMAS keine Rechtsgrundlage gibt. (siehe hierzu auch BR-Vorlage 432/13 (B))
Das MAIS hat angekündigt, dass NRW dagegen gerichtlich vorgehen wird.

Zusammengefasst stellt sich der Konflikt zwischen Bund und Ländern in dieser Frage derzeit wie folgt dar:
  • Nach Rechtsauffassung der Länder fehlt dem Bund zu einer Rückforderung der Bundesmittel aus dem Jahr 2012 die Rechtgrundlage, da dies im SGB II nicht vorgesehen ist
  • Land NRW wird beim Bundessozialgericht Klage gegen die Bundesregierung einreichen
  • Ziel: Bund soll verpflichtet werden, auf eine Rückforderung zu verzichten
  • Baden-Württemberg und Brandenburg haben angekündigt, sich der Klage anzuschließen, evtl. folgen weitere Länder
  • bis zur Entscheidung wird das MAIS die Bundesmittel zum BuT kommunalscharf weiterleiten
  • Referentenentwurf für das Verteilungsverfahren ist für 2. Hj. 2014 angekündigt
BuT-Bundesmittel 2011 – 2013

Die nachfolgende Tabelle zeigt die BuT-Mittel Zu- und Abflüsse der letzten drei Jahre:

 

2011

2012

2013

Bundesbeteiligung

188 Mio. €

190 Mio. €

126 Mio. €

Ausgabe

57 Mio. €

120 Mio. €

136 Mio. €

Differenz

-131 Mio. €

-70 Mio. €

+10 Mio. €

Die geringe Inanspruchnahme der Mittel in 2011 ist wahrscheinlich auf Schwierigkeiten bei der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zurück zu führen. Auch in 2012 wurden die Bundesmittel nicht vollständig für den vorgesehenen Zweck verausgabt, sondern nur 63,3 Prozent. Im Bundesschnitt wurden die Gelder nur zu 60,3 Prozent, in einigen Bundesländern nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft. Dementsprechend hatte der Bund seinen finanziellen Beitrag für fast alle Bundesländer (außer die Stadtstaaten Hamburg und Bremen) erheblich gekürzt.
In 2013 haben die Kommunen 10 Millionen Euro mehr verausgabt. Entsprechend sind die Bundesmittel für 2014 wieder angestiegen. Die Quote der Bundesbeteiligung für NRW wurde in der VO für 2014 wieder von 3,4 auf 3,7 Prozent (Aufschlag zur KdU) angehoben.
Bund muss seiner Verpflichtung zur Umsetzung des BuT gerecht werden – Schulsozialarbeit im Sinne des BuT muss Aufgabe des Bundes bleiben
Das Bundessozialministerium (BMAS) stellt auf seiner Homepage selbst fest: „Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.“
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Leistung des Bundes. Der Bund muss dafür sorgen, dass seine Leistung vor Ort auch umgesetzt werden kann. Dafür gab es bis zum 31.12.2013 den 2,8-prozentigen Aufschlag auf die Kosten der Unterkunft (KdU), zur Finanzierung der zuführenden Schulsozialarbeit. In den letzten drei Jahren ist deutlich geworden, dass ohne diese auf die betroffenen Kids und deren Familien zugehende Sozialarbeit die Umsetzung des BuT gar nicht möglich wäre.
Deshalb unsere Forderung, diese Schulsozialarbeit als weitere Leistung in das BuT aufzunehmen. Im entsprechenden Entschließungsantrag „Schulsozialarbeit für Bildung und Teilhabe sichern“ vom 25.03.2014 (DS 16/5415) könnt Ihr dies nachlesen.
Weitere Hintergrundinfos siehe auch unter: Kommunalinfo 13.02.2014 Finanzierung der Schulsozialarbeit und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (SGB II) Kommunalinfo 20.12.2013 Bildungs- und Teilhabepaket und Schulsozialarbeit Kommunalinfo 30.07.2013 Finanzierung Bildungs- und Teilhabepaket sowie Schulsozialarbeit (SGB II) Kommunalinfo 21.06.2013 Schulsozialarbeit weiterführen Mit vielen grünen Grüßen
Manuela Grochowiak-Schmieding

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